Wie der Garten aussieht geht nur den Eigentümer und Besitzer was an. Stört der Überwuchs, dann den Eigentümer (Grundbuch) zum Rückschnitt auffordern mit Frist. Passiert nix, dann selber schneiden.

Vogelschutz beachten.

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Geht nicht weil die Einzelteile vom Stuhl "innen" nicht sauber verschweißt sind. Da steht viel über und die Beine brechen ab

Mach die ein negativ aus Gips?

Oder Bau aus leeren Bierkästen ein Sitz.

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Scharnier Öl.

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Den selben Putz durch Küchensieb und anrühren. Kleine Menge mit schwamm aufnehmen und drübertupfen. Grad so dass die "farbe" bekommt.

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Notwehr besteht solange wie es nötig ist sich zu wehren. Die Anzahl der Schüsse ist freigestellt.

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Egal wie. Beides ist richtig.

Den Stecker vom Staubsauger kannst du auch so oder so in die Dose stecken.

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Kosten für Investitionen und Leibrente absetzen bei Nießrecht der alten Bewohner?

Hallo! Wir wissen dass dies keine Plattform zur Steuerberatung ist aber zumindest wären andere Erfahrungsberichte gut.

Wir planen eine Immobilie zu erwerben, wo vorgesehen ist, dass die aktuellen Besitzer und Bewohner drin wohnen bleiben und bis zum Tode Nießrecht besitzen - wir kennen uns seit Jahren und haben gegenseitiges Vertrauen. Es soll auch kein Kaufpreis bezahlt werden, sondern lediglich eine Leibrente bis zum Tode beider Ehepartner. Ob das dann eigentlich eine Schenkung ist wissen wir auch noch nicht so ganz - wir haben schon einen Beratungsterin mit einem Notar verenbart. Was uns aber nun interessiert ist, dass wir dringend in das Gebäude investieren müssen, damit es erhalten bleibt. Auch die Heizung ist über 30 Jahre alt und muss getauscht werden.

Wir erhalten ja keine Mieteinahmen von dem Gebäude und wir wissen auch noch nicht so ganz ob wir es später vermieten oder doch verkaufen wollen. Sinn der Transaktion ist eigentlich nur, dass die Bewohner bis zum Lebensende wohnen bleiben können, diesen weitere Lasten genommen werden und wir am Ende ein zusätzliches Grundstück mit Gebäude haben.

Sind die entstehenden Investitionen dann überhaupt absetzbar? Man agiert ja nicht als Vermieter sondern zahlt eigentlich nur. Und ist diese Leibrente dann eigentlich auch anrechenbar?

Klingt vielleicht ungewöhnlich aber vielleicht hat ja jemand Erfahrungen oder zusätzliche Hinweise dazu.

Mit besten Grüßen,

Julian

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Wurde nicht gefragt, aber:

Ihr braucht ein Verkehrswertgutachten.

Zum einen weil der Notar seine Gebühren mit dem vollen Verkehrswert abrechnet.

Zum anderen will das Finanzamt wissen wie hoch die "Schenkung" von euch an den Niessbraucher ist. Stichwort Schenkungssteuer.

Damit der KaufVertrag nicht anfechtbar wird, muss der Verkehrswert abzüglich Nissbrauch bezahlt werden. Stichwort Pflichtteils Ergänzung Ansprüche der Erben.

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Übersicht über Urteile der letzten Jahre.

https://www.schmerzensgeldtabelle24.de/schmerzensgeldtabelle-verkehrsunfall/schmerzensgeldtabelle-nach-betraegern-sortiert/

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Alles raus bis zum lehmboden. Glätten. Bitumen schweisbahn 4mm auslegen 10cm Überlappung und mit Gasbrenner verkleben. An den Wänden hochziehen bis knapp unter Estrich Niveau verkleben. Fall nötig die wandsockel vorher mit Dickbeschichtung abschmieren das es hält.

Hartschaum Platten 5cm als Dämmung. Dann beton 10cm und estrichmatten rein. Armierung aus eisenmatten ist übertrieben.

