Hallo Thatcher,

die zeitlichen Abläufe spielen dabei gar keine Rolle. Es zählt der Zeitpunkt, zu dem du es reklamiert hast bzw. den Verkäufer über den Mangel in Kenntnis gesetzt und die Gewährleistungs-/Garantieansprüche in Anspruch genommen hast.

Sollte die Reparatur zu lange dauern, setze eine angemessene Frist.

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Hallo Ali,

ein Recht darauf dein Geld zurückzubekommen hast du nicht. Du kannst zum Händler/Verkäufer gehen und die Konsole reklamieren. Hier bekommst du entweder eine neue Konsole oder die aktuelle wird repariert. Das darfst du dir aussuchen. Geld zurück ist nur eine Kulanzentscheidung vom Verkäufer.

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Hallo Axprilia,

hast du denn die Gewährleistung auch wirksam ausgeschlossen? Die Worte "keine Gewährleistung" reichen nämlich nicht. In diesem Fall wärst du die vollen 2 Jahre Gewährleistung schuldig, und der Käufer hat jedes Recht, die Mängel bei dir zu reklamieren.

Kann der Käufer die Mängel erfolgreich beweisen, schuldest du ihm entweder eine Reparatur oder ein neues Gerät. Dies kann ee sich aussuchen.

Beste Grüße

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Hallo Rani,

Nicht erst seit 1.1.22 sind Privatverkäufer Gewährleistungspflichtig. Du hast wahrscheinlich nur einen Artikel zur neuen Beweislastumkehr gelesen. Aber schon seit vielen Jahren musst du selbst als Privatverkäufer gewährleisten.

Du schuldest dem Käufer volle 2 Jahre Gewährleistung. Sollte der Käufer einen Materialmangel o.Ä. feststellen und uhn beweisen können, so musst du seinem Wunsch nach einem Ersatzprodukt nachkommen. Kannst du keinen Ersatz liefern, musst du sein Produkt reparieren. Kannst du dies auch nicht, kann der Käufer den Kaufvertrag widerrufen und Ware und Geld sind wieder dem ursprünglichen Besitzer zuzuführen.

Beste Grüße

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Hallo Jibidi,

der Verkäufer bzw. dessen Reparaturdienst müssen diese Maschine natürlich reparieren. Sollte sie irreparabel sein, dann darfst du eine Neue verlangen. Sollte der Verkäufer keine Neue haben, dann hat er dir den Kaufpreis vollständig zurückzuerstatten.

Setze dem Verkäufer eine Frist von 2 Wochen, die Nachbesserung zu vollziehen. Dieser hat dann seinem Reparaturdienst Dampf zu machen, du selbst musst dich nur mit dem Verkäufer auseinandersetzen.

Geschieht dann noch immer nichts, beauftrage einen Anwalt, dem Verkäufer mal einen Brief zu schreiben. :)

Beste Grüße

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Hallo Multi,

da musst du mal in die Garantiebestimmungen des Laptops schauen. Diese Frage kann hier keiner beantworten außer du selbst, nachdem du die Garantiebestimmungen gelesen hast.

Solltest du die Gewährleistung statt der Garantie meinen: Nein, diese steht nicht für Eigenverschulden gerade.

Beste Grüße

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Hallo Esko,

solange die Stripes nicht den Verdacht darauf lenken, dass der sich lösende Bildschirmrand damit zusammenhängt, ist das kein Problem. Du reklamierst ja nur, dass sich der Bildschirmrand löst. Samsung kann ihn ja reparieren, wenn sie den wegen der Klebereste/LED's nicht 1 zu 2 tauschen wollen. Weigern können sie sich auf jeden Fall nicht.

Beste Grüße

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Hallo Ole,

die Garantie-und Gewährleistungsbestimmungen gelten, sobald du den Mangel im Geltungsbereich reklamiert hast. Das heißt: selbst wenn Amazon noch 6 Monate wartet, muss Amazon bzw. der Verkäufer dafür geradestehen. Du hast innerhalb des Garantie-/Gewährleistungszeitraums reklamiert, das ist es, was zählt.

Du solltest dich mal beim Kundenservice erkundigen, wie der stand ist.

Beste Grüße

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Hallo Nijlas,

die Fragen zur Garantie müsstest du uns erstmal beantworten. Denn wenn es eine Garantie gibt, dann steht dies in den Unterlagen zum Monitor.

Die Gewährleistung deckt diesen Gewaltakt auf keinen Fall ab. Hier handelt es sich nicht um einen Mangel, sondern um Gewalteinwirkung von außen. Schließlich kann man deutlich erkennen, dass etwas spitzes/wuchtiges auf den Bildschirm eingewirkt hat, keinesfalls eine bloße Berührung mit einem Finger.

Natürlich kannst du deine Monitore "berühren". Darauf einschlagen oder Dinge reinwerfen ist was Anderes.

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Hallo Ich,

du müsstest schonmal erzählen, was für eine Garantie du auf das Gerät hast. Die gibt's ja nur freiwillig vom Hersteller, und was der Hersteller bei deinem Produkt für eine Garantie gibt, kann hier keiner wissen.

Falls du die Gewährleistung meinst: Du hast keinen Anspruch darauf, Geld wiederzubekommen. Treten Mängel auf, teilst du dies dem Verkäufer mit. Dieser kann das Gerät dann entweder reparieren oder austauschen. Geld zurück: nein. Dies ist wenn dann eine freiwillige Geste des Verkäufers. Ich denke aber mal nicht, dass der Verkäufer ein halbes Jahr lang genutztes Gerät gegem Geldrückzahlung zurücknimmt. Geld verschenken tut keiner.

