Wer ist der rechtmäßige Besitzer vom Auto?

6 Antworten

Ein Vater hat ein Auto für seine Tochter gekauft.

Der Vater ist damit der Eigentümer.

Diese besitzt nur Teil 1 der Zulassungsbescheinigung, weil das Auto noch abbezahlt wird.

Das ist so üblich.

Das Auto läuft auf den Namen der Tochter.

Das ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.

Wer bekommt den Fahrzeugbrief zugeschickt, wenn das Auto abbezahlt ist (der Vater oder die Tochter?).

Die Person, auf deren Namen die Finanzierung abgeschlossen wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

Bank: Eigentümer (Bei Abbezahlung haben sie im Normalfall die Zulassungsbescheinigung Teil 2)

Vater: Halter (Eingetragen in Zulassungsbescheinigung Teil

Tochter: Fahrer (Eingetragen in Versicherungsnachweis)

Woher ich das weiß:Recherche

Es ist ganz einfach.

Rechtmäßiger Besitzer ist, wer vom Eigentümer die Erlaubnis hat über den Wagen zu verfügen.

Und Eigentümer ist, wer den Wagen auf legale weise erworben hat, z. B. durch Kauf oder durch Schenkung.

Wer in den Papieren steht, ist für die Eingtums-/Besitzverhältnisse nebensächlich, auch wenn vielfach die Meinung kursiert, dass Eigentümer ist, wer im Fahrzeugbrief steht.

Wer bekommt den Fahrzeugbrief zugeschickt

Ich schätz mal derjenige, der als Kreditnehmer bei der Bank eingetragen ist bzw. der im Kaufvertrag als Käufer benannt wurde, was vermutlich in beiden Fällen der Vater ist.

Dem der den Kaufvertrag abgeschlossen hat und auch namentlich in selbigem steht

wenns um Steuer geht, dann auf den es zugelassen ist

wenns um Versicherung geht, dann auf den die Police läuft

Wer ein Fahrzeug rechtmäßig erworben hat, ist der Eigentümer. Wenn die Bank das Geld gegeben hat, gehört das Fahrzeug der Bank, bis es abgezahlt ist. Danach gehen die Papiere an den Kreditnehmer.

Auf wen das Auto angemeldet ist, ist völlig egal.