Motorroller kaufen ohne ABE?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

eine ABE bekommst Du weder von der Zulassungsbehörde noch von der Polizei.

Wende Dich dazu direkt an den Hersteller. Wenn das nicht möglich ist weil es diesen z.B. nicht mehr gibt, wende Dich an TÜV oder Dekra.

GEU20C 
Fragesteller
 01.02.2024, 15:54

Danke schön,der Verkäufer hat mir das gesagt :

Motor läuft wie ein Uhrwerk

Die besten Motoren im Roller Segment.Auspuff neu mit ABE.Papiere leider nicht vorhanden.Ersatzrahmen mit Papiere gibt es dazu.Und klar mit Ausweis und Kauvertrag,darf ich seine Ausweis auch sehen Ja?Ich werde meine Zb zeigen vor ich unterschreibe,Daten vergleich,ich kenn Ihm ja nicht.

Was meinen sie ist das so Ok?

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holger1stone  01.02.2024, 16:38
@GEU20C

Ist der Rahmen etwa bereits durch einen nicht originalen Rahmen ersetzt worden? Wenn nicht original, ist dieser eintragungspflichtig, da genügt es nicht vom Rollerhersteller die ABE-Papiere einzuholen und die Papiere vom Rahmen mitzuführen. Das geht höchstens bei bestimmten Anbauteilen mit ECE-Genehmigung, aber nicht beim Rahmen. Da kommen Kosten für die TÜV-Abnahme dazu und die Frage ist, ob der den Rahmen überhaupt genehmigt.

Du kannst Dir ja mal die vorhandenen Papiere vom Verkäufer als Kopien schicken lassen und vorsichtig beim TÜV mal anfragen ob das mit dem Roller ok sein kann.

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GEU20C 
Fragesteller
 01.02.2024, 16:46
@holger1stone

Herzlichen Dank,Polizei hat mir auch lassen sie den Finger davon weg gesagt,hat er kein vorversicherungs Schein,nur Kaufvertrag,Ja auf ein andere Rahm,und das alles kostet mir mehr Geld.Das ist bestimmt eine Bastel Roller.Oder Manipuliert,Tacho sehr wenig km.Und Preis sehr niedrig,verdächtig aber.Roller is in West Deutschland.Fühle mich nur nicht wohl.

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migebuff  01.02.2024, 17:10
@holger1stone
eine ABE bekommst Du weder von der Zulassungsbehörde noch von der Polizei.

Die Zulassungsbehörde kann aber eine EBE erteilen.

Ist der Rahmen etwa bereits durch einen nicht originalen Rahmen ersetzt worden? Wenn nicht original, ist dieser eintragungspflichtig

Wenn der "Rahmen ersetzt" wurde, wurden die Anbauteile auf einen anderen Rahmen und somit auf ein anderes Fahrzeug gebaut. Was soll hier beim alten Fahrzeug eingetragen werden? Oder soll beim neuen Fahrzeug eingetragen werden, dass Originalteile verbaut wurden? Es hilft dem Fragesteller nicht weiter, wenn auf gut Glück geraten wird.

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holger1stone  01.02.2024, 17:18
@GEU20C

Du bräuchtest für eine Erstellung von ABE-Papieren ohnehin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei was auch unsicher ist. Ja Finger weg.

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holger1stone  01.02.2024, 17:32
@migebuff

Eine Zulassungsbehörde erteilt nichts außer der Reihe, was nicht vorher durch TÜV abgesegnet wurde.

Und bei einem Roller mit Versicherungskennzeichen beschäftigt sich die Zulassungsbehörde überhaupt nicht. Diese bekommt lediglich von der Versicherung Daten zum Roller und dem Halter hinterlegt, damit die Polizei erfahren kann, dass der Roller tatsächlich versichert ist und wer der Halter ist.

Hätte ich statt "ersetzt" "ausgetauscht" schreiben müssen? War ich nicht eindeutig dass ich mich auf den Rahmen beziehe welcher bei Einbau abgenommen werden muss wenn das kein Originalrahmen ist?