Beste Grüße

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Hallo Salsi,

erst einmal, "Kollega": Kleinanzeigen und ebay sind zwei Portale, die absolut null miteinander zutun haben. Die haben nicht umsonst verschiedene Namen. Das ist wie wenn du fragst, wo der Unterschied zwischen einer Xbox und einem PC ist.

Dementsprechend hat man verschiedene Rechte und Vorgehensweisen im Betrugsfall.

Bei ebay kannst du nicht per Überweisung bezahlen, zumindest nicht direkt an den Käufer. Dort hast du Käuferschutz.

Bei Kleinanzeigen hast du in deinem Fall keinen Käuferschutz, da du mit deiner Überweisung darauf verzichtet hast. Dir bleibt nur, eine Anzeige zu stellen und einen Anwalt einzuschalten. Sollte die Identität des Betrügers festgestellt werden, kannst du zivilrechtlich versuchen, das Geld einzuklagen.

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Würde ich mir kaufen

Ich bin derzeit überall auf der Suche nach dem H9 Flow und H9 Elite. Es ist im ganzen Internet ausverkauft. ;(

Bezüglich dem "teuren" Preis, wie es hier viele andere schreiben: der Preis ist vollkommen in Ordnung beim Elite, da schon 4 Lüfter inkludiert sind, wovon 3 RGB sind. Diese allein kosten ja knapp 90€. Ich finde dieses Gehäuse unglaublich schön, gerade durch die Doppelverglasung ohne Kante in der Mitte. Habe bisher keinen anderen Hersteller gesehen, der solch ein schönes Gehäuse gebaut hat.

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Hallo Baba,

womit möchtest du an dieser Situation bitte Geld "verdienen"? Wieso solltest du durch rechtliche Schritte Geld bekommen?

Du hast das Recht, auf die Lieferung der korrekten GPU zu bestehen oder den Kauf zu widerrufen. Verweigert der Verkäufer dies, kannst du ihn anzeigen und zivilrechtlich das Geld einklagen. Du wirst auf keinen Fall mehr Geld erhalten, als du für die GPU bezahlt hast. Dir ist hier kein Schaden entstanden, also pass' auf, wie du deine Worte wählst und dass du vom Verkäufer nicht wegen betrügerischer Erpressung angezeigt wirst.

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Hallo Maxi,

wenn du in einem stationärem Shop gekauft hast, dann hast du kein Widerrufsrecht. Solltest du Online gekauft haben, so wäre die Frist zum Widerruf bereits abgelaufen.

So oder so kannst du nur darauf hoffen, dass OBI deinen Artikel aus Kulanz zurücknimmt.

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Hallo Janis,

es ist hier ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Du schuldest dem Käufer die Jacke. Solltest du ihm dies verwehren, dann kann er sogar einen Deckungskauf tätigen. Er kauft denselben Artikel woanders, und sollte der Kaufpreis dort für ihn teurer sein, dann kann er den Differenzpreis von dir auf zivilrechtlichem Wege als Schadenersatz einklagen.

Ein Kaufvertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Auch wenn hier in den Kommentaren manche Leute solche Unwahrheiten und gefährliches Halbwissen verbreiten.

Wenn der Käufer auf die Ware besteht, dann kann er sehr wohl rechtliche Schritte gegen dich einleiten.

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Hallo Bks,

du hast hier alles in deiner Macht stehende getan. Du hast dem Käufer seine Gewährleistungs- und sonstigen rechte eingeräumt. Wenn er diese nicht wahrnehmen möchte, dann ist dies sein Problem.

Du kannst und brauchst nichts weiter machen. Sollte er irgendwann Terz bei Kleinanzeigen machen, dann wirst du entsprechend kontaktiert, und musst das Geld natürlich auch erst rausrücken, wenn du den Artikel hast.

Du darfst bloß nicht dem Käufer irgendwie das Geld zurücküberweisen. Diese Zahlungsangelegenheiten laufen ausschließlich über Kleinanzeigen als Treuhänder, da mit der Direkt-Kaufen Funktion bezahlt wurde. Am Ende kann der Käufer sogar behaupten, er hätte nichts bekommen, stellt einen Käuferschutzantrag bei Kleinanzeigen und bekommt von denen dann Geld wieder, welches diese von deinem Konto abbuchen. FDann hättest du doppelt bezahlt.

Lange Rede kurzer Sinn: Füße hochlegen. Sollte iiirgendwann mal was vom Käufer kommen, dann läuft alles direkt über den Anbieter Kleinanzeigen ab.

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Hallo Goldjunge,

du machst alles richtig. Als Verkäufer immer bestenfalls per Abholung, und wenn das nicht geht per Banküberweisung verkaufen.

Als Käufer immer mit Käuferschutz. Somit kannst du niemals betrogen werden.

Einer von beiden hat immer das Risiko. Als Wenn der Käufer mit Käuferschutz zahlt, könntest du betrogen werden. Wenn du mit Überweisung verkaufst, könnte der Käufer betrogen werden.

Sorge immer dafür, dass du das Risiko nicht hast. Gibt inzwischen so extrem viel schwarze Schafe. Selbst mit Verkauf über Käuferschutz wird von Verkäufern betrogen, in der Hoffnung, der Käufer kennt sich nicht mit seinen Rechten aus und kann die Post als Sündenbock darstellen.

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Hallo Hamud,

wenn über den Chat ein Kaufvertrag zustande gekommen ist (Verkäufer: ich verkaufe dir ; Käufer: ich kaufe von dir), dann bist du zum Kauf des Artikels verpflichtet. Der Verkäufer kann natürlich anzeigen, wenn er will. Zudem kann er die Erfüllung des Kaufvertrags von dir einklagen, und würde dann auch von jedem Gericht Recht bekommen. Gerichts- und Anwaltskosten gehen dann natürlich zu deinen Lasten.

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