Darf der Vermieter das schloss austauschen und noch Miete verlangen?


29.08.2021, 00:53

Und wann muss er uns die Kaution auszahlen??

1 Antwort

Die Miete einbehalten ist unzulässig. Ihr seit vertraglich zum zahlen verpflichtet bis der Nachmieter übernimmt.

Ebenso ist der Vermieter an den Vertrag gebunden. Zugang verweigert darf er nicht.

Kaution muss nach Nebenkostenabrechnung erstattet werden. Kann diese Abrechnung erst in 6 Monaten oder länger erfolgen ist nach Wohnungsübergabe die hälfte zu erstatten. Der Rest danach.

Soweit die rechtliche Situation.

Nun zum Kern.

Das Verhalten des Vermieter ist (nach meiner ansicht) als Wohnungsübergabe zu Werten.

Deshalb:

Bei eurem nächsten Besuch ihm alle Schlüssel geben. Vorher schon um das Übergabe Protokoll bitten weil ihr "voraussichtlich nicht noch mal kommen werdet". Miete einbehalten.

Behält er Teile der Kaution als Miete ein musst ihr dieses anwaltlich einfordern mit guten Ausichen auf Erfolg wegen Übergabeprotokoll. Ohne diesem wird es schwieriger aber noch immer zu euren gunsten ausgelegt.