Es kommt auf die Art der Signale an , die du meinst wahrzunehmen. Vielleicht ist sie nur freundlich zu dir wie zu anderen auch und lächelt dir zu wie zu anderen auch. Empfindest du die Signale als sehr persönliche Zuwendung ohne dass dabei gesprochen wird, dann solltest du ein starkes Signal senden. Das etwa wäre die Übergabe eines kleinen Geschenkes oder einer Blume. Wenn sie tatsächlich Signale an dich gesendet hat, wird sie das als Kompliment werten und sich bedanken. Damit wäre der Kontakt zum Reden hergestellt. Weiter kann ich dir aber nicht helfen...

...zur Antwort

Du hast in deiner Wohnung eine Kaltwasseruhr und eine Warmwasseruhr? Dann müssen auch vor diesen Uhren Absperrventile sein. Das Schließen eines Eckventiles ist da nicht ausreichend. Falls die WU in deiner Wohnung fehlen, Hausmeister fragen wo abzusperren ist.

...zur Antwort
Mietrecht- vorzeitige Beendigung eines Missverhältnis?

Hallo Zusammen,

Ich erlebe gerade folgende Situation:

Wir leben in einer Mietwohnung und haben diese zum nächstmöglichen Datum gekündigt. Da wir schon eine neue Wohnung und einen neuen Mietvertrag haben, haben wir die Vermieterin gefragt, ob es die Möglichkeit gäbe auch schon früher aus dem Vertrag zu kommen. Wir sind dann so verblieben, dass wir auch gerne früher aus dem Vertrag kommen, wenn wir jemanden finden. Das war Anfang November. Einen Tag später hat mich die Vermieterin angerufen und mor mitgeteilt, dass eine Frau aus dem gleichen Haus gerne in unsere Wohnung ziehen würde und dass wir uns nicht weiter um einen Nachmieter kümmern müssen. Es wurde vereinbart, dass wir am 16.12. die Annahme unserer Wohnung machen und Miete nur bis zum 31.12. zahlen müssen.

Jetzt ist der Dame aber ihr Nachmieter abgesprungen und die Vermieterin droht einfach alles platzen zu lassen und meinte eben zu mir, dass wir dann eben Miete bis Ende Februar zahlen müssen.

Ich finde es überhaupt nicht fair, weil ich mich komplett darauf verlassen habe dass die besagte Dame in unsere Wohnung zieht und wir vorzeitig gehen können.

Sie zieht auch nach wie vor in unsere Wohnung, aber da der Nachmieter für ihre Wohnung fehlt und die Vermieterin über Weihnachten keine Zeit mehr hat sich zu kümmern, soll jetzt bis Februar alles beim Alten bleiben und wir weiter die Wohnung zahlen. Das wäre für uns fatal, doppelte Mieten sind schon heftig.

Kann hier irgendwer meinem Wirrwarr folgen?

...zur Frage

Es gäbe noch eine Variante, die euch helfen könnte:

Jene Vereinbarung, die Herausgabe der Wohnung an die Vermieterin unter Weiterzahlung der Miete bis 31.12.2019, könnte eine mündliche einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages zum 31.12.2019 sein. Zeugen der mündlichen Vereinbarung sind die Nachmieterin und deine Partnerin.

Damit könntest du unter dem 15.12.19 oder zuvor aus deiner Wohnung ausziehen. Dringend empfehle ich hier die Beiziehung eines Rechtsanwaltes, weil hier ein Konfliktpotential vorliegt. Gedankenprotokoll aufzuschreiben ist auch anzuraten >>> Wer hat wann zu welchen Fakten was gesagt, am besten mit Datum und Uhrzeit, und wer kann das jeweils bezeugen....

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.