Darf der Vermieter das schloss austauschen und noch Miete verlangen?
Hallo
Mein Lebensgefährte und ich sind Ende juli aus unserer alten Wohnung ausgezogen da wir Nachwuchs bekommen haben und eine größere Wohnung her musste. Wir haben mit unserem alten Vermieter abgeklärt dass wir den Vertrag eher beenden können wenn wir einen Nachmieter gefunden haben. Ein neuer Nachmieter zieht am 15.9 ein.
Jetzt unser Problem :
Als wir ausgezogen sind hat unserer alter Vermieter direkt den Zahlenpin der Haustür geändert und ihn auch auf Anfrage nicht an uns rausgegeben. Er sagte falls wir in die Wohnung wollen sollen wir ihm bescheid geben, er macht uns dann auf.
Jedenfalls müssten wir für den Monat August ja noch Miete zahlen aber mein Partner weigert sich dies zu tun da unser alter Vermieter uns sozusagen den zutritt verweigert.. bzw uns nur in seiner Anwesenheit den Zugang zur Wohnung gewährt.
Kann er das einfach so machen und trotzdem Miete verlangen ob wohl wir sozusagen keinen uneingeschränkten zutritt zur Wohnung haben???
Und kann er die Miete von diesem Monat von der Kaution abziehen wenn wir uns weigern diese zu zahlen?
Wir fahren nächste Woche nochmal zur alten Wohnung da wir dort Post abholen müssen. Der alte Vermieter hat bereits den 2. Schlüssel wieder und den Briefkasten Schlüssel. Jetzt verlangt er beim Abholen der Briefe dass wir ihm den anderen Schlüssel der Wohnung übergeben.
Wie würdet ihr da rangehen??
Bin über jede Meinung/Antwort dankbar
Und wann muss er uns die Kaution auszahlen??
1 Antwort
Die Miete einbehalten ist unzulässig. Ihr seit vertraglich zum zahlen verpflichtet bis der Nachmieter übernimmt.
Ebenso ist der Vermieter an den Vertrag gebunden. Zugang verweigert darf er nicht.
Kaution muss nach Nebenkostenabrechnung erstattet werden. Kann diese Abrechnung erst in 6 Monaten oder länger erfolgen ist nach Wohnungsübergabe die hälfte zu erstatten. Der Rest danach.
Soweit die rechtliche Situation.
Nun zum Kern.
Das Verhalten des Vermieter ist (nach meiner ansicht) als Wohnungsübergabe zu Werten.
Deshalb:
Bei eurem nächsten Besuch ihm alle Schlüssel geben. Vorher schon um das Übergabe Protokoll bitten weil ihr "voraussichtlich nicht noch mal kommen werdet". Miete einbehalten.
Behält er Teile der Kaution als Miete ein musst ihr dieses anwaltlich einfordern mit guten Ausichen auf Erfolg wegen Übergabeprotokoll. Ohne diesem wird es schwieriger aber noch immer zu euren gunsten ausgelegt.