Ist das Betrug was der Vermieter macht?

9 Antworten

Es ist weder Betrug noch strafbar, wenn M oder VM bei der Wohnungsübergabe nicht persönlich anwesend sind. Hier darf man sich vertreten lassen, auch vom Nachmieter oder einfach verhindert sein.

Die Wohnung ist auch dann ordnungsgemäß übergeben, wenn man am angekündigten Termin ohne VM einfach sämtliche Schlüssel abgibt und die leere, besenreine Wohnung fristgerecht verlässt.

Spätetstens sechs Monate nach Rückgabe kann man dann die verzinste Kaution bis auf einen Teil erwartbarer Nachzahlungen schriftlich ausbezahlt verlangen und nach fruchtlosem Fristablauf Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung erheben.

Das setzt natürlich voraus, dass die vertragsgemäße Rückgabe in mängelfreiem Zustand und Zählerstände durch ein Protokoll dokumenteirt sind, die der Vertreter (Nachmieter) oder ein Zeuge unterschrieben hat. Andernfalls hat man schlechte Karten, wenn hier Forderungen verrechnet würden :-O

Setz dem Vermieter eine Frist bis zu der er mit dir einen Termin vereinbaren soll um die Wohnungsübergabe zu machen. Kommt er dem nicht nach, bleibt der vermutlich nur der Gang zum Anwalt um dir deine Kaution auf dem zivilrechtlichen Weg zu besorgen.

Ich sehe beides nicht. Vielmehr ist der Vermieter grundsätzlich berechtigt, selbst die Wohnung zurückzunehmen, er ist schließlich der Vertragspartner und nicht der Nachmieter.. Die Kaution darf er bis zu 6 Monate zurückbehalten.

Du machst einen Termin aus, nimmst einen Zeugen mit und macht ein Produkoll (Und Bilder). Danach gibst du den Schlüssel deinem VM, mit dem Zeugen in seinen Briefkasten.

Weisst er dich "schriftlich" an die Übergabe mit dem Osterhasen zu machen, dann mit dem.

Er kann die Kaution nicht behalten weil der Nachmieter den Schlüssel nun hat.

Jedoch kann er sich 6 Monate Zeit lassen

Gerhart  28.09.2019, 14:48

"Er kann die Kaution nicht behalten weil der Nachmieter den Schlüssel nun hat."

Das hat mit dem temporären Kautionseinbehalt nichts zu tun.

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Die Wohnung wird vom MIETER an den VERMIETER übergeben.

Der Nachmieter hat damit gar nichts zu tun.