Auto abmelden vor oder nach dem Verkauf?

Hallo,

Unser Auto liegt momentan wegen Motorschaden in einer Werkstatt. Da es sich nicht mehr lohnt dies reparieren zu lassen, haben wir uns überlegt den einfach zu verkaufen, statt verschrotten zu lassen.

Wir haben auch schon ein Käufer gefunden, der das gerne nächsten Mittwoch abholen kommt.

Ich habe spontan nach einem Termin bei der Zulassungsstelle für Dienstag gefragt.

Ist das in Ordnung oder müsste man das erst nach dem verkauf machen?

Was würde man tun, wenn der Käufer sich das doch anders überlegt und wir das Auto schon längst abgemeldet haben?

Und kriegen wir nach der Abmeldung eigentlich auch wieder unseren Zulassungsbescheinigung, damit wir das dem Käufer geben können?

Oder müsste man das dem Käufer nur dann geben, wenn der es selbst abmelden will?

Laut einem DEKRA Brief (Hauptuntersuchung) (ich weiß nicht ob das TÜV selbst ist. Hab noch keinen Führerschein, also bin ich da recht inkompetent), ist die nächste Hauptuntersuchung in April 2024, was genau nächste Woche wäre.

Können wir das auch einfach ignorieren?

Da wir das Auto ja sowieso nächste Woche verkaufen werden.

Müssen wir noch was anderes machen außer Abmelden oder vermittelt das die Zulassungsstelle der Versicherung auomatisch?

Also, quasi, abmelden vor / nach dem Verkauf und dem Käufer einfach nur noch Schlüssel geben und fertig ist. Und wir haben am Ende nur noch Kaufvertrag und das Geld.
Bzgl. Kaufvertrag, habt ihr da was was ihr empfehlen könnt?

Netterweise hat uns der Mechaniker noch ca. 3 Wochen Zeit gegeben, das Auto bei ihm stehen zu lassen.

Kurz nochmal:

  • Wäre es besser vor oder nach dem Verkauf das Auto abmelden zu lassen?
  • (Abgemeldet) was muss man dem Käufer alles für Papiere geben
  • (noch Angemeldet) " "
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Zulassung Master - Rechte - Bachelorarbeit noch immer nicht korrigiert?

Hallo zusammen,

ich habe gerade meinen Bachelor absolviert bzw. warte noch immer auf die Note meiner Bachelorarbeit. Zur Zeit studiere ich (an der gleichen Uni) mit einer bedingten Zulassung im 1. Mastersemester (bis das BA-Zeugnis nachgereicht wird).

Die Abgabefrist für das BA-Zeugnis ist der 30.06. Da die Note der BA noch immer nicht eingetragen wurde und die Erstellung des BA-Zeugnisses auch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, werde ich diese Frist nicht einhalten können. Theoretisch war die Korrekturfrist für die Dozenten Ende Mai zu Ende. Auch habe ich meine Arbeit rechtzeitig abgegeben. Als ich bei meiner 1.Korrektorin nachgefragt habe, hieß es, dass sie mit der Korrektur noch nicht angefangen habe (das war vor 3 Wochen).

Meine Frage ist: Dieser Umstand ist nicht von mir verschuldet, da ich mich an meine Fristen bisher gehalten habe. Dafür, dass die Dozenten diese Frist nicht einhalten, kann ich leider nichts. Gibt es da irgendein Gesetz/Recht, das mir in diesem Fall eine spätere Frist gewährt? Bzw. wo kann ich diese Rechte nachlesen?

Ich habe bereits eine Mail an das Studienbüro geschrieben, die für die Masterstudiengänge und Zulassungen verantwortlich sind. Aber auch da habe ich noch keine Antwort bekommen und am Telefon immer nur AB

Vielen Dank schon mal!

Studium, Master, Recht, Bachelorarbeit, Zulassungsbescheinigung, Ausbildung und Studium

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