Immobilienkauf - Ist an der folgenden Maklerklausel etwas schädlich für den Käufer?

5 Antworten

Damit wird deklaratorisch festgehalten, dass der Makler den Vertragsschluss vermittelt hat und seine Provision erhält. Außerdem wird auf ein etwaiges Widerrufsrecht verzichtet. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision ergibt sich jedoch aus dem Maklervertrag.

ich sehe es so dass sich der Makler seine Provision entsprechend absichert, das ist alles

Das ist eine normale deklaratorische Klausel zur Maklerprovision. Ob sie für Dich persönlich schädlich ist, hängt davon ab, was Du mit dem Makler im Maklervertrag vereinbart hast. Gibt es zum Maklervertrag eine gültige Widerrufsbelehrung?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich sehe da auch kein Problem. In einigen Fällen wird die Maklercourtage sogar gleich mit im Notarvertrag verankert.

Du musst halt noch die umsatzsteuer mitzahlen also 19% glaub und sas der makler halt profit kriegt ohne halt steuern dafür zu zahlen weil sie ja die 19%(kann auch mehr sein) gezahlt haben


bubukiel  15.06.2020, 17:18

Die 19 % MWST sind beim Makler kein Profit sondern ein durchlaufender Posten an das Finanzamt..

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