Schlüsselabgabe und trotzdem Miete zahlen?

6 Antworten

Du musst den Mietvertrag kündigen und bist auch nicht wirklich zur Nachmietersuche gezwungen. Also dazu verdammen kann man dich jetzt nicht.

Zahlund erfolgt solange der Mietvertrag gültig ist.

Du kannst dir die Schlüssel ja jederzeit wiederholen.

Hallo, meine Eltern hatten sowas auch, und haben da mehrere Monate bezahlt ohne die Schlüssel zu haben. Du musst nicht wenn es im Vertrag nicht steht einen Nachmieter suchen. Außerdem wenn du die Schlüssel nicht hast, musst du nicht zahlen, da du dort nicht in der Zeit wohnst. Da gibt’s immernoch nach Jahren für die kleine Zahl an Geld, eine Klage am Gericht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wieso "musstest" du die Schlüssel abgeben?

Solange man Miete zahlt, behält man den Schlüssel.

derPianist92 
Fragesteller
 30.07.2021, 14:09

Bin halt vorher ausgezogen da ich in einen andere Stadt gezogen bin.

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DaKaBo  30.07.2021, 14:12
@derPianist92

Dann musstest du aber nicht den Schlüssel früher abgeben, du wolltest. Das ist ja dann deine Entscheidung. Du hättest den Schlüssel bis zum letzten Tag behalten können. Jetzt zahlst du Miete und hast trotzdem keine Kontrolle, was in deinem Zimmer passiert.

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derPianist92 
Fragesteller
 30.07.2021, 14:16
@DaKaBo

Ne ich wurde abgefordert den Schlüssel abzugeben

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DaKaBo  30.07.2021, 14:19
@derPianist92

Das ist nicht in Ordnung, wenn du noch Miete bezahlst.

Ich würde als nächstes bei Verwaltung bzw. Vermieter anrufen, um das zu klären. Wenn du keinen Schlüssel mehr hast, brauchst du keine Miete mehr zu zahlen.

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Um diese Frage beantworten zu koennen, muessen wir schon etwas mehr wissen.

Warum musst du ueberhaupt einen Nachmieter suchen?

Warum und auf wessen Veranlassung hast du die Schluessel vorzeitig abgegeben?

Wie gestaltet sich ueberhaupt das Mietverhaeltnis? Bis du Hauptmieter, einer von mehreren Hauptmietern, Untermieter oder was?

Wann und zu welchem Termin hast du schriftlich gekuendigt?

Gibt es eine vertraglich vereinbarte Kuendigungsverzichtsvereinbarung? Wenn ja, war diese zum Zeitpunkt deiner schriftlichen Kuendigung bereits abgelaufen?

Falls du Untermieter bist, handelt es sich um ein moebliertes Zimmer oder um von dir unmoebliert angemieteten Wohnraum? Falls moebliert, ergeben sich moeglicherweise weitere Fragen.

Beantworte bitte erst einmal alle diese Fragen. Dann sehen wir weiter.

derPianist92 
Fragesteller
 30.07.2021, 16:39

Es handelt sich hierbei um ein WG Zimmer.

Zu Frage 1. ich habe gekündigt zum 01.09.2021 und bin schon vorher zum 18.07 aus der Wohnung ausgezogen da ich ein Jobangebot in einer anderen Stadt angenommen habe. In der Kündigung habe ich erwähnt sofern ein geeigneter Nachmieter gefunden wird, endet das Mietverhältnis. Das Ganze wurde auch so akzeptiert.

zu Frage 2. am 18.07 wurde die Wohnung vom Vermieter aus protokolliert und ich wurde aufgefordert sämtliche Schlüssel die zu der Wohnung gehören ihm zu übergeben.

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