Nachmieter zieht vorher ein?

8 Antworten

Eigentlich nicht.

Es kommt aber auch drauf an, was mit dem "aus seiner mietwohnung ausgezogen" nun ganz genau gemeint ist. Da kann ja was vereinbart werden.

Jackbull14 
Fragesteller
 29.01.2020, 10:00

Ne da war nix vereinbart nur das sie bis zum 31. 12 gemietet haben und früher in die neue Wohnung konnten

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qugart  29.01.2020, 10:20
@Jackbull14

Dann darf der Vermieter das nicht. Insgesamt ist das für deinen Bekannten aber eher positiv.

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Das darf der Vermieter natuerlich nicht. Fuer den ausgezogenen Mieter ist das aber durchaus vorteilhaft. Er braucht ab Einzug des neuen Mieters keine Miete mehr zu zahlen.

Nein. Wenn bis zum 31. Dezember gemietet wurde, dann darf der Vermieter bis dahin weder das Schloss tauschen noch irgendwen reinlassen oder selbst ohne Erlaubnis reingehen.

ein ganz klares nein

Jackbull14 
Fragesteller
 29.01.2020, 09:58

Soweit schon mal danke,

Da die jetzt ja ohne Absprachen einfach eingezogen sind, und man am 27. 12 übergabe machen wollte, hat der Vermieter nur die Schlüssel genommen und nix weiter kein Protokoll was renowirt werden Muster, naja das hat er ja schon direkt nach dem Auszug gemacht.

Nun will der die Kaution behalten

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ChristianKlaus  29.01.2020, 10:01
@Jackbull14

das kann ja niemand mehr nachhalten, was der Vermieter (nicht) gemacht haben mag, gehe zum Anwalt, klage auf Herausgabe der Kaution, fahre mal schweres Geschütz auf, wenn Du magst, wegen Hausfriedesnbruch etc Strafanzeige mit Strafantrag erstatten

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Grundsätzlich darf der Vermieter die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters weder in die Wohnung noch darf er sie anderweitig verwenden bevor die Mietsachsche nicht ordnungsgemäß zurückgeben wurde. Ich vermute aber, dass Dir nicht alle Fakten bekannt sind weshalb der Vermieter legitime Gründe hatte, sich der Mietsachsche bereits vor der ordentlichen Rückgabe wieder anzueignen. Solche Gründe könnten zb. die vorherige Räumungsklage, die Absprache mit dem bisherigen Mieter o. Ä. sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jackbull14 
Fragesteller
 29.01.2020, 10:02

Das weiß ich hundertprozentig das sowas nicht war 😉

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verreisterNutzer  29.01.2020, 10:19
@Jackbull14

Ich bin Eigentümer von ca. 50 Immobilien mit rd. 200 Wohnungen und habe auch als Angestellter schon 15 Jahre Wohnungen verwaltet.... Ich denke jedesmal das ich doch schon alles erlebt habe.... Und jedesmal schafft es wieder irgendwer mich eines besseren zu belehren....

Das der Partner plötzlich mit den Koffern auf der Straße steht weil das Ende des Mietverhältnisses verschwiegen wurde, oder der Vormund nicht weiß was sein Mündel angestellt hat, gehört ehr zum Tagesgeschäft.

Wir könnten Bücher darüber schreiben.

Erzähl mir also nicht was Du 100 % wissen müsstest.

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Jackbull14 
Fragesteller
 29.01.2020, 11:37
@verreisterNutzer

Ist ja nicht so das man seine Situation hir selber schildert, wer weiß ob der Feind mit liest.

Wenn du verstehst was ich meine

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666Candy666  29.01.2020, 15:47

Es gab keine Gründe, weder Räumungsklage noch Absprache.

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