Mündlicher Kaufvertrag, Auto wurde vom Bezirksamt abgeschleppt
Hallo,
ich habe letztes Jahr im April mein Auto für 150 mündlich verkauft und hatte dabei meinen Vater als Zeugen. Ich hatte es selber zuvor abgemeldet. Nun stellte sich heraus, dass es danch nicht mehr angemeldet wurde und gleichzeitig auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wurde. Es wurde nun auch abgeschleppt auf einen Verwahrungsplatz. Zeitgleich habe ich vom Bezirksamt nun Post bekommen, dass ich das Fahrzeug vom Verwahrungsplatz bis Mitte Juni abholen soll, da es danach verschrottet wird. Bis zum 15.06.2025 kommt täglich Verwahrungsgeld rauf. Ich habe weder die Schlüssel noch die Papiere vom verkauften Auto. Mir ist auch nur der Vor und Nachname des Käufers bekannt.
Ich habe nun dem Bezirksamt eine Stellungnahme gesendet, jedoch habe ich gegenüber Ihnen nicht viel Hoffnung
Wie sollte ich jetzt handeln ? Könnt ihr mir weiter helfen
9 Antworten
Das ist jetzt leider dein problem u wird wohl richtig teuer...auch für eine Schenkung sollte man besser immer nen Vertrag aufsetzen...sprich:zahlen und lernen
Kaufvertrag IMMER schriftlich!! Lerne daraus.
Ja weiß ich nun auch, hilft aber gerade nicht bei dem Fall.
Ja, da kann ich den Vorrednern eigentlich nur recht geben. Sowas IMMER schriftlich. Da kannst eigentlich nur hoffen das der dir den richtigen Namen genannt hat sonst hast du da eigentlich schon verloren und bleibst auf den Kosten sitzen. Ansonsten wenn ihr eine Rechtsschutz habt, ab zum Anwalt und deinen Vater als Zeugen angeben. Das setzt allerdings auch voraus das der Name stimmt
Dann kannst eigentlich nur hoffen das die den ermitteln können. Hast denen das Foto übermittelt ? Müsste ja auch eine Adresse drauf stehen. Ansonsten bleibt dir wirklich nur der Rechtsweg und gehst zum Anwalt, mot oder ohne Rechtsschutz
Zum Thema "Doofheit" wurde hier ja schon genug geschrieben. Rein rechtlich bewerte ich die Sache aber etwas anders. Rechtlich haftet immer der aktuelle Halter- der du jedoch nicht mehr bist. Bei dem Thema Beweislast bin ich mir hier nicht ganz sicher, grundsätzlich hast du das Auto aber abgemeldet und ggf. wäre es auch Aufgabe der Behörde den aktuellen Halter zu ermitteln. Ich glaube auf jeden Fall nicht, dass das Bezirksamt deine Aussagen einfach ignorieren kann. Im Zweifelsfall sollte hier dringend ein Anwalt involviert werden.
Mehr als deine Kenntnise dem Bezirksamt übermitteln kannst du nicht machen.
Ob sich das Amt darauf einlässt kann ich nicht sagen. Bis jetzt bist du für alle auflaufende Beträge verantwortlich.
Ev spricht die Abmeldung für sich. Aber wenn ich ein Auto billig entsorgen will würde ich eine ähnliche Geschichte erzählen. Sorry! Aber ev denkt das Amt so....
Also der Name stimmt, habe ihn auch auf sozialen Medien angeschrieben und in dem Auto auch ein Paket gefunden mit dem selben Nachnamen, ich hab davon Fotos gemacht und das ebenfalls dem Bezirksamt übersendet...