Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Mehr junge Frauen wegen Essstörung im Krankenhaus - sollten Körper- und Ernährungsinhalte auf Social Media stärker eingeschränkt werden?
    • Darf man den Begriff "enby" benutzen und was bedeutet er?
    • Glaubt ihr an die Wirkung von Edelsteinen?
    • Wie lange hält/hielt eure längste Freundschaft?
    • Wie kann ich die Open Beta von Battlefield 6 spielen auf der PS 5? Welche Vorraussetzungen brauche ich?
    • Wie findet Ihr das Tattoo des US-Verteidigungsministers?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Schiedsrichter im Amateurfußball
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

verreisterNutzer

29.01.2020
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
0
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Jackbull14
29.01.2020, 09:49
Nachmieter zieht vorher ein?

Ein bekannter ist Mitte Dezember aus seiner mietwohnung ausgezogen. Der Vermieter hat die nachmieter einziehen lassen kurz nach dem Auszug und bevor eine Wohnungs Übergabe war und auch keine Schlüssel Übergabe statt fand.

Er hat einfach das Schloss getauscht, darf der Vermieter sowas

...zum Beitrag
Antwort
von verreisterNutzer
29.01.2020, 10:00

Grundsätzlich darf der Vermieter die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters weder in die Wohnung noch darf er sie anderweitig verwenden bevor die Mietsachsche nicht ordnungsgemäß zurückgeben wurde. Ich vermute aber, dass Dir nicht alle Fakten bekannt sind weshalb der Vermieter legitime Gründe hatte, sich der Mietsachsche bereits vor der ordentlichen Rückgabe wieder anzueignen. Solche Gründe könnten zb. die vorherige Räumungsklage, die Absprache mit dem bisherigen Mieter o. Ä. sein.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel