Auto Kaufvertrag zurücktreten möglich?
Hallo zusammen,
ich habe in Berlin einen BMW gekauft, bei einem AutoHändler, er hat den Wagen für seinen Kunde verkauft, also im Auftrag(Keine Garantie). Probefahrt war gut, Vertrag unterschrieben, der Händler hat den Wagen zum Tüv gefahren, TÜV Bericht ohne Mängel, er will mir das Auto nach Hause bringen, dann sollte ich ihn zurückfahren, an dem Moment ging Motorkontrollleute an... Er hat Fehlermeldung gelöscht, wieder aufgetaucht.... Er meinte kann er ein kleines Teil da tauschen, jedoch was wenn nicht das der Fall ist?
Kann man in so einem Fall vom Vertrag zurücktreten oder wie soll man vorgehen?
Danke im Voraus
2 Antworten
Nein, so einfach ist das nicht. Du hast quasi von privat gekauft, Du mußt dich mit dem Verkäufer einigen, notfalls klagen.
Der Tüv bescheinigt übrigens nur, das das Auto verkehrssicher ist, und die Abgasuntersuchung bestanden hat. Ob der Motor in Ordnung ist, das Getriebe oder die Elektrik, das kümmert den TÜV überhaupt nicht, und prüft dieser auch nicht, sofern es nicht sicherheitsrelevant ist.
Wenn die Motorkontrollleuchte aufleuchtet, kann das, wie der Verkäufer schon sagt, an einem kleinen Teil liegen, oder der Motor ist dicht vor dem Motorschaden. Das kann nur ein Fachmann beurteilen, nach Auslesen des Fehlerspeichers und Sichtkontrolle.
Wenn man einen Gebrauchtwagenkauf plant, fährt man VOR Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem Wagen zu einem Gutachter, nicht dem TÜV oder andere Prüfstelle, sondern einem echten Gutachter, nimmt ein paar Hunderter in die Hand und läßt den Wagen auf Herz und Nieren checken. Dazu gehören Druckverlusttest, Kompressionsdruckmessung und Endoskopie aller Zylinder des Motors. Hat man ein paar Tage Bedenkzeit, kann man auch noch eine Ölanalyse in Auftrag geben. Danach ist man genauestens informiert, in welchem Zustand sich das Kaufobjekt befindet. Ist der Verkäufer damit nicht einverstanden, gleich Finger davon lassen.
So wie es hier für mich den Anschein hat, ist hier nämlich schon ein Schaden verschwiegen worden.
Nein so leicht ist es nicht erst muss er eine Nacherfüllung haben reparieren…
erst wenn dies fehlschlägt könnte man gg zurücktreten
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen...