Wenn sich jetzt ein 14 jähriger Junge mit seinem Taschengeld einen Hamster kauft, kommt dann ein Kaufvertrag zustande?
Bei dem Szenario habe ich echt Probleme.....
6 Antworten
Immer wenn Ware gegen Geld den Eigentümer wechselt entsteht ein Kaufvertrag.
Ein Hamster ist vor dem Gesetz eine Sache, sofern sich der Preis für das Tier innerhalb der finanziellen Möglichkeiten des jungen das man im Normalfall für sein Taschengeld bestreiten kann und auch kein Wucherpreis vorliegt, ist das Rechtsgeschäft auch verbindlich.
Würde der junge eine Sache kaufen die sich gemeingültig nicht vom Taschengeld bezahlen ließe, wäre der Vertrag schwebend unwirksam
Ja, ist ja vom Taschengeld gedeckt.
Ja. Wenn Ware gegen Geld den Besitzer wechselt, ist das ein Kaufvertrag.
Wahrscheinlich nicht, es ist 23:30 Uhr...
Da ein 14 jähriger nur beschränkt geschäftsfähig ist , könnten die Eltern den Verkäufer zwingen den Hamster zurück zu nehmen und das Geld zurück zu erstatten , da die Eltern hierbei das letzte Wort haben . Solange die Eltern nichts dagegen haben kommt auch der Kaufvertrag zustande.