Zählt „keine Garantie“ im Kaufvertrag (Autokauf - Privat)?

5 Antworten

Hallo 2oo3adrian!

Erst einmal muss man wissen, dass der Hersteller freiwillig eine Garantie geben kann, Privatpersonen ohnehin nicht. Insofern kann eine Privatperson weder diese Garantie geben noch ausschließen. Insofern ist das Aufführen und das Ausschließen dieser unlogisch und unnötig. Allenfalls kann ein Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen "garantieren", dass das Produkt keinen Mangel hat und bis zum Verkauf einwandfrei funktioniert hat; mehr aber nicht!

Leider werden Garantie, Gewährleistung/Sachmängelhaftung verwechselt und diverse Floskeln pauschal aufgeführt. Zudem Parallelen zu Firmen/Selbstständigen und Privatverkäufen gezogen bzw. das vermischt. Man muss ja kein Jurist sein, aber kann und sollte sich zumindest vorher informieren. Ich meine jetzt die Leute, die alles einfach so per copy & paste bei diversen Portalen und in Verträgen aufführen.

Der Privatverkäufer kann natürlich auch diverse Dinge nach bestem Wissen und Gewissen angeben, dann ausschließen. Dies befreit aber nicht pauschal von der Sachmängelhaftung. Das Problem hierbei ist vielmehr, dass der Kunde/Käufer den Sachmangel "nachweisen/beweisen" muss. Es gibt viele Betrüger, die generell alles ausschließen, das befreit aber nicht pauschal vom RECHT und der Sachmängelhaftung. Sonst könnte ja jeder Mensch lapidar duch einen zweizeiligen Passus alles ausschließen. So geht das nicht.

Auch bei Gebrauchtfahrzeugen kann es noch Garantie geben. Wenn ich z.B. einen Jahreswagen kaufe, dann ist da durchaus noch die Herstellergarantie vorhanden. Bei anderen Automarken gibt es z.B. 8 Jahre Garantie. Insofern würde ich nicht generell sagen, dass alle Gebrauchtwagen keine Garantie haben oder es diese nicht gibt.

Man muss diverse Dinge immer nachweisen. Man kann auch von einem Laien nicht verlangen, dass dieser sich mit Fahrzeugen auskennt. Wenn die Person alles ordentlich angegeben hat oder meint, dass dies und jenes so passt, ist das nicht verwerflich. Problematisch ist, dass Du zwecks Nachweis erst einmal Geld investieren müsstest. Rechtlich kann man sicherlich etwas machen, aber das wird teuer. Man muss das ja nachweisen. Du hast ja den Schriftverkehr und diverse Dinge wurden klar verneint.

Lese auch einmal hier:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/13-sachmaengelhaftungsausschluesse-i-ausschluss-durch-kaufvertrag_idesk_PI17574_HI11021969.html

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Autokauf, Garantie, Vertragsrecht)

Du bist hier in der Nachweispflicht, dass der Fehler schon vor der Übergabe an Dich vorhanden war.

Und dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkäufer die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hat.

2oo3adrian 
Fragesteller
 11.02.2024, 22:14

Danke für die Antwort! Wäre das mit einem Gutachten möglich, da ich mir ja 100% sicher bin?

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Rasentraktor007  11.02.2024, 22:16
@2oo3adrian

Sicher, wenn das Gutachten zu Deinen Gunsten ausfällt.

Das zahlst Du allerdings erstmal selbst.

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Dampfschiff  11.02.2024, 22:48

Naja, nicht ganz. Der Privatverkäufer kann tatsächlich die Sachmängelhaftung ausschliessen auch für solche Mängel, die zum Kaufzeitpunkt schon vorhanden waren. Das muss dann aber im Kaufvertrag drinstehen - hinterher ausschliessen geht nicht.

Ganz wichtig: Der Verkäufer muss nach bestem Wissen und Gewissen die schon vorhandenen Mängel angeben, sonst wäre das arglistige Täuschung. NUR in diesem Fall könnte sich der Verkäufer tatsächlich nicht um die Mängelhaftung drücken. Wenn der Verkäufer glaubhaft machen kann, das er von dem Mangel nicht wusste, dann ist er draussen, und der Käufer hat Pech gehabt.

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Dampfschiff  11.02.2024, 22:51
@Rasentraktor007

äh ... nein. Der Teufel steckt im Detail - wie immer in der Juristerei. Vielleicht WOLLTEST Du das gleiche schreiben ... Lies nochmal Deine Antwort und meine Antwort 100%ig Wort für Wort durch.

