Darf ich zum 15. Eines Monats meine wohnung kündigen?

7 Antworten

Die richtigen Antworten haben andere schon gegeben: Monatsende lt. Gesetz.

Wenn ich es richtig sehe, bekommt Ihr die neue Wohnung ab dem 15.2.2021 und für den halben Monat habt Ihr doppelte Miete?

Ihr habt ein Baby und dementsprechend viel Hausrat. Die neue Wohnung soll von Anfang an schön sein. Das braucht doch Zeit!

Wenn Ihr einen Umzug organisiert, der bedeutet, dass an einem Tag die bisherige Wohnung ausgeräumt sein muss, die Nacht man dann im Hotel verbringt und am nächsten Tag muss alles wieder eingeräumt werden, hat man doch einen unglaublichen Stress. Schließlich müsst Ihr auch die bisherige Wohnung vielleicht sogar noch renovieren oder zumindest putzen. Die neue aber auch, denn wer zieht schon gerne in eine Baustelle oder in eine Wohnung, die von den vorherigen Bewohnern nicht ordentlich hinterlassen wurde? Kann alles passieren.

Um so einen Umzug reibungslos hin zu bekommen, braucht Ihr normalerweise ein Umzugsunternehmen, das das professionell macht, was u. U. sehr viel Geld kostet.

Wenn Ihr aber wenigstens 2 Wochen habt, um die eine Wohnung aus- und die andere einzuräumen, reicht vielleicht ein Transporter und das eigene Auto und alles kann einigermaßen in Ruhe bewältigt werden, was auch dem Baby zu Gute kommt.

Vermutlich spart Ihr Euch dadurch locker die doppelte Miete, egal ob sie für den ganzen oder nur für den halben Monat anfällt. Rechnet mal für Euch nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solche finanziellen Engpässe hätte man mit einem Mietaufhebungsvertrag umgehen können. Das habe ich als Vermieterin bereits 2x gemacht und gute Erfahrungen. Leider ist vielen Mietern dieser Mietaufhebungsvertrag nicht bekannt.

Mietkündigung mit Hinweis, dass man gerne einen Mietaufhebungsvertrag zum xx.xx.xxxx schließen würde. Der Vermieter kann, muss aber keinen solchen Mietaufhebungsvertag schließen.

https://www.mietrecht.com/mietaufhebungsvertrag-muster/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kündigungsfristen stehen im Mietvertrag und im, Gesetz

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

3 Monate zum Monatsletzten ...

also 28,02.

das Einzugsdatum ist dabei völlig irrelevat

Wenn ihr euch mit der Vermieterin einigt könnt ihr natürlich auch schon eher aus dem Vertrag.

Eine normale Kündigung ist allerdings immer erst zum Monatsende möglich.

Deine Vermieterin hat recht. Die Kündigung ist zum Monatsende zulässig. Hier 28.2.21. Dass der Mietbeginn ein 15. war, spielt überhaupt keine Rolle.