Wie ist die Rechtslage zum Rücktritt eines Kaufvertrages (Gebrauchtwagen)?
Guten Tag,
ich habe vor kurzem einen Gebrauchtwagen gekauft, diesen habe ich von einem Händler gekauft und ist noch nicht wieder angemeldet. Die Papiere habe ich gestern abgeholt. Nun fällt mir auf, dass Teil 1 Ziffer 22 voll ist (Tieferlegung m. geänderten Federn und mehr wovon ich leider nichts verstehe). Diese Tatsache wurden mir beim Kauf verschwiegen sind auch nicht im Kaufvertrag festgehalten. Kann ich hier vom Vertrag zurücktreten?
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Grundsätzlich kannst Du vom Vertrag zurücktreten wenn die Voraussetzungen gegeben sind, allerdings hat der Rücktritt auch Folgen. Besser wäre hier eine Anfechtung wegen Irrtums.
Schwierig ist aber, dass eine Tieferlegung + weitere Umbauten eher offensichtlich sind.
Ein Gespräch mit dem Händler schafft Gewissheit
Gründe für einen Rücktritt sind u.a.
- Pflichtverletzung
- Nichtleistung
- Leistungsverzögerung
- Schlechtleistung
- Leistungsunmöglichkeit
Könnte man hier 434 Abs.1 S.2 Nr.2 BGB abwenden?
- Kaufsache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und/oder ist nicht von einer Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Käufer nach Art der Sache erwartet werden kann
Nein, eine Tieferlegung ist eigentlich offensichtlich.
Würde eine Probefahrt gemacht? Es ist doch eingetragen, wo ist dann das Problem?
Ja, ich kenn mich aber nicht sehr mit Autos aus und kenne auch keiner der hätte mitkommen können. Das Problem wäre wenn das Tuning zu erhöhten Verschleiß führt.
Das ist doch aber Deine Schuld und nicht die des Verkäufers.
Wie ist das denn bitte meine Schuld wenn der Verkäufer Eintragungen und andere technische Veränderungen am Fahrzeug (die man absolut nicht sieht) verschweigt? Wenn man als Laie etwas kauft ist das keine Einladung zum Betrug
Du hast das,Auto gesehen und bist es gefahren.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Dich auf offensichtliche Dinge hinzuweisen.
Der Verkäufer muss nicht mehr Rücksicht auf Dich nehmen als auf alle anderen Käufer auch.
Nein, das sieht man.
Tatsächlich sah man (ich) das hier nicht, das Auto sah nicht „ungewöhnlich“ aus :/
Nein, sorry, Du hast das Auto gesehen und wie hoch oder tief das Auto auf dem Boden steht.
Das wirst Du keinen Richter glaubhaft machen können.
Damit ist dieser Punkt völlig raus.
Wenn das Auto nicht "ungewöhnlich" aussieht, kann das mit der Tieferlegung ja so wild nicht sein.
Es geht mir eher um den Verschleiß als um das Aussehen. Das Auto sieht aber meiner Meinung nach auch nicht nach Tieferlegung aus (alter Ford Focus).
Spielt keine Rolle.
Du hast das Auto gesehen und warst damit einverstanden.
Huch, der liegt ja tiefer, zählt da nicht.
Nein, kannst du in deinem Fall hier nicht
Die dürfte hier ausgeschlossen sein, weil das Mängelgewährleistungsrecht vorrangig ist.