Hallo, habe ein DDR Bungalow aus den 70er Jahren erworben. . Der Baugutachter sagt ohne VorOrt Begehung pauschal Formaldehyd - wurde damals oft verbaut, man sollte die innere Spannplatten Verkleidung austauschen. Nun ist der Formaldehyd durch stechenden Geruch bemerkbar. Beim Kauf is es mir schon aufgefallen, der Verkäufer hat aber den Keller als Ausrede benutzt. Nun ist die letzte Rate vom Kaufvertra offen. Kann ich für diesen versteckten Mangel (Sanierung der Innenwände) als Preisnachlass verlangen? Natürlich kann der Verkäufer sich rausreden er habe nichts gewusst und der Geruch ist ihm nicht aufgefallen. Wir haben auch nichts schriftlich festgehalten. Der Verkäufer hat aber den Bungalow im vorletzten Jahr selbt innen saniert und die Belasteten Platten einfach unter Panelen versteckt( Decke) und übertapeziert. Bitte um Euren Rat!