Wie ist die Rechtslage zum Rücktritt eines Kaufvertrages (Gebrauchtwagen)?

5 Antworten

Grundsätzlich kannst Du vom Vertrag zurücktreten wenn die Voraussetzungen gegeben sind, allerdings hat der Rücktritt auch Folgen. Besser wäre hier eine Anfechtung wegen Irrtums.

Schwierig ist aber, dass eine Tieferlegung + weitere Umbauten eher offensichtlich sind.

Ein Gespräch mit dem Händler schafft Gewissheit

Gründe für einen Rücktritt sind u.a.

  • Pflichtverletzung
  • Nichtleistung
  • Leistungsverzögerung
  • Schlechtleistung
  • Leistungsunmöglichkeit
VirageXO  01.06.2021, 21:05
Besser wäre hier eine Anfechtung wegen Irrtums

Die dürfte hier ausgeschlossen sein, weil das Mängelgewährleistungsrecht vorrangig ist.

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Ivory96 
Fragesteller
 01.06.2021, 21:35
@VirageXO

Könnte man hier 434 Abs.1 S.2 Nr.2 BGB abwenden?

- Kaufsache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und/oder ist nicht von einer Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Käufer nach Art der Sache erwartet werden kann



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Esskah  01.06.2021, 23:11
@Ivory96

Es ist die Frage wie das Angebot war. Hast Du denn das Fahrzeug ungesehen gekauft?

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Nein, eine Tieferlegung ist eigentlich offensichtlich.

Würde eine Probefahrt gemacht? Es ist doch eingetragen, wo ist dann das Problem?

Ivory96 
Fragesteller
 01.06.2021, 20:35

Ja, ich kenn mich aber nicht sehr mit Autos aus und kenne auch keiner der hätte mitkommen können. Das Problem wäre wenn das Tuning zu erhöhten Verschleiß führt.

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Cepha  01.06.2021, 20:40
@Ivory96

Wenn es gut gemacht ist, wird es am Verschleiß des Fahrzeugs kein zutun haben.

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LydiaDonner  01.06.2021, 20:47
@Ivory96

Das ist doch aber Deine Schuld und nicht die des Verkäufers.

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Ivory96 
Fragesteller
 01.06.2021, 20:51
@LydiaDonner

Wie ist das denn bitte meine Schuld wenn der Verkäufer Eintragungen und andere technische Veränderungen am Fahrzeug (die man absolut nicht sieht) verschweigt? Wenn man als Laie etwas kauft ist das keine Einladung zum Betrug

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LydiaDonner  01.06.2021, 20:55
@Ivory96

Du hast das,Auto gesehen und bist es gefahren.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Dich auf offensichtliche Dinge hinzuweisen.

Der Verkäufer muss nicht mehr Rücksicht auf Dich nehmen als auf alle anderen Käufer auch.

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Nein, das sieht man.

Ivory96 
Fragesteller
 01.06.2021, 20:37

Tatsächlich sah man (ich) das hier nicht, das Auto sah nicht „ungewöhnlich“ aus :/

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LydiaDonner  01.06.2021, 20:41
@Ivory96

Nein, sorry, Du hast das Auto gesehen und wie hoch oder tief das Auto auf dem Boden steht.

Das wirst Du keinen Richter glaubhaft machen können.

Damit ist dieser Punkt völlig raus.

Wenn das Auto nicht "ungewöhnlich" aussieht, kann das mit der Tieferlegung ja so wild nicht sein.

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Ivory96 
Fragesteller
 01.06.2021, 20:45
@LydiaDonner

Es geht mir eher um den Verschleiß als um das Aussehen. Das Auto sieht aber meiner Meinung nach auch nicht nach Tieferlegung aus (alter Ford Focus).

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LydiaDonner  01.06.2021, 20:47
@Ivory96

Spielt keine Rolle.

Du hast das Auto gesehen und warst damit einverstanden.

Huch, der liegt ja tiefer, zählt da nicht.

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