Suche vergeblich Nachmieter und bekomme finanzielle Probleme?

5 Antworten

ich kann nicht für die alte und neue Wohnung zahlen

Wieso nicht? Gar nichts gespartes oder einen Dispokredit?

Wenn nicht, warum macht man dann überhaupt solche Sachen?

Dies wusste ich allerdings nicht und wurde mir von meinem Mitbewohner mal eben gesagt.

Aber das ist doch selbstverständlich.

Wenn ich den Fragentext richtig verstanden habe, hast Du Dir mit Deiner Freundin gemeinsam eine neue Wohnung gesucht, ohne darüber nachzudenken, was mit der bisherigen wird. In dieser stehst Du mit Deinem Mitmieter als Hauptmieter drin.

Das bedeutet, dass Du diesen Mietvertrag noch nicht einmal kündigen kannst. Selbst wenn Dein Mitmieter noch mit Deiner Kündigung einverstanden wäre, muss es der Vermieter noch lange nicht sein. Um aus diesem Mietverhältnis dann raus zu kommen, müsstet Ihr gemeinsam den Mietvertrag kündigen, was zur Folge hätte, dass Dein Mitmieter womöglich auch ausziehen muss.

Mit einem Nachmieter wäre wohl Dein Mitmieter einverstanden. Das würde bedeuten, dass entweder mit dem Vermieter eine Änderung des Mietvertrags besprochen und von diesem akzeptiert wird, wonach Du ausscheidest und der Neue wird in den Mietvertrag aufgenommen oder aber Du vermietest Deinen Anteil an der Wohnung unter. Du wirst also Vermieter eines Untermieters, der dann mindestens Miete in Höhe Deines Anteils zahlen müsste und zwar zuverlässig an Dich, damit Du Deinen Verpflichtungen weiter nachkommen kannst.

Mit der Untervermietung müsste wiederum auch der Vermieter einverstanden sein.

Also solltest Du als erstes mal klären, wenn nicht schon geschehen, ob Du aus dem Mietverhältnis ausscheiden kannst, sobald Ersatz für Dich gefunden wird oder ob Du wenigstens untervermieten darfst.

Wenn das nicht geht, müsstest Du ggf. Deinen Mitmieter bitten, mit Dir gemeinsam den Mietvertrag zu kündigen. Wenn er damit nicht einverstanden ist, müsstest Du ihn auf Zustimmung verklagen. Das ist langwierig und Du müsstest noch viele Monate für Deinen Mietanteil aufkommen.

Wenn Du aus diesem Mietverhältnis so lange nicht raus kommst und Du müsstest deswegen auf das Zusammenziehen mit Deiner Freundin verzichten und wenn Ihr auch in diesem Mietvertrag gemeinsam als Hauptmieter steht, hättest Du beim neuen Mietvertrag letztlich das gleiche Problem.

Also, hier hilft wohl nur reden mit allen Beteiligten und viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
tab21 
Fragesteller
 29.04.2020, 12:18

Für mich ist das nicht verständlich... da ich diesen Fall noch nie hatte.

Mit einem Nachmieter wäre das Problem gelöst, da dieser dann quasi mit mir als Hauptmieter wechselt. Allerdings finde ich auch einfach keinen.

Kündigen wird er die Wohnung nicht...

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bwhoch2  29.04.2020, 13:03
@tab21

Auch ein Nachmieter muss erst einmal von Deinem Mitmieter und vom Vermieter akzeptiert werden. Dein Mitmieter muss mit der Person einverstanden sein und für den Vermieter ist die Bonität wichtig. Wenn nur einer von den beiden sich querlegt...

Kündigen wird er die Wohnung nicht...

… freiwillig. Nur wenn ihn ggf. ein richterliches Urteil dazu zwingt und spätestens dann hätte er immer noch die Möglichkeit, mit dem Vermieter über eine Fortsetzung als alleiniger Mieter oder mit jemand anderen zusammen zu reden.

So gesehen würde es Deinem Mitmieter nichts nützen, wenn er sich quer legt, aber die Wohnung behalten will. Er sollte also sehr kooperativ an einer Lösung mit arbeiten, auch wenn es im Moment sicher nicht einfach ist, jemand als Nachmieter zu finden.

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tab21 
Fragesteller
 29.04.2020, 13:05
@bwhoch2

Danke nochmal für die ausführliche Antwort.

Den gerichtlichen Weg möchte ich nicht gehen. Das dauert sicher lang, es fallen Kosten an und in der Zeit findet sich sicher ein Nachmieter (hoffentlich und scheint auch die einzige Lösung weiterhin zu sein).

Ich dachte es gibt vielleicht eine andere Möglichkeit.

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bwhoch2  29.04.2020, 13:52
@tab21

Natürlich, wenn es sich vermeiden läßt, nicht gerichtlich lösen.

Leider ist es so, dass so manches Problem einfach und pragmatisch zu lösen ist, wenn nur alle Beteiligten guten Willen zeigen. Hier geht es am Ende doch um relativ viel Geld, wenn man mal zusammenrechnet, wie schnell sich die Mietbeteiligung über mehrere Monate hoch rechnet.

Wenn Du jetzt noch 2 oder 3 Monate erfolglos nach einem Nachmieter suchst und dann über den Gerichtsweg die Kündigung erreichst, hast Du immer noch einige Monate, bis das Gericht überhaupt was macht und wenn das Urteil endlich rechtskräftig ist, vergehen nochmal 3 Monate bis das Mietverhältnis endlich beendet ist. In Summe also so ca. 1/2 bis ganzes Jahr kann da schon vergehen.

Viel Glück bei der Nachmietersuche und dabei, dass Mitmieter und Vermieter auch alles dazu tun, dass das Mietverhältnis mit Dir bald beendet werden kann.

