Benötige ich für die KFZ-Zulassung eine Zulassungsvollmacht von meinem Schwiegersohn?
Mein Schwiegersohn hat ein Auto gekauft und steht im Kaufvertrag.
Ich möchte das Auto jedoch auf mich zulassen...ich bin der Schwiegervater.
Das Auto soll unter meinem Namen zugelassen werden und ich habe schon die eVB Nummer meiner Versicherung und den Fahrzeugbrief und -schein.....
4 Antworten
Wer das Auto gekauft hat, spielt keine Rolle.
Und kontrollier mal deinen Perso, dass der nicht abgelaufen ist, sonst keine Anmeldung
Ist der noch angemeldet?
Dann ist es nur eine Umkennzeichnung und keine Neuanmeldung.
Das dürfte wohl nicht gehen. Du kannst zwar, wenn Du von (Bsp) München nach Hamburg ziehst, Dein Nummernschild behalten, aber nur, wenn Du der Halter bleibst.
Bei Halterwechsel wechselt auch das Nummernschild
Wenn das Auto im selben Zulassungsbezirk verbleibt, bleibt automatisch auch die Nummer. Eine neue kostet dann Aufpreis.
Dann sollte es funktionieren, wenn ihr in derselben Stadt wohnt
Nicht egal...darf das alte Nummernschild behalten...spricht nichts dagegen es zu übernehmen.
Sollte alles problemlos funktionieren.. Wer im Kaufvertrag steht, ist bei der Zulassung egal.
Nein. Eingetragen wird der Halter, der muss nicht mit dem Eigentümer übereinstimmen.
Dir sollte jedoch bewusst sein, dass Du als Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs haftbar bist.
Mein Schwiegersohn ist Eigentümer nur laut Kaufvertrag.
Ich bin jedoch Eigentümer da ich den Brief habe..somit darf ich das Auto auf mich zulassen....
Falsch. Wenn Dein Schwiegersohn im Kaufvertrag steht, ist er der Eigentümer und wenn Du im Brief stehst, bis Du es den öffentlichen Glauben nach, tatsächlich ist und bleibt es (im Innenverhältnis) er. Dir gehört also nix, aber Du trägst die Verantwortung.
Sollte alles problemlos funktionieren.. Wer im Kaufvertrag steht, ist bei der Zulassung egal.
Das ist so aber Deine unpräzise Darstellung des Sachverhalts konnte nicht unwidersprochen bleiben.
Ich bin jedoch Eigentümer da ich den Brief habe..somit darf ich das Auto auf mich zulassen....
Leider immer wieder ein großer Irrtum :-((
Steht extra im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) folgendes drin: Der Inhaber der Zul.besch. wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen!
Immer noch das selbe. Um ein Auto auf sich zuzulassen bedarf es keines Beweises, dass man Eigentümer ist und auch keine Vollmacht vom Eigentümer. Lediglich die Zulassungsbescheinigung, eine Deckungszusage und den Ausweis (und Geld) braucht man.
... und einen noch gültigen TÜV bzw. den HU-Untersuchungsbericht.
Du bist Halter und Besitzer. Eigentümer bleibt aber dein Schwiegersohn. Wer die Zulassungsbescheinigung hat, das spielt keine Rolle.
Das Auto soll unter meinem Namen zugelassen werden und ich habe schon die eVB Nummer meiner Versicherung und den Fahrzeugbrief und -schein.....
...und bitte die SEPA-Lastschrift für den Zoll nicht vergessen wegen der Kfz-Steuer; sonst gehst du unverrichteter Dinge wieder heim von der Zulassungsstelle :-((
SEPA-Lastschrift für den Zoll nicht vergessen wegen der Kfz-Steuer???
Ist das nicht ein Formular dass ich dort ausfülle? mit meiner IBAN???
Ja genau - aber kein Mensch kann sich eine sooo lange Nr. im Kopf behalten...
Nein, der mit den Papieren darf Halter spielen, also zulassen.
Allzeit gute Fahrt.
Ich will die Nummernschilder vom Verkäufer behalten und dran lassen...muss ich da was beachten oder machen?