auto verkaufen als bastlerfahrzeug?
hallo
ich möchte ein auto verkaufen als bastlerfahrzeug aufgrund des alters und der km.. dazu wurde der motorgewechselt. nun lese ich überall das alleine bastlerfahrzeug nicht reicht um sich abzusichern, dass der käufer nicht mit irgendwelchen sachen kommt die dann kaputt wären. was muss nun wirklich alles rein? reicht eine zeile wie ausschluss der sachmängelhaftung ?
5 Antworten
verkauf es ohne jede Garantie,gewährleistung oder rückgabe und auch als Bastler Fahrzeug.
ich hab bei sondervereinbarungen stehen : Keine Garantie, Keine Rücknahme, Bastlerfahrzeug, Nicht Fahrbereit, Abgemeldet, Privatverkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung, keine weiteren mündlichen Zusagen zum Zustand des Fahrezugs wurden gemacht.
Du solltest auf jeden Fall jegliche Gewährleistung bei Sachmängeln ausschließen, "gekauft wie besehen" reinschreiben und deutlich vermerken, dass es aufgrund vieler Mängel als Bastlerfahrzeug im nicht verkehrstauglichen Zustand verkauft wird. Die wichtigsten Mängel kannst du auch einzeln aufführen z.B. "neben anderen Mängeln ist insbesondere a, b, c...defekt".
Desweiteren muss sich das Bastlerfahrzeug auch im Preis niederschlagen. Wenn ein handelsüblicher Preis für ein ordentliches Fahrzeug drin steht, ist das immer ein Punkt zum einhaken.
Dann würde ich das so machen. Das ist wirklich klar formuliert.
Dann gibt es hinterher keine Diskussion. Musterkaufvertrag verwenden und dort auch dies als Zusatzbeschreibung so vermerken.
ich hab bei sondervereinbarungen das stehen: Keine Garantie, Keine Rücknahme, Bastlerfahrzeug, Nicht Fahrbereit, Abgemeldet, Privatverkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung, keine weiteren mündlichen Zusagen zum Zustand des Fahrezugs wurden gemacht
reicht das ?
Ich bin kein Anwalt. Da du aber explizit schreibst "Bastlerfahrzeug, Nicht Fahrbereit" sollte es eigentlich reichen - muss aber nicht. Warum? Darum:
Das Problem: Wenn du es nicht als Teileträger verkaufst kann noch immer jemand herkommen und sagen "ich habe es gekauft um es wieder aufzubauen".
Das wäre ein Bastlerfahrzeug: Keine AU da Bremsen fällig, Auspuff undicht und man muss etwas schweißen.
Das wäre ein Teileträger: Offensichtlich nicht fahrbereit, wird zum Ausschlachten verkauft.
Wenn den dann nochmal jemand herrichten will ist es seine Sache.
bastlerfahrzeug aufgrund des wechselmotors und des alters, der preis ist ziemlich niedrig und ich möchte lediglich abgesichert sein, dass der käufer nicht mit garantie um die ecke kommt. ich hab es als schlachter auto / bastlerfahrzeug zum verkauf gestellt reicht das=?
Mit Garantie sowieso nicht. Wenn dann geht es um die gesetzliche Gewährleistung (welche du schon ausschließt). Die Klausel schließt aber nicht alle Schäden aus. Wenn z.B. der Motor defekt ist und du weißt das, das Fahrzeug aber als "nicht fahrbereit" anbietest -> dann könnte der Käufer später kommen und dir unterstellen du hast vom Motorschaden gewusst und ihm vermittelt es wäre "vermutlich nur die Kraftstoffpumpe defekt".
Was du ins Angebot schreibst ist egal. Es zählt was im Kaufvertrag steht!
wie kann ich mich dagegen dann absichern? motorschaden + getriebeschaden reinschreiben? oder was wäre da eine lösung ?
Leute versuchen sich immer damit abzusichern das sie möglichst jedes Szenario ausschließen wollen. Damit schafft man sich aber mehr Lücken als zuvor.
Verkaufen als "Teileträger zum Schlachten" statt "Bastlerfahrzeug" und gut.
Stell dir vor du schließt alles aus und dann ist ein Loch im Tank (welches du nicht ausgeschlossen hast) und er will einen neuen Tank von dir. ;)
Daher: Möglichst einfach halten, keine besonderen "Ausschlussformulierungen".
Keine Garantie, Keine Rücknahme, Teileträger zum Schlachten, Nicht Fahrbereit, Abgemeldet, Privatverkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung, keine weiteren mündlichen Zusagen zum Zustand des Fahrezugs wurden gemacht
also so in der sondervereinbarung?
So würde ich das schreiben, ja.
Bis auf die Passage mit der Garantie da du als Privatperson sowieso nie auf irgendetwas eine Garantie gibst und somit auch keine ausschließen musst.
Du solltest im Titel schon gleich klarstellen das es sich um ein defektes Fahrzeug handelt und im Fliestext eintragen da es sich hier um ein Bastlerfahrzeug handelt was du privat verkaufen möchtest ohne jegliche Gewährleistung und Erstattung.
ja, denke ja
Keine Garantie, Keine Rücknahme, Bastlerfahrzeug, Nicht Fahrbereit, Abgemeldet, Privatverkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung, keine weiteren mündlichen Zusagen zum Zustand des Fahrezugs wurden gemacht
reicht das so ?
der preis ist deutlich drunter es geht hier um nicht viel geld.