Es kommt auf die Art der Signale an , die du meinst wahrzunehmen. Vielleicht ist sie nur freundlich zu dir wie zu anderen auch und lächelt dir zu wie zu anderen auch. Empfindest du die Signale als sehr persönliche Zuwendung ohne dass dabei gesprochen wird, dann solltest du ein starkes Signal senden. Das etwa wäre die Übergabe eines kleinen Geschenkes oder einer Blume. Wenn sie tatsächlich Signale an dich gesendet hat, wird sie das als Kompliment werten und sich bedanken. Damit wäre der Kontakt zum Reden hergestellt. Weiter kann ich dir aber nicht helfen...
Du hast in deiner Wohnung eine Kaltwasseruhr und eine Warmwasseruhr? Dann müssen auch vor diesen Uhren Absperrventile sein. Das Schließen eines Eckventiles ist da nicht ausreichend. Falls die WU in deiner Wohnung fehlen, Hausmeister fragen wo abzusperren ist.
Es gäbe noch eine Variante, die euch helfen könnte:
Jene Vereinbarung, die Herausgabe der Wohnung an die Vermieterin unter Weiterzahlung der Miete bis 31.12.2019, könnte eine mündliche einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages zum 31.12.2019 sein. Zeugen der mündlichen Vereinbarung sind die Nachmieterin und deine Partnerin.
Damit könntest du unter dem 15.12.19 oder zuvor aus deiner Wohnung ausziehen. Dringend empfehle ich hier die Beiziehung eines Rechtsanwaltes, weil hier ein Konfliktpotential vorliegt. Gedankenprotokoll aufzuschreiben ist auch anzuraten >>> Wer hat wann zu welchen Fakten was gesagt, am besten mit Datum und Uhrzeit, und wer kann das jeweils bezeugen....