Maklerprovision fällig, falls die Wohnung bekannt ist?

2 Antworten

Die Fälligkeit der Maklerprovision ist kompliziert. Wenn im Maklerexposé bei IS24 ein Hinweis steht, dass der Makler vom Käufer Provision verlangt und Du beim Makler weitere Leistungen in Anspruch nimmst, hat der Makler Anspruch auf die Provision (Vermittlungstätigkeit). Nachweistätigkeit kommt hier nicht in Betracht, deshalb gehe ich nicht darauf ein.

Wichtig ist hier noch, dass der Makler korrekt auf Dein Widerrufsrecht hingewiesen hat. Normalerweise ist bei einer Anfrage bei IS24 auch eine Bestätigung über das Widerrufsrecht dabei. Die Gerichte sind sich zwar uneinig, ob diese Widerrufsbelehrung ausreichend ist, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.

Du hast also 2 Möglichkeiten, die auf dasselbe Ziel hinauslaufen.

  1. Den Makler in Textform informieren, dass Du das Objekt bereits kennst und deshalb nicht bereit bist, eine Provision zu zahlen (Vorkenntnis)
  2. Wenn die 14 Tage Widerrufsfrist noch nicht verstrichen sind, den Makler in Textform informieren, dass Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst und vom Maklervertrag zurücktrittst
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der wird die Anfrage nach der Beschreibung als Auftrag berechnen wollen .

Sende die Expertise zurück mit Dankesworten und handle mit dem Privatinserenten .

nixverstehen999 
Fragesteller
 10.08.2019, 15:50

ist es hier egal, ob ich zuvor schon mit dem verkäufer kontakt hatte oder erst nach dem ich das expose bekommen habe?

muss ich etwas widerrufen oder nur schreiben, dass mir das objekt bereits bekannt ist?

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nixverstehen999 
Fragesteller
 12.08.2019, 00:49
@Kuestenflieger

und was ist wen beim kauf der makler sich darauf beruft, dass er die maklerprovision haben möchte?

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