Übergabeprotokoll bei Auszug?
Ich bin aus einer Neubau-Wohnung ausgezogen und habe die Schlüssel dem Vermieter übergeben. Er war mit der Renovierung zufrieden, aber ich habe kein Übergabeprotokoll bekommen. Kann er mich für etwas beschuldigen, wenn er irgendeinen Mangel nachträglich findet?
2 Antworten
Das Protokoll, das bei Herausgabe der Mietwohnung nach Mietende angefertigt werden kann, ist Sache des scheidenden Mieters. Zudem ist es nicht gesetzlich erforderlich. Aber du solltest den Zustand der Wohnung fotografieren und Zeugen bei der Rückgabe teilnehmen lassen, sonst ist die Beweisführung einer mangelfreie Rückgabe der Wohnung nicht gewährleistet.
Der Vermieter kann tatsächlich verdeckte Mängel rügen.
nein, weil sowas eben im übergabeprotokoll hätte festgehalten werden müssen.
du kannst ja jetzt auch einfach sagen, dass schaden xy beim auszug noch nicht war und der vermieter das war (ihn also "zurückbeschuldigen")...
wenn der vermieter jetzt was findet, hat er pech gehabt.
Entschuldige bitte, dann habe ich "wenn er irgendeinen Mangel nachträglich findet?" wohl falsch verstanden. :-)
Falsch, der Vermieter kann bis 6 Monate nach Auszug noch verdeckte Mängel reklamieren. Mängel, die bei einer Übergabe hätten auffallen müssen (zB die Eingangstüre ist rosa angemalt) kann er aber nicht mehr reklamieren.