Kaufvertrag noch rechtens?
Wir haben einen reinrassigen bernhardiner für 2000 Euro gekauft aus persönlichen Gründen müssen wir ihn wieder abgeben. Die Züchterin will uns Anzeigen wenn wir ihn weiter verkaufen. Sie tritt aber ihr Rückkaufsrecht ab. Sie erzählte uns auch er sei nur zu 85% bernhardiner. Im Vertrag steht allerdings nur Bernhardiner als Rasse. Ist der Vertrag damit denn überhaupt noch rechtens?
5 Antworten
Wir haben einen reinrassigen bernhardiner für 2000 Euro gekauft
Sie erzählte uns auch er sei nur zu 85% bernhardiner
damit kann das NIEMALS ein Züchter sein, höchstens ein Vermehrer
wenn im Kaufvertrag reinrassig steht, kann man dagegen angehen und von dieser Person den vollen Kaufpreis zurückfordern.
Die Züchterin will uns Anzeigen wenn wir ihn weiter verkaufen. Sie tritt aber ihr Rückkaufsrecht ab.
passt auch nicht zusammen, sehr dubios die "Züchterin"
Wenn man einen reinrassigen Bernhardiner kauft, dann hat das Tier einen Stamm-baum und es gibt die entsprechenden Unterlagen dazu.
Da die hier anscheinend ja nicht vorliegen, hättet ihr von Anfang an wissen müssen, dass da etwas nicht stimmen kann.
Ganz einfach: Ihr bietet ihr den Hund vertragsgemäß schriftlich zum Rückkauf an. Lehnt sie ab, könnt ihr den Hund anderweitig weiterverkaufen.
Weswegen will sie euch dann anzeigen? Sie kann euch nicht dazu zwingen, den Hund zu behalten, wenn sie nicht von Ihrem Rückkaufsrecht Gebrauch macht. Ihr habt damit ja vermutlich eure vertraglichen Pflichten erfüllt (schwierig zu beurteilen ohne den Vertrag zu kennen).
Ihr habt euch von der Züchterin die Bestätigung des Zuchtverbandes oder die Ahnentafel des Hundes vorlegen lassen?
Der Vertrag ist rechtens.
Sie schuldet euch nur noch die richtige "Ware" (blöder Ausdruck für ein Lebewesen)