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migebuff  01.02.2024, 17:44
@holger1stone
Und bei einem Roller mit Versicherungskennzeichen beschäftigt sich die Zulassungsbehörde überhaupt nicht.

Versuche doch bitte nicht über Dinge zu diskutieren, bei denen dir selbst das elementarste Grundwissen fehlt.

https://www.ddrmoped.de/forum/uploads/big/post-34-1577728458_big.jpg

https://www.vespa-50.de/wp-content/uploads/2021/03/beispiel-gutachten-21_2.jpg

Diese Bescheinigungen sind deiner Ansicht nach Fälschungen? Die Fahrzeugzulassungsverordnung lügt, wenn sie schreibt, dass ein zulassungsfreies Fahrzeug mit einer Einzelbetriebserlaubnis gefahren werden darf und die örtliche Zulassungsbehörde für deren Erteilung zuständig ist? Versuche doch bitte nicht, mich über Dinge zu belehren, von denen du nichts verstehst.

War ich nicht eindeutig dass ich mich auf den Rahmen beziehe welcher bei Einbau abgenommen werden muss wenn das kein Originalrahmen ist?

Erkläre mir bitte, was du bei einem Tausch des Rahmens eintragen lassen willst. Du baust also sämtliche Anbauteile von einem Rahmen ab, baust sie auf einen anderen Rahmen, also auf ein anderes Fahrzeug, und willst nun irgendetwas eintragen lassen. Realisierst du nicht, dass der Rahmen das Fahrzeug darstellt und alles weitere nur Anbauteile sind?

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holger1stone  01.02.2024, 19:26
@migebuff

Wenn Du beispielsweise in Dein Auto ein anderes Fahrgestell einbaust, musst Du das in Deine Papiere eintragen lassen. Das machen die aber nicht ohne vorheriger TÜV-Abnahme. So wie ich schrieb - ohne TÜV machen die bei der Zulassungsstelle bei Umbauten nichts.

Ich schrieb auch dass die Zulassungsstelle sich mit dem Fall des Fragestellers nicht beschäftigt. Einfach weil im angefragten einfach gelagerten Fall auch z.B. keine Einzelgenehmigung notwendig ist - die ist für ganz andere Fälle erforderlich.

Dennoch ist jede wesentliche Änderung (Du schreibst ja selbst dass der Rahmen das Fahrzeug selbst darstellt) durch Austausch von originalen gegen andere Bauteile (nochmals: nicht irgendwelche einfachen Anbauteile, aber z.B. beim Tuning fast alles) an einem Fahrzeug eintragungspflichtig. Wenn das nicht gemacht wird, kann im Schadenfall sogar der Versicherungsschutz entfallen.

Wenn es für das Bauteil auch eine ABE gibt, kann es einfach sein und man kommt evtl. um ein Teilegutachten rum. Wenn man beim TÜV dies dann hat eintragen lassen, genügt das im konkreten Fall.

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migebuff  01.02.2024, 20:39
@holger1stone
Wenn Du beispielsweise in Dein Auto ein anderes Fahrgestell einbaust, musst Du das in Deine Papiere eintragen lassen.

Nein, wenn ich meine originale Motorhaube abschraube und auf ein baugleiches Fahrzeug schraube, muss ich das nicht eintragen lassen. Wenn ich meine Türen, Räder, Tank, Stoßdämpfer abschraube und am neuen Fahrzeug anschraube, muss ich das ebenfalls nicht eintragen lassen. Genausowenig wie der Fragesteller es eintragen lassen muss, wenn er seinen Sitz, seine Federgabel und seinen Motor von seinem Fahrzeug abschraubt und auf das neue Fahrzeug, sprich den neuen Rahmen anschraubt.

Einfach weil im angefragten einfach gelagerten Fall auch z.B. keine Einzelgenehmigung notwendig ist