Muss ich die Maklerprovision wirklich bezahlen?
Hallo,
bin vorzeitig aus meiner Wohnung ausgezogen.
Der Vermieter hat über einen Makler einen Nachmieter gesucht und gefunden und stellt mir jetzt die Maklerprovision in Rechnung.
Muss ich diese bezahlen?
Danke im Voraus!
Gruß
Miri
6 Antworten
Wenn der Vermieter eine evtl. Vereinbarung über Maklerkostenübernahme nicht schriftlich mit dir gemacht hat und Du Dich nicht an mündliche Absprachen halten willst, kann der Vermieter jetzt nichts beweisen.
Rechtlich musst Du nicht, aber moralisch???
Man könnte sich mal die Frage stellen, warum immer mehr Vermieter so gemein zu ihren Mietern sind...
... die lieben Mieter zu ihren Vermietern, der beim Einzug noch der beste der Welt war!
Der Mieter zieht frühzeitig aus - das entbindet ihn ja nicht davon, seinen Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu erfüllen - also Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zum Einzug eines neuen Mieters zu zahlen.
Wenn der Vermieter einen Makler einschaltet, ist das erstmal sein Ding. Suspekt erscheint es mir, dass ein Vermieter freiwillig Maklergebühren übernimmt und zeitgleich den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entlässt - unabhängig davon, ob er nun zeitnah oder erst zum Ende der Kündigungsfrist des Mieters einen neuen Mieter findet. Da ist mit Sicherheit eine Absprache getroffen worden.
In der Frage steht nichts davon, dass der Vermieter den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen will. Es wäre also zu überlegen, ob man die Maklerprovision übernimmt und dabei günstiger weg kommt, als noch die fehlenden Monatsmieten bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen. Ein früherer Auszug aus der Wohnung beendet nicht das Mietverhältnis.
Auch wenn der Fragesteller gleich anfängt zu rotieren, weil es ihm selbstverständlich erscheint: Es geht aus der Frage nicht einmal hervor, ob die Wohnung überhaupt gekündigt oder aufgehoben wurde. Oder was da überhaupt im Vorfeld gelaufen is........Vermieter haben schon Pferde kotzen sehen......vor der Apotheke ......mit´m Rezept im Maul.
Weshalb stellst du hier überhaupt eine Frage zu deinem beendeten Mietvertrag?
Die Frage ist, ob ich die Maklerprovision bezahlen muss oder nicht. Ich weiß es nämlich nicht, deswegen frage ich :)
Sofern Sie mit dem Vermieter über eine solche Kostenübernahme im Zuge seines Zugeständisses zur vorzeitgen Vertragsbeendigung einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben, dann wäre ein solcher Anspruch ggfs. auch berechtigt.
Dazu schreiben Sie aber nichts!?!
Schriftlich ist nichts festgehalten, wurde damals alles mündlich besprochen. Dort hat er es angeblich auch erwähnt behauptet er. Danke..
Wenn du vorzeitig, vor Kündigungstermin aus der Wohnung ausziehst, hast du die Miete für diesen restlichen Zeitraum noch zu zahlen incl. Nebenkosten.
Alternativ, wenn ein neuer Mieter gefunden wird, endet deine Mietzahlung mit dem Einzug dieses Mieters.
Die Maklerprovision musst du natürlich nicht zahlen.
Nein, wer den Makler stellt, muss diesen auch bezahlen.
Im Gegenteil. dadurch das der Nachmieter schon vor Beendigung der Kündigungsfrist rein darf, brauchst du ab dem Moment keine Miete mehr zahlen.
brauchst du ab dem Moment keine Miete mehr zahlen.
und der Vermieter hat keinen Mietausfall.
Schriftlich wurde nichts festgehalten, mündlich habe er die Maklerprovision anscheinend erwähnt. Die Wohnung ist jetzt neu vermietet, ich muss also keine Monatsmieten mehr zahlen. Danke für die Bemühungen.