Maklerprovision fällig, falls die Wohnung bekannt ist?
hallo,
hätte mal eine frage bezüglich eines immobilienkaufs und ob die maklerprovision fällig ist oder nicht?
(bitte nur fundierte aussagen und nicht "ich glaube..." - danke)
ich habe telefonisch ein objekt angefragt bei einem makler.
der mir aber mitteilte, dass die wohnung bereits verkauft ist. er hätte allerdings noch eine andere wohnung im angebot. ich soll ihm über immobilenscout eine nachricht schicken um das expose zu erhalten.
ich habe dann das expose erhalten und direkt erkannt, dass es sich um eine wohnung handelt die in immobilienscout auch privat inseriert ist.
ist hiermit nun bereits (beim kauf) die maklerprovision fällig?
was ist, wenn ich den besitzer bereits vorher kontaktiert habe? bzw. wie verhält es sich, wenn ich den besitzer erst nach erhalt des exposes kontaktiere?
sollte ich dem makler antworten oder nicht? sollte ich gleich sagen, dass mir die wohnung bereits bekannt ist? kann man von seinem widerruf gebraucht machen? (der makler hat im übrigen keine widerrufsbelehrung mitgeschickt) oder...???
danke.
2 Antworten
Die Fälligkeit der Maklerprovision ist kompliziert. Wenn im Maklerexposé bei IS24 ein Hinweis steht, dass der Makler vom Käufer Provision verlangt und Du beim Makler weitere Leistungen in Anspruch nimmst, hat der Makler Anspruch auf die Provision (Vermittlungstätigkeit). Nachweistätigkeit kommt hier nicht in Betracht, deshalb gehe ich nicht darauf ein.
Wichtig ist hier noch, dass der Makler korrekt auf Dein Widerrufsrecht hingewiesen hat. Normalerweise ist bei einer Anfrage bei IS24 auch eine Bestätigung über das Widerrufsrecht dabei. Die Gerichte sind sich zwar uneinig, ob diese Widerrufsbelehrung ausreichend ist, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.
Du hast also 2 Möglichkeiten, die auf dasselbe Ziel hinauslaufen.
- Den Makler in Textform informieren, dass Du das Objekt bereits kennst und deshalb nicht bereit bist, eine Provision zu zahlen (Vorkenntnis)
- Wenn die 14 Tage Widerrufsfrist noch nicht verstrichen sind, den Makler in Textform informieren, dass Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst und vom Maklervertrag zurücktrittst
Der wird die Anfrage nach der Beschreibung als Auftrag berechnen wollen .
Sende die Expertise zurück mit Dankesworten und handle mit dem Privatinserenten .
und was ist wen beim kauf der makler sich darauf beruft, dass er die maklerprovision haben möchte?
ist es hier egal, ob ich zuvor schon mit dem verkäufer kontakt hatte oder erst nach dem ich das expose bekommen habe?
muss ich etwas widerrufen oder nur schreiben, dass mir das objekt bereits bekannt ist?