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Hier geht es um die Sachmängelhaftung und nicht um Garantie oder Gewährleistung... Wenn du gegen den Verkäufer vorgehen willst, dann musst du nachweisen, dass der Mangel schon vor dem Verkauf an dich, bestanden hat.

Das wirst du als Laie kaum nachweisen können. D h du musst einen Sachverständigen beauftragen, der das Fahrzeug genau untersucht. Das kostet freilich ordentlich Geld.

Wenn Fahrzeuge eine Steuerkette haben, so ist diese nach einer gewissen Fahrleistung auszutauschen.. Da müsste man nachfragen, ob diese Steuerkette ausgetauscht wurde ? Wenn das Fahrzeug nur einen Vorbesitzer hatte, sollte das kein Problem sein herauszufinden, ob die Steuerkette ausgetauscht wurde.

Da gibt es bestimmt eine Rechnung der Werkstatt Wenn nicht, würde ich mir den Namen der Werkstatt nennen lassen in der die Steuerkette ausgetauscht wurde, falls der Verkäufer den Austausch der Steuerkette bestätigt.

Wenn es mehrere Vorbesitzer gibt, sind diese im Fahrzeugbrief vermerkt. Auch da könnte man fündig werden.

Meist ist der Austausch der Steuerkette bei einer Fahrleistung von 100 000 Kilometern erforderlich.

Ich würde zunächst den Verkäufer mittels Einschreiben mit Rückschein anschreiben und unter Fristsetzung eine Antwort darüber verlangen, ob die Steuerkette ausgetauscht wurde- Würde dem Verkäufer auch mitteilen, dass du rechtliche Schritte einleiten wirst, falls er auf dein Anschreiben nicht reagiert.

Freilich steht dieser Aufwand, gesehen am Kaufpreis kaum in einem Verhältnis, wenn man der Sache gründlich nachgeht.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, sollte das kein Problem sein .

nein keine garantie- oder so.

also ganz ehrlich- obwohl ich mich mit Autos auskenne- kann ich wenn ich ein auto verkaufe absolut nicht sagen- ob im motor irgendwas kaput ist oder in nächster zeit kaput geht. für solche sachen kann man also ein Privatperson auch cniht verantwortlich amchen ( ausser ich ahtte es vorher schwarz auf weiß- von einer Autowerkstatt die sich damit auskennt. )

aber mal ne frage- wie lange rasselt er denn nach dem kaltstart?

und was für ein Auto und motor

2oo3adrian 
Fragesteller
 11.02.2024, 22:13

Hallo, danke für die Antwort,

es ist ein Audi A8 (D3) V8 4.0TDI Quattro mit 275PS aus dem Jahr 2003.

er rasselt ca 1-2 Sekunden sehr stark, danach hört man es nur noch ein leises klackern.

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2oo3adrian 
Fragesteller
 11.02.2024, 22:16
@2oo3adrian

Aber er rasselt fast nach jedem Start nicht nur Kaltstart da eher sogar weniger bzw der Motor dreht kurz höher deshalb hör ich es eventuell nicht so arg.

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matrix791  11.02.2024, 22:30
@2oo3adrian

das klingt aber normal- bei 5-10 sekunden kannst zur werkstatt fahren und mal nachsehen lassen. oder wenn er ständig rasselt. aber nach dem start für 1-2 sekunden- ist normal- gerade wenn es kalt ist.

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Also, "keine Garantie" ist juristisch zwar ungenau bis falsch, wird aber in Verträgen beim Privatverkauf in der Rechtsprechung i.A. als Gewährleistungsausschluss anerkannt - du hast also schlechte Karten.

Und was dein Verneinen des Motorrasselns angeht stehst du schlecht da. Weder du, noch deine Begleitung haben es bei der Besichtigung als Laien erkannt - genau darauf kann und wird sich der Laien-Verkäufer beziehen, er musste und konnte es genauso gut oder schlecht erkennen wie ihr.

Wenn man sich mit Autos nicht auskennt, muss man eben vor dem Kauf eine fachkundige Person drüber schauen lassen.
Du kannst dich jetzt zwar auf die Hinterbeine stellen, hast aber denkbar schlechte Karten und Chancen bei hohem Kostenrisiko. Spar dir das Geld lieber und investiere es in die Instandsetzung. Am Ende zahlst du sonst nur noch mehr drauf.