Privater Verkauf über eBay Käufer bittet um Umtausch nach 6 Monaten?
Hallo,
Ich habe vor ungefähr 6 Monaten über eBay einen Rucksack verkauft ( bin privat Verkäufer). Jetzt hat sich der Käufer ( nach 6 Monaten beschwert), dass der Rucksack einige Mängel aufweist und bittet um einen Umtausch. Seit 01.01.2022 sind auch private Verkäufer wohl verpflichtet die Gewährleistung 12 Monate zu übernehmen! In wie fern stimmt das? Wenn ich bei Zara etc etwas kaufe kann ich doch auch nicht nach 6 Monaten um Umtausch bitten.
5 Antworten
Hattest Du in Deinem Angebot die Gewährleistung nicht ausgeschlossen?
Dann bist Du nicht nur für ein Jahr, sondern sogar für volle zwei Jahre (mit Beweislastumkehr nach einem Jahr) zur Gewährleistung verpflichtet - wie ein normaler Händler auch.
Bei einem Rucksack dürfte es sich nicht lohnen, viel Zeit reinzustecken. Lass Dir Bilder vom Schaden schicken, und überlege, ob es nicht sinnvoll ist, dem Käufer sein Geld zu erstatten.
Und nein, es geht hier nicht um Umtausch, sondern um eine Reklamation. Das kannst Du auch bei Zara noch innerhalb von einem ganzen Jahr ohne Probleme machen.
Bei einem Verkauf von Privat an Privat gibt es keine Beweislastumkehr, die gibt es nur bei einem Verbrauchsgüterkauf (Gewerblich an Privat).
Die Beweislast liegt dabei immer beim Käufer, der Fragesteller hat also nichts zu befürchten.
Nach so langer Zeit hat er gar kein Recht dazu. Über einen halben Jahr war der Käufer zufrieden und hat den Rucksack vermutlich stark beansprucht. Wenn sowas kurz nach dem Kauf passiert, kann man kulant sein aber nicht nach so langer Zeit.
Als Privatverkäufer bei gebrauchten Sachen kann man den Sachmangelhaftung ausschließen. Wenn man einen gebrauchten Rucksack kauft dieser auch genutzt wurde, diesen von den Käufer über 6 Monate wer weiß oft und wie stark benutzt wurde kann man schon nicht mehr von einen Materialfehler reden. Das sind normale Abnutzungsspuren die immer kommen, wenn man etwas benutzt.
Der Schilderung des FS zufolge wurde die Sachmängelhaftung aber nicht ausgeschlossen. Mängel müssen nachgewiesen werden, logischerweise. Gelingt dies, dann kann der Verkäufer nichts sagen von wegen Abnutzungsspuren. Dafür ist schließlich die Gewährleistung da.
Hört sich unseriös und lächerlich an.
Komisch das nach 6 Monaten die Mängel auffallen. Kann auch sein das er selbst die Mängel verursacht hat.
Du kannst Ihn ja bitten dir zu sagen um welche Mängel es sich handelt.
Hallo Rani,
Nicht erst seit 1.1.22 sind Privatverkäufer Gewährleistungspflichtig. Du hast wahrscheinlich nur einen Artikel zur neuen Beweislastumkehr gelesen. Aber schon seit vielen Jahren musst du selbst als Privatverkäufer gewährleisten.
Du schuldest dem Käufer volle 2 Jahre Gewährleistung. Sollte der Käufer einen Materialmangel o.Ä. feststellen und uhn beweisen können, so musst du seinem Wunsch nach einem Ersatzprodukt nachkommen. Kannst du keinen Ersatz liefern, musst du sein Produkt reparieren. Kannst du dies auch nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag widerrufen und Ware und Geld sind wieder dem ursprünglichen Besitzer zuzuführen.
Beste Grüße
Hallo Scarlet,
Natürlich hat der Käufer jedes Recht dazu. Nicht umsonst gibt es die Sachmängelhaftung. Sollte der Käufer einen Materialmangel o.Ä. beweisen können, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Wunsch nach Austausch nachzukommen.
Kulanz hat schließlich nichts mit Sachmängelhaftung zutun.