Hund verkauft,Käufer bringt Hund zurück
Hallo
folgendes Problem... Mein Schwager hat am Dienstag seinen hund verkauft ohne Kaufvertrag, die Leute kamen und nahmen den Hundi mit, gekauft wie gesehen sozusagen. Sie waren auch mal ne woche vorher schon hier um den hund anzuschauen und gingen für ne stunde mit ihm spazieren, einfach mal sich kennenlernen,war alles prima und sie stimmten dem kauf zu,den anderen interessenten wurde dann abgesagt. Der Hund hat keine fehler oder ähnliches um diesen Rückgabe grund auszuschließen. Am nächsten Tag standen die leute wieder da und meinten es ginge nicht,ihre tochter hätte eine allergie,hund also wieder abgegeben.
nun die frage wie sieht es mit dem kaufpreis aus? Der schwager wäre er den verpflichtet gewesen den hund wieder zurückzunehmen?
gibt es irgendwo einen § oder ähnliches?
18 Antworten

Es macht ja schon Sinn, dass der Züchter den Hund zurück nimmt, er ist ein Leben lang verantwortlich für den Hund. Wenn jemand aus der Familie eine Allergie hat, bringt man den Hund natürlich zum Züchter zurück. Es geht dabei auch nicht um einen Fehler beim Hund. Tiere werden per Handschlag verkauft und so ein Vertrag ist gültig. Natürlich darf der Züchter den Aufwand verrechnen. Eigentlich ist es doch für alle gut, dass sich das Problem sofort gezeigt hat. Die Adressen der anderen Mitbewerber werden sich doch wohl noch finden lassen. Man kann sich beim Züchterverband erkundigen wie in solchen Fällen gehandelt werden soll.

Da ein Hund kein Ding sein sollte (was er aber rechtlich gesehen ist), sollte es schon inm Interesse deeines Schwagers sein, dass der Hund nicht zu Leuten kommt, die ihn nicht haben möchten.
Zu den anderen Postings. Vertrag ist Vertrag, auch wenn dieser lediglich mündlich erfolgt ist.

Kann eigentlich keiner mehr lesen? Wie kommt ihr darauf, daß der Schwager ein Züchter ist? Er verkauft den Hund seiner verstorbenen Mutter! Ihm ist es völlig egal, was mit dem Hund passiert. Es ging nicht darum ein gutes Zuhause zu finden, hauptsache der Hund ist weg und Kohle konnte man damit ja auch noch machen. Ich fände es wirklich besser, wenn die Käufer sich um ein neues Zuhause für den armen Kerl kümmern würden. So leid es mir für diese Menschen auch tut. Gewissenlose Menschen sterben leider nicht aus. Wenn ich hier schreiben würde, was ich von solchen Menschen halte, wäre meine Antwort sofort gelöscht. Also lass ich es, aber Gedanken sind frei...



Verkauft ist verkauft. Das Problem liegt aber beim Beweis. Wer war Zeuge wegen des Kaufs und des Kaufpreises?


mein schwager seine frau und sein vater waren bei der "übergabe" dabei.

wenn dein schwager so link wäre und sagen würde er hätte den hund nicht verkauft . und der rest auch zustimmen würde und somit lügen würde , dann würde ich als käufer mal das gewerbe prüfen lassen . er soll ihn zurücknehmen und einem streit aus dem weg gehen

Du schreibst stinkigen Käse. Es geht um einen Hund und nicht um einen alten Kleiderschrank.

wo ist dein problem ??? es ist völlig egal , ob es um einen hund geht . als züchter im grossen stil muss ich ein gewerbe anmelden . und nun geh spielen du kind . scheinst keinerlei ahnung von zucht zu haben



auch da die frage : wo ist dein problem . WENN ich mir einen hund kaufe . von einem züchter und daheim bemerke , dass ich eine allergie habe , dann werden 90% aller züchter dem hund zu liebe das tier zurücknehmen und das geld erstatten . wenn die quallität des hundes gut ist , wird er ihn auch schnell wieder verkauft bekommen . und er geht so einem streit aus dem wege . ich kenne keine züchter die es auf einen rechtsstreit ankommen lassen würden . weill dann wären sie nur auf geld aus .

ohne vertrag gibts auch keine Paragrafen ect.. bei sowas macht man immer einen vertrag er muss den hund nichtmal zurücknehemn da es schlicht weg keine beweise gibt das der hund von euch ist also ohne kaufvertrag ist das alles unsinn aber man nimmt den Hund eigentlich wieder zurück da man allergien auch erst später feststellen kann

Es wurde doch offensichtlich ein Vertrag geschlossen - zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme. Übergabe der Sache (ja, ein Tier ist im rechtlichen Sinn eine Sache) und Übergabe des Kaufpreises.
Machst du beim Bäcker jedes Mal einen schriftlichen Kaufvertrag über dein Brot?

leg nicht jedes wort auf die goldwaage ohne kaufvertrag ist weder der käufer noch der verkäufer zu irgendwas verpflichtet wenn der verkäufer behauptet der hund gehört nicht ihm siehts schlecht aus für den käufen den hund wieder zurück zu geben ach ja und wenn ich ein brötchen kaufe habe ich n kassenbon nur so nebenbei was dann als beweis dienen kann

Nochmal, zum Mitlesen:
Es wurde ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen!
In der Fragestellung ist nirgendwo etwas über "Beweise", "Behauptungen" o.ä. zu lesen.
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Es sind die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag nach den Regelungen des BGB entstanden. Die Regelungen zu Wandlung, Minderung, Rücktritt usw. gelten ebenfalls.
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Im vorliegenden Fall braucht es keinen Verkäufer, der irgendwelche Lügen erzählt, um eine Rückgabe auszuschließen. Der Käufer hat schlicht und einfach nicht das Recht, den Hund zurückzugeben.
Was eine Rücknahme aus Kulanz angeht, siehe meine Antwort auf die Frage und den gmV (gesunden Menschenverstand).


Ein Verkauf mit Geldübergabe ist ein Verkaufsabschluss - auch dafür gibt es Paragrafen und Rechte, sowie Gerichtsbeschlüsse! Es gibt keinen rechtsfreien Raum. Schon gar nicht beim Handeln.

auch das ändert nix an der tatasache von dem was ich gesagt hab es gibt keinerlei beweise das das "verhältniss" zwischen käufer und verkäufer existierte und das bedeutet wenn der verkäufer sagt "ich nimm diesen hund nichtmehr zurück" das kann man da nix machen das ist schlickt weg der punkt von dem ich rede aber ich hab jetzt nicht weiter lust 4std über ein und das selbe zu disskutieren !

Also, ich nehm ja an, dass bei der Übergabe von Bargeld eine Quittung existieren sollte. Sonst könnte ja der Verkäufer noch einmal den Kaufpreis fordern! Einfacher Quittungsblock-Vordruck...
Sag es durch die Blume!!! ;o)) Jedenfalls ein DH!