Auto Kaufvertrag anderer Name als im Fahrzeugbrief?

3 Antworten

wenn in einem Kaufvertrag ein Name steht, der aber nicht im Brief steht, kann der Kaufvertrag dann rechtmäßig zustande kommen?...
...obwohl ihm das Auto so ja nicht gehört?

Ein Briefeintrag sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.

Lies doch bitte mal selbst, was in jedem Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II steht:

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Und bevor jetzt der bekannt falsche Allianz-Link kommt:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief/

https://www.markt.de/ratgeber/fahrzeuge/kaufvertrag-oder-fahrzeugbrief/

https://www.mueggelsee-anwaelte.de/2017/04/05/wem-gehoert-das-auto-eigentumsverhaeltnisse-am-kfz/

cellomellow 
Fragesteller
 28.10.2023, 20:52

okay, soweit klar. Aber dann könnte ja jede Person für mich den Wagen auch verkaufen. Macht das im Nachhinein keine Schwierigkeiten?

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M111evo  28.10.2023, 20:53
@cellomellow

Musst Du selbst entscheiden, die Zulassungsstelle interessiert sich jedenfalls nicht die Bohne dafür.

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Wenn das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers ist, kommt natürlich ein rechtsgültiger Vertrag zustande.

Der Vertrag ist rechtsgültig.

cellomellow 
Fragesteller
 28.10.2023, 19:51

Kannst du mir dazu noch ein bisschen mehr sagen? Auch wenn ihm das Auto so nicht gehört, müsste es doch von dem eigentlichen Besitzer eine Vollmacht geben, damit es rechtlich korrekt ist.
Danke dir!

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