Sobald Du die Videos ohne Genehmigung veröffentlichst verstößt Du gegen das Urheberrecht. Eine der ersten Lektionen die Du lernen solltest.

Hole Dir schriftlich das Einverständnis, dann passt das.

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Man ist auch damals nicht unbedingt immer darauf eingegangen. Es ist aber davon abhängig, ob es zum Schutz der Geiseln und/oder Ergreifen der Täter sinnvoll ist die Forderungen zu erfüllen.

Gerade in den 70ern und davor war man noch nicht so versiert mit Geiselnahmen umzugehen wie heute. Aus dem Attentat (mit Geiselnahme) 1972 in München ist die GSG9 entstanden. Eine Spezialeinheit, die auch auf Geiselnahmen ausgerichtet ist.

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Es muss alle Daten betreffen. Ich frage mich schon seit Jahren wie es sein kann, dass ein privates Unternehmen mit sensiblen Daten eine so bedeutende Rolle eingenommen hat. Spätestens seit der DSGVO arbeitet die Schufa nach meiner Auffassung illegal.

Die elektronische Datenverarbeitung personenbezogener Daten ist ohne Einwilligung verboten. Ich wurde aber noch nie gefragt, ob meine Daten bei der Schufa gespeichert werden dürfen.

Wenn ich recht erinnere müssen die Daten auch, nach wegfall der "Notwendigkeit" gelöscht werden. Ist also ein "Negativeintrag erledigt", trifft das m.M.n. zu.

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ich habe für den Schmarrn überhaupt kein Verständnis, egal wo sie sich hinkleben.

wobei, sie dürften sich m.E. an folgendes kleben:
- Züge
- Flugzeuge und Hubschrauber
- Schiffe
- Raketen
- überall dort wo sie kleben bleiben können und keinen behindern

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Ein Kalender eines anderen Nutzers kann immer nur dann eingesehen werden, wenn dieser ihn für Dich freigibt. Du sebst kannst das nicht

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http://ram-breisgau.de/millionaer.html

ist zwar in Delphi programmiert aber bietet dafür alles was die (alte) Show auch bot. Anpassbar und unterhaltsam.

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Es gibt hier zwei Dinge zu beachten. Das eine ist eine Kulanzlösung seitens Saturn, das andere ist die rechtliche Lage.

Saturn ist i.d.R. sehr kulant.

Die rechtliche Lage nennt sich Sachmängelhaftung und ist die gesetzliche zwei-jährige Gewährleistung. Liegt ein Sachmangel vor, so geht man im ersten Jahr nach dem Kauf davon aus, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Im zweiten Jahr gilt die Beweislastumkehr und Du musst nachweisen, dass der Mangel schon bestand.

Der Verkäufer hat bei einem Sachmangel das Recht der Nacherfüllung. Ist über einen Kaufvertrag oder AGB nichts anderes bestimmt, dann hast Du aber das Recht die Art der Nacherfüllung zu wählen. Entweder Kaufpreisminderung, Reparatur oder lieferung einer magelfreien Sache (nicht zwingend ein Neugerät). Der Verkäufer kann allerdings verweigern, wenn die Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig ist.

Bevor wir das hier aber ausführen: geh hin, schildere den Sachverhalt und bitte um Umtausch. Lass Dich aber nicht mit einer Reparatur abspeisen (wenn es keine AGB gibt die gelten). Sie werden sich wehren und reparieren wollen.

Du kannst auch den "bösen" Weg gehen und die Maschine sauber machen, dass sie unbenutzt aussieht und gibst sie unter einem Vorwand zurück.

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Ich finds auch krass, wie schnell man in Deutschland zum Straftäter wird, obwohl man nie eine böse Absicht hatte.

das ist ein bisschen einfach gedacht!

Es handelt sich hierbei um das Urheberrecht. Wenn Du etwas erstellst und vielleicht auch davon lebst, möchtest Du sicherlich nicht, dass jeder x-beliebige Dein Werk einfach irgendwo klaut und verwendet, ohne dass Du etwas dafür bekommst - oder?

Das ist erstmal das Prinzip des Urheberrechts und das muss auch strikt geregelt sein. Auf Fotos ist grundsätzlich ein Urheberrechtsschutz und damit auch die Verwendung ohne entsprechende Rechte verboten um eben den Urheber zu schützen.

Ob nun etwas passiert wenn Du es doch machst, hängt vom Urheber bzw. Rechteinhaber ab. Man kann nicht einfach alles verwenden wie man mag, nur weil man es sich kostenlos beschaffen kann.

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https://de.hama.com/00176556/hama-wifi-nachruest-schalter-fuer-leuchten-und-steckdosen-unterputzmontage

Das sieht mir auf den ersten Blick recht gut aus. Wichtig ist, dass es Gateway frei ist. Normalerweise brauchst Du ein Gateway/Bridge/Accesspoint, bei Hama scheinbar nicht.

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Generell steht alles da. Du musst eine Excel-Funktion eingeben, die das erreicht was gefordert ist.

Oben soll die Funktion überall dort das Wort "Prämie" eintragen, wenn der Umsatz > 50.000 € ist. Das hast Du offenbar geschafft.

Unten gibt es zwei Anforderungen. >= 50.000 € = "Prämie" aber auch <15.000 € = "Kontrolle"

Verbinde die beiden Anforderungen durch eine verschachtelte Wenn Funktion

=wenn(D20>=50000;"Prämie";wenn(D20<15000;"Kontrolle";""))
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Heißt das, dass bei passiv bleiben, keine Betreuung erfolgt?

So verstehe ich das prinzipiell auch. Gewissheit bringt aber eine Anruf bei der Justizbehörde.

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Grundsätzlich hat jeder ein Recht am eigenen Bild. Dennoch ist es so, dass wenn man "Beiwerk" ist, auch nicht unkenntlich gemacht werden muss. Dabei gilt, dass z.B. eine Landschaft oder ein Gebäude im Bildvordergrund sein muss.

Wenn sich also die abgebildete Person dem Gesamtbild "unterordnet" und aus diesem Bild auch entfallen könnte, kann man von Beiwerk sprechen. Die Rechtsprechung setzt hier aber enge Maßstäbe an.

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