Auto Kaufvertrag - arglistige Täuschung - lohnt sich ein Rechtsanwalt?
Hallo zusammen,
ich habe nach dem Kauf meines Fahrzeugs festgestellt, dass z.B. die Heckstoßstange einen Schaden hatte und neu lackiert wurde oder auch der Außenspiegel beschädigt war und ausgetauscht wurde.
Zudem wurde der Wagen als Privatperson verkauft, obwohl es ein Firmenfahrzeug war.
Meine Frage ist nun, ob sich hier ein rechtlicher Weg mit einem Rechtsanwalt lohnt.
Habt ihr da Erfahrungen?
Danke & Gruß!
4 Antworten
und wo ist dein Problem, sind Teile die locker leicht getauscht werden können.
man kann auch neben einem Firmenfahrzeug auch ein Privatfahrzeug besitzen.
Zudem wurde der Wagen als Privatperson verkauft, obwohl es ein Firmenfahrzeug war.
woher weist du dass denn
aber ein RA wird dir mehr sagen können, der kann sich das sogar durchlesen
"Zudem wurde der Wagen als Privatperson verkauft, obwohl es ein Firmenfahrzeug war."
Ja sowas gibt es, dass ein ehemaliger Firmenwagen von Mitarbeitern übernommen/gekauft werden können. Hatte mein Bruder auch schon gemacht...
Die Mängel, welche Du nennst, sind nicht wirklich welche. Wenn Kunststoffteile mal größere Kratzer abbekommen, werden sie von den Firmen einfach getauscht oder repariert. Das mache ich bei meinem privaten Auto schließlich auch.
Ob da wohl ein Rechtsanwalt helfen kann, ist eher fraglich. Aber die wollen natürlich Geld an Dir verdienen, daher...
Am Fahrzeugbrief siehst du, wer zuvor die Besitzer oder der Besitzer gewesen ist oder waren. Im Kaufvertrag muss auf vorhandene Mängel oder erfolgter Reparaturen hingewiesen werden.
Wenn da ein Aussenspiegel ausgetauscht wurde, oder die Heckstoßstange lackiert wurde, ist das kein großer Mangel der zur Rückgabe des Fahrzeugs Anlass gäbe.
Du könntest fragen, warum die Heckstoßstange lackiert wurde. Ist da jemand rangefahren oder der Fahrer beim Rückwärtsfahren irgendwo angestossen ?
Ich war in einer Firma beschäftigt die einen sog. Fahrzeugpool hatte Die Fahrzeuge wurden von Mitarbeitern gefahren.. Hatten die Fahrzüge einen gewissen Kilometerstand, so konnte man das Fahrzeug von der Firma abkaufen. Es war ein Firmenfahrzeug das eine Privatperson gekauft hat. Also alles korrekt.
Das bleibt dein problem, alles keine Gründe zur rückabwicklung