Mietrecht- vorzeitige Beendigung eines Missverhältnis?

9 Antworten

Es gäbe noch eine Variante, die euch helfen könnte:

Jene Vereinbarung, die Herausgabe der Wohnung an die Vermieterin unter Weiterzahlung der Miete bis 31.12.2019, könnte eine mündliche einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages zum 31.12.2019 sein. Zeugen der mündlichen Vereinbarung sind die Nachmieterin und deine Partnerin.

Damit könntest du unter dem 15.12.19 oder zuvor aus deiner Wohnung ausziehen. Dringend empfehle ich hier die Beiziehung eines Rechtsanwaltes, weil hier ein Konfliktpotential vorliegt. Gedankenprotokoll aufzuschreiben ist auch anzuraten >>> Wer hat wann zu welchen Fakten was gesagt, am besten mit Datum und Uhrzeit, und wer kann das jeweils bezeugen....

ob ihr wollt oder nicht, bis zum Ende eurer Kündigungsfrist gilt für euch der Vertrag und das bezahlen der Miete... unfair ist das ganz und gar nicht.. sondern lupenrein

Die Vermieterin muss sich an die Vereinbarung halten!

Die Voraussetzung, einen Nachmieter für eure Wohnung zu stellen wurde erfüllt. Die Nachbarin bezieht ja auch eure Wohnung wie besprochen.

Wenn der Nachmieterin wiederum ihr Nachmieter abgesprungen ist, kann sie das selbstverständlich nicht auf euch abschieben.

Fazit:

Die Nachbarin, die nun in eure Wohnung zieht muss ggf. weiter Miete für ihre alte Wohnung zahlen oder eben einen neuen Nachmieter suchen.

Die Vermieterin kann von euch keine Miete verlangen - für Wohnraum, den sie bereits erneut vermietet hat und der bezogen wurde.

Mit dem Leerstand der alten Wohnung eurer Nachmieterin habt ihr überhaupt nichts zu tun!

Das hätte euch genauso passieren können, wenn ihr selbst einen Nachmieter gesucht hättet. Ihr seid erst aus dem Schneider, wenn ein rechtsgültiger Mietvertrag unterschrieben wurde.

Es ist recht einfach: Der Vermieter hätte vorab einfach schon die Sache mit dem Nachmieter ablehnen können. Dann hättet Ihr sowieso bis Februar die Miete zahlen müssen.

Gibt es eine schriftliche Bestätigung über das vorzeitige Mietende?

naturefreak 
Fragesteller
 10.12.2019, 13:50

Ja, ich habe einen Brief von ihr bekommen, in dem dee 16.12. als übergabe genannt wird

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albatros  10.12.2019, 16:34
@naturefreak

Es gibt also de facto einen Aufhebungsvertrag zum 16. Dezember. Der ist einzuhalten. Ziehe entsprechend pünktlich aus und fordere die Vermieterin zur Schlüsselannahme mit Wohnungsübergabe am 16. Auf. Weigert sie sich, kommt sie in Annahmeverzug und haftet für alle Ansprüche die sich für dich daraus ergeben.

Ab Januar dann keine Miete mehr zahlen.

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