Estrich Dämmung zw 5 bis 10cm und 6cm estrich.

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Bauschaum und normale Styropor Platten. Alles auffüllen.

Einmal die ganze Wand vollflächig mit Gewebe und eckleisten einputzen.

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Deine Forderungen haben keine Grundlage. Sowas hätte vorher geklärt werden müssen.

Da deine Mutter noch lebt ist der Verkaufserlös ihr Geld. Warum ihr es euch teilt ist mir nicht ganz klar. Eure Mutter ist noch Geschäftsfähig? Betreuer? Schenkung zu Lebzeiten? ... sehr dubios.

An solchen Konstellationen zerbrechen Familien. "Ich will mehr (erbe) weil ich habe x y machen müssen" ist ein Klassiker. Lass 5fe grade sein. Gepflegt und gemacht hast du nicht wegen dem Erbe sondern weils Papa und Mama sind/waren.

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Ihr könnt eine TE selber verfassen. Der Notar wird sie prüfen und grobe Fehler mit euch besprechen. Oder ihr bittet den Notar die TE zu verfassen und ihr sagt ihm wie und was eure Vorstellungen sind.

Der Notar kann aber erst die TE beurkunden wenn ihr eine Abgeschlossenheizsbescheinigung habt. Diese stellt das Bauamt aus. Dafür braucht es Grundrisse 1:100 mit bemassungen und m² sowie Art der Nutzung. Desweiteren Ansichten der Immobilie. Jeder Raum und Fenster wird eindeutig einer Wohneinheiten zugeordnet. 1 im Kreis oder 2 im Kreis. Auch Aussenflächen, Stellplätze müssen zugeordnet sein. Es muss EINDEUTIG klar sein wem was gehört.

Am besten macht das ein Architekt. Meine Abg.Besch. kam 3 mal zurück wegen Kleinigkeiten.

Auch braucht ihr einen Lageplan den ein öffentlich bestellter Vermesser anfertigen muss.

Nach der Teilung wird fast immer eine Hausverwaltung benötigt die sich um die Abrechnung der Mülltonnen, Heizkosten, Versicherungen, allgemein Strom... kümmert. Das kostet natürlich.

Wie du siehst, alles sehr aufwendig.

Deine Schwester soll sich ein Wohnrecht auf Lebenszeit ins Grundbuch eintragen und dann wird die ganze Immobilie verkauft. Der Teil deiner Schwester ist dann "nichts wert" aber deiner. Für sowas finden sich Käufer und macht die TE überflüssig.

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Der First Ziegel am ende ist offen. Da muss ein Endziegel hin, kein normaler.

Was ist da an der Gaube los? Übergang Ziegel zur Gaube. Da ist das Blei nicht mit Pressschiene befestigt sofern das überhaupt Blei ist.

Beim Ortgang ist ein Ziegelsteg abgebrochen.

Das sind nur 2 grobe Fehler die ich im Foto erkenne. Wer weiß was unter den Ziegel los ist.

Das wird kein Profi anfassen. Frag bei Kleinanzeigen um Hilfe. Da wird sich sicherlich ein Möchtegern finden der daran weiterpfuscht.

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Wer kein Keller hat muss 25% seines Obergeschoss als HWR opfern? Käse.

Wama Trocken ins Bad. Gross genug ist es.

Strom Verteiler unter die Treppe. EG.

WC EG wird Heizraum. Wieso dusche im WC EG sein muss ist neuerdings Mode aber unsinn.

Vorrat wird WC, Tür zum Flur.

Hast du im OG 25m² Zimmer für die Schwiegermutter.

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Glas auf Arbeitsplatte. Minimum 1cm Auflage.

Hitze beständiges Silikon zwischen machen. Kochfeld rein. 2 3 Eimer Wasser drauf stellen zum beschweren. Silikon schön abziehen. Fertig wenn trocken.

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Die Grundierung sorgt dafür dass der Putz nicht sofort trocken wird. Die Wand saugt sonst alles Wasser weg und du hast keine Zeit zum glätten/ziehen.

Kein extra Wasser vor dem Putz.

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