Vertragsstrafe bei Hundekauf erlaubt?
Im Vertrag steht, dass sich der Käufer verpflichtet, sich vor dem Kauf über evtl Allergien, Unverträglichkeiten mit anderen Tieren im Haus, usw abzuklären. Tut der Käufer das nicht und der Hund geht zurück an den Verkäufer, so wird eine Vertragastrafe in Höhe des Kaufpreises fällig, welche sich dann gegen null mit dem Rückkaufsrecht des Verkäufers aufrechnet. Ist das rechtens?
2 Antworten
Ja, es ist rechtens. Das heißt nur, dass die Schutzgebühr in Fall der Rückgabe nicht erstattet wird.
So wird es auch von vielen Züchtern sogar mit der Reservierungsgebühr, gehandhabt.
Holt ein Bewerber das Tier doch nicht mehr ab oder bringt er es zurück, verliert er sein Geld.
Das gilt eigentlich für alle Waren, die man kauft und dann umtauschen will.
Es gibt kein Umtauschrecht für den Käufer.
Es unterliegt immer der Kulanz des Verkäufer, ob er die Ware zurück erstatten will.
Eine Entscheidung will immer gut überlegt sein.
Du kannst Dich darüber auf die Seite der IHK oder der Verbraucherzentrale informieren. Ist sehr gut erklärt.
Ja, man nennt das eine Schutzgebühr. Zum Wohl des Tieres ist die Abklärung dieser Sachen vorab unbedingt notwendig.
Laut vertrag hat der Verkäufer das Vorkaufsrecht und kann die verletzten Pflichten des Käufers mit einer Vertragsstrafe in höhe des kaufpreises ahnden. Ist das auch rechtens? Gibts darüber irgendwelche urteile. Leider finde ich dazu nichts im www
Ja, gehört auch zum Schutz der Tiere. Damit sie nicht einfach weiter verschleudert werden.
Keine Ahnung, google mal Schutzvertrag. Ist schon länger her, dass ich es recherchiert habe.
Gibt es dazu irgendwelche rechtskräftigen urteile?