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Ich wohne derzeit in einer Wg in der wir beide Hauptmieter sind.

Also kommst Du so oder so aus diesem Vertrag nur dann heraus, wenn der Vermieter ! sich bereit erklärt, das Mietverhältnis mit dem jetzigen 2. Hauptmieter alleine weiterzuführen oder aber einem von Euch beiden bzw. vom verbleibenden Hauptmieter vorgeschlagenen "Nachmieter" für Deine Postion zu akzeptieren. Oder aber die Wohnung muss von beiden Hauptmietern gekündigt werden.

Sinnvoller wäre ersteres ..... wenn dann dem verbleibenden Hauptmieter die Möglichkeit verbliebe sich einen Untermieter zu suchen.

Sonst bleibt nur noch die Mölichkeit sich gerichtlich die Kündigung zu erstreiten.

tab21 
Fragesteller
 29.04.2020, 12:11

Erst einmal danke.

Mein Mitbewohner meint er kann die Miete auch nicht allein zahlen. Zudem nimtm mein Vermieter ihn nicht als alleinigen Mieter an da er Student ist. Kündigen wird er die Wohnung nicht.

"oder aber einem von Euch beiden bzw. vom verbleibenden Hauptmieter vorgeschlagenen "Nachmieter" für Deine Postion zu akzeptieren." Wie ist das gemeint?

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wilees  29.04.2020, 12:18
@tab21
Kündigen wird er die Wohnung nicht.

Wenn es nicht anders geht, wirst Du Dir dessen Zustimmung zur Kündigung vor Gericht erstreiten müssen.

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Dies wusste ich allerdings nicht und wurde mir von meinem Mitbewohner mal eben gesagt.

Gibt es denn keinen Schriftlichen Mietvertrag? Da müssten deine vertraglichen Pflichten doch gelistet sein. Miete zahlen ist eine davon. Wenn du das nicht mehr möchtest, musst du den Vertrag kündigen.

Ich ziehe demnächst mit meiner Freundin zusammen und in der neuen Wohnung teilen wir uns die Miete, heißt, ich kann nicht für die alte und neue Wohnung zahlen.

Hast du den neuen Mietvertrag schon unterschrieben? Wenn du zwei Wohnungen mietest, dann musst du natürlich auch für zwei Wohnungen bezahlen.

Einen Nachmieter hat er in den letzten Monaten nicht gefunden und nun bin ich selber dabei das irgendwie noch geregelt zu bekommen aber weiß einfach nicht weiter, da wir keinen Nachmieter finden.
War selbst mal jemand in der Situation oder kann mir irgendwie weiterhelfen?

Du hast also immer noch nicht gekündigt selbst jetzt wo dir die Situation klar ist? Du sagst du kannst nicht beide Wohnungen bezahlen, kündigst aber keine von beiden. Das ist doch schon etwas komisch.

Suche dir eine von beiden Wohnungen aus und kündige sie so schnell wie Möglich. Es ist fast Ende des Monats, noch könntest du die Frist also wahren, aber dann musst du heute handeln.

Verlange also entweder von deinem bisherigen Mitmieter oder von deiner Freundin die Zustimmung zur Kündigung, denn alleine kannst du keinen der beiden Verträge kündigen. Auf die Zustimmung hast du einen Anspruch der auch gerichtlich durchgesetzt werden kann falls er/sie sich querstellt. Dann wirst du die Miete für die gekündigte Wohnung allerdings noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen müssen. Vielleicht kannst du dich auch mit dem neuen Vermieter einigen, z.B. so dass er euch aus dem Vertrag entlässt und ihr dafür eine Monatsmiete bezahlt oder so. Eingezogen seid ihr ja wohl noch nicht, da ist sowas noch leichter zu verhandeln.

Fatal! Hier im Forum kann keiner einen Nachmieter für dich finden. Du bist nachwievor gesamtschuldnerisch haftbar für den vollen Mietpreis der Wohnung, auch für vermutliche Untermieter >> WG ? Wenn der andere Hauptmieter nicht Miete bezahlt, haftest du auch für den voll umfänglich.

Es ist schon ein Vorteil, wenn dich der Vermieter bei Gestellung eines Nachmieters aus dem Mietvertrag entlässt, denn dazu wäre der VM nicht verpflichtet.

Eine Lösung wäre die gemeinsame Kündigung des Mietvertrages und wenn dein Mietpartner nicht einwilligt, musst du die Zustimmung einklagen. Solltes es Untermieter geben, so müssen die auch sofort gekündigt werden.

Dennoch frage ich explizit: Du bildest zusammen mit dem anderen Mieter eine Mieterpartei, ihr habt beide den Mietvertrag für die gesamte Wohnung unterschrieben?

tab21 
Fragesteller
 29.04.2020, 12:19

Ja habe ich. Wir sind beide Hauptmieter. Ich war mir dem einfach nicht bewusst.

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Gerhart  30.04.2020, 06:53
@tab21

Die Bezeichnung Hauptmieter ist irreführend, weil damit die Existenz eines Untermieters verbunden werden kann. Du bist nur MIETER in einer MIETERPARTEI. Hast du die Situation schon mit dem anderen MIETER diskutiert?

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Sie können nur gemeinsam den Mietvertrag fristgerecht kündigen.

Verweigert der Mitmieter seine Zustimmung, bleibt Ihnen der Weg vor Gericht erfolgreich auf dessen Zustimmung zu klagen.

Bis zur Beendigung des Mietverhältnisses haften Sie beide für alle Verpflichtungen solidarisch.

tab21 
Fragesteller
 29.04.2020, 12:13

Also bin ich am A.... auf gut deutsch gesagt...

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