Mündliche Zusage zu Nachmieter von Makler verbindlich?
Hallo Zusammen,
Folgendes Problem: Ich habe meine Wohnung zum 31.07.2020 gekündigt. In die Kündigung habe ich geschrieben ein vorzeitiger Auszug ist nach Absprache möglich.
Der zuständige Makler hat mir dann gesagt, dass er auf jeden Fall einen Nachmieter ab dem 01.06.2020 hat. Daraufhin habe ich einen Mietvertrag zum 01.06.2020 unterschrieben.
Vor einer Woche wurde mir gesagt, dass er doch kein Nachmieter hat und ich weiterhin Miete zahlen muss.
Hatte schonmal jemand so einen Fall? Ist seine Aussage, dass er auf jeden Fall einen Nachmieter hat zum 01.06.2020 bindend? Muss ich die Miete weiterhin zahlen?
Liebe Grüße
3 Antworten
Der Makler ist nicht Vermieter und von daher frei in seinen phantasievollen Äußerungen.
Solange es keinen neuen Mietvertrag zum 01.06.2020 mit einem Nachmieter gibt, wirst du zahlen müssen. Die mündliche Aussage des Maklers hat keine rechtliche Bedeutung. Er ist nur der Vermittler und handelt im Auftrag des Vermieters. Dieser wollte den Interessenten wohl nicht als Mieter.
Kannst du es beweisen das er es gesagt hat?
Ein Zeuge ist nicht schlecht. Aber schriftlich ist für sowas immer besser.
hast du den Makler mal drauf angesprochen?
Ich habe die Vermieterin angesprochen.
Die Interessenten die da waren, wollten Sie und der Makler nicht.
Sie verrechnet die Miete mit der Kaution und falls sie im Juli niemand haben, muss ich die Nebenkosten nicht mehr zahlen. Hilft jedoch nicht viel.
Nein, dies hat er mir mündlich bei einem Telefonat zugesagt. Eine weitere Person hat dies gehört.
Bringt das dann was?