Motorschaden bei der heimfahrt, privatkauf?

8 Antworten

Man müsste diesem Menschen arglistige Täuschung nachweisen und dass er - zumal als angeblicher Audi-Mitarbeiter mit Fachkenntnissen - von dem Schaden bzw. den Schäden des Autos im Vorfeld schon gewusst haben müsste. Setzt euch mal mit dem Händler auseinander, der dieses Auto jetzt in der Kur hat und wendet euch dann an einen Anwalt. Vielleicht kann man hier Mittel und Wege finden - etwa über einen Gutachter - wenngleich sicher zunächst Aussage gegen Aussage stehen wird und der Kaufvertrag rein rechtlich auch korrekt formuliert ist. Hier ist was dazu vom ADAC; eventuell hilft euch das weiter. Hinsichtlich des Kaufvertrags lässt sich vielleicht ein Dreh finden, weil dein Vater nicht so gut Deutsch spricht und deswegen ausgetrickst worden ist - weil er was unterschrieb, das er gar nicht verstanden hat. Viel Erfolg wünsche ich euch!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Vampire321  18.08.2021, 16:18

Bei einem als ‚bastlerfahrzeug‘ verkauften fahrzeug wird jeder Richter nur Schulterzuckend sagen ‚dumm gelaufen, bzw gefahren‘

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Vampire321  18.08.2021, 16:20
@verreisterNutzer

Der hat deinem Vater ein Auto verkauft, das offiziell als ‚Defekt‘ verkauft wurde

auf was willst du klagen? Das das defekte Auto wirklich defekt war?

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verreisterNutzer  18.08.2021, 16:27
@Vampire321

Aber er hat gesagt der Wagen wäre technisch und einwandfrei perfekt, da war ich noch dabei, bei der Abholung nur mein Vater

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verreisterNutzer  18.08.2021, 16:30
@Vampire321

Also hat er verarscht und sollte man dafür nicht büßen? Was meinst du wie sieht das ein Richter?

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Hamburger02  18.08.2021, 16:40
@Vampire321

Das wird ein Richter bei einem für ein Bastlerfahrzeug völlig unüblichen Kaufpreis von 12.000 Teuronen aber wahrscheinlich anders sehen. Der wird erkennen, dass da einer bewusst Schrott für viel Geld verkauft hat.

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Interesierter  18.08.2021, 16:29

"Bastlerfahrzeug" bedeutet nicht defekt.

Sofern der Verkäufer von Mängeln wusste, hätte er diese auch benennen müssen.

Entscheidend ist daher, ob dieses Wissen bewiesen werden kann.

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Vampire321  18.08.2021, 16:40
@Interesierter

Naja, es ist schwierig..,

Dem Käufer ist bekannt das sich der Wagen in einem gebrauchten Zustand befindet. Aufgrund der laufleistung ubd Alters können Mängel auftreten. Es handelt sich um ein bastlerfahrzeug. Das Fahrzeug wurde unter ausschluss jeglicher Gewährleistung, wie Probefahrt unbeaufsichtigt verkauft.

Fakt ist: sowas unterschreibt man nicht!

geht das vor Gericht, wird es auf einen Vergleich hinauslaufen, das blöde bei vergleichen ist, das die Kosten geteilt werden… wenn man also kein ‚go‘ seiner Rechtsschutzversicherung hat, kann das mächtig ins Auge gehen

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Interesierter  18.08.2021, 17:22
@Vampire321

Dieser pauschale Passus im Vertrag deckt arglistige Täuschung nicht ab.

Deswegen ist m.E. von entscheidender Bedeutung, ob dem Verkäufer die Kenntnis der Mängel nachgewiesen werden kann.

Falls dies gelingt, sehe ich keinen Vergleich, sondern ein eindeutiges Urteil.

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Vampire321  18.08.2021, 20:30
@Interesierter

und weil jeden Tag so viele Leute die rechte unterschiedlich interpretieren sind unsere Gerichte Hoffnungslos überlastet …und recht haben viele, ‚bekommen‘ tun es aber nicht immer die richtigen…und hier muss man halt überlegen ob ein Rechtsstreit sich rentiert … oder den Schaden noch größer macht

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verreisterNutzer  19.08.2021, 06:59

Wie will man ihm das nachweisen?

Hättest du einen Tipp für mich wie du vorgehen würdest?

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Für mich ist unfassbar wie man ein "Bastlerfahrzeug" für 12.000 Euro kaufen kann!!!

Da habt Ihr kaum Chancen. Ihr müßtet dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen.

verreisterNutzer  18.08.2021, 16:56

Tja wie gesagt seine deutsch Kenntnisse haben da leider nicht gereicht und er hat einfach unterschrieben

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verreisterNutzer  18.08.2021, 17:26
@verreisterNutzer

Dann muss man jemanden mitnehmen, der zum einen Deutsch versteht und sich zum anderen idealerweise mit Autos auskennt

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wenn du schon beim Anwalt bist, warum fragst du dann hier. Der Anwalt weiß es eh viel besser und hat auch den Kaufvertrag vorliegen

verreisterNutzer  18.08.2021, 16:26

Weil es mich sehr belastet und vielleicht hier jemand schonmal sowas durchlebt hat.

Bin für alle Antworten dankbar

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Ohne Rechtschutzversicherung waghalsig.

Warum kauft man ein Bastlerauto für 12.000€? Warum geht man ohne Deutschkenntnisse ein Auto kaufen und unterschreibt blauäugig einen Kaufvertrag, den man nichtmal versteht ?

Mit viel Glück gibts nen Vergleich, aber Rückabwicklung halte ich für nicht möglich. Die Gegenseite hätte sicherlich auch einen Anwalt, dem es an Argumenten nicht mangeln würde.

Teures Lehrgeld...

Schwierig. Also wenn die Aussage deiner Anwältin tatsächlich so lautet, halte ich die für sehr mutig.
Wenn das ein Privatverkauf war, halte ich die Chancen für sehr überschaubar bis eher schlecht. Muss man einfach ehrlich so sagen. Dein Vater muss zweifelsfrei dem Verkäufer beweisenVermutungen reichen nicht – dass der Schaden vorher vorhanden war und der Verkäufer sicher davon wusste. Das wird eine ganz schwierig bis unmögliche Kiste.

Ganz ehrlich, wenn ihr nicht gerade gut Rechtschutz versichert seid, würde ich mir das Geld für die Auseinandersetzung sparen und lieber in einen gebrauchten Austauschmotor für den Wagen investieren. Dass ihr bei Audi einen absurden Preis aufgerufen bekommt, ist naheliegend. Sucht euch dafür eine gute freie Werkstatt.

Einziger Ansatzpunkt, den ich aber für einen Wackelkandidaten halte, ist, die Bezeichnung als Bastlerfahrzeug. Das zieht nämlich auf keinen Fall, wenn der Wagen als fahrtüchtig mit TÜV und einsatzbereit angepriesen wurde. Alleine, wenn der Wagen primär zum ausschlachten und zur Teilegewinnung annonciert war, ist die Formulierung haltbar. Wenn der Schwerpunkt der Verkaufsargumentation auf einem fahrtüchtigen Fahrzeug liegt, gilt die Beschreibung als Bastlerfahrzeug nicht. Aber so oder so bleibt der Ausschluss der Gewährleistung im Privatverkauf und an der Stelle muss man sich halt ehrlicherweise fragen, wie ihr dem Verkäufer – mal wirklich jede reine Vermutung außen vorgelassen – beweisen wollt, dass er von irgendwas wusste.