Nein

(MS) Office ist, wenn man mehr als Otto-Normal machgt, die beste Office-Suite überhaupt. Alleine deshalb schon bleibe ich bei Windows.

Hinzukommt, dass die meisten Programme für das Windows Betriebssystem ausgelegt sind.

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Gegen die AfD

Die AfD ist eine Hetz- und Gegenpartei, die zum Großteil nicht umsetzbare Forderungen stellt. Manchmal frage ich mich, ob sie das politische System überhaupt verstanden haben.

Sollte (gottbewahre) die AfD ihre Zustimmung ausbauen und eine große Rolle in der Regierung spielen, merken sie recht schnell - wie die Grünen auch - dass man mit seinem Radikalen Kurs nicht durchkommt und Abstriche wie auch Zugständnisse machen muss.

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Alle drei Spuren führen auch geradeaus nach Neuss, die rechte Spur ist keine Abbiegespur, sondern von dort führt eine Ausfahrt nach Düsseldorf, etc. die man nehmen kann.

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verlasse Dich auf Deine Sinne!

Je trockener ein Lebensmittel ist, desto länger ist es i.d.R. haltbar (Ausnahmen Honig, o.a.). Bei Grieß ist es normalerweise kein Problem, weil er erst durch das Einrühren in Milch zum Grießbrei wird.

Ich hätte hier überhaupt keine Bedenken.

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unsinnige Frage: gestorben ist gestorben. Ob man danach noch was sieht ist fraglich und wenn, dann ist es so oder so egal.

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Es ist ok das die Frau in der Öffentlichkeit stillt

es ist ein natürlicher Vorgang. Allerdings würde ich mir wünschen, dass die aus Respekt anderen gegenüber nicht gerade auf dem Präsentierteller sitzt. Man kann das durchaus diskret machen.

Mich persönlich stört das überhaupt nicht.

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Das kommt auf den Anbieter und den Vertrag an. Wir statt einer physischen SIM eine eSIM verwendet, kostet sie nicht unbedingt etwas. Wird sie als Zweit-SIM eingesetzt, können hierfür durchaus Kosten entstehen.

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Pendeln ist Unsinn. Man kann das Pendel durch den langen Pendelweg durch minimale Bewegungen in den Fingerspitzen zum Kreisen bringen, ohne dass man eine Bewegung am Finger sieht.

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wenn Deine Grafikkarte das unterstützt, dann geht das.

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Du machst Dich strafbar, wenn Du mit Kennzeichen eines anderen Autos fährst. Kennzeichenmissbrauch ist auch keine Ordnungswidrigkeit. Über das Strafmaß entscheidet daher das Gericht.

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weil Du hier zwei Angaben hast, musst Du "SUMMEWENNS" verwenden und dann die beiden Summen durch Division ins Verhältnis setzen

wobei sich mir noch nicht so ganz erschließt, was Du genau ausrechnen willst

Denkfehler von mir, Du solltest mit folgender Funktion zum Ergebnis kommen (die Funktion in D1 eingeben und nach unten ziehen)

=C1/SUMMEWENN(A:C;A1;C:C)
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