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Grundsätzlich darf der Vermieter die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters weder in die Wohnung noch darf er sie anderweitig verwenden bevor die Mietsachsche nicht ordnungsgemäß zurückgeben wurde. Ich vermute aber, dass Dir nicht alle Fakten bekannt sind weshalb der Vermieter legitime Gründe hatte, sich der Mietsachsche bereits vor der ordentlichen Rückgabe wieder anzueignen. Solche Gründe könnten zb. die vorherige Räumungsklage, die Absprache mit dem bisherigen Mieter o. Ä. sein.