Wie (rechts-) bindend ist ein Kaufvertrag für Gebrauchtwagen?
Hallo zusammen,
ich verkaufe mein Fahrzeug und wollte einfach mal wissen, wie bindend ein Kaufvertrag ist.
Der Käufer reist von weiter an und hat in einem Halbsatz fallen gelassen, dass er den Wagen natürlich nicht mitnimmt, wenn da noch irgendwelche weiteren Schäden am Fahrzeug sind. (z.B. Kratzer in der Felge)
Den Kaufvertrag würden wir aber vorher machen (die Erklärung dazu: Auto wird im Vorfeld über ein Partnerautohaus abgelöst, damit Fahrzeug und Brief zusammen übergeben werden können. Überweisung des Käufers wird dann vor Ort getätigt.)
Daher meine Frage: wie risikoreich wäre das?
Es ist ja möglich, dass er dann einfach sagt: nö, ich bezahle jetzt nicht. Anzahlung wollte er schon machen. Aber dann würde das Autohaus ja in Vorleistung gehen und das Geld nicht sehen.
Vielen Dank!
2 Antworten
Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist ist das Auto verkauft. Im Kaufvertrag wird auch der Zustand des Fahrzeugs beschrieben. Wenn dort geschrieben steht dass auf der Felge Kratzer sind dann hat das der Käufer akzeptiert. Das wichtigste ist deshalb den Zustand des Fahrzeugs genauestens im Kaufvertrag festzuhalten.
Also meine Kommentare sind natürlich ohne Gewähr aber ich würde vermuten dass du dann nachbessern musst. Denn im Kaufvertrag stehen keine Kratzer.
Du kannst ja auch vielleicht noch ein Risikoausschluss reinschreiben in den Kaufvertrag.
Danke dir. Natürlich ohne Gewähr nur ein Denkanstoß. :-) Was ist ein Risikoausschluss und wie könnte dieser aussehen?
Glaub mir. Er wird das Auto mitnehmen, aber für jeden kleinen Kratzer den er findet viel Geld abziehen. Dann hast du kein Auto mehr und weniger Geld.... Das hat auch schon jemand bei mir versucht. Hat er aber leider nicht geschafft
Und sollte es nicht dort stehen, die Felgen haben aber z.B. Kratzer oder er findet etwas, was man so nicht festgehalten hat? Wie ist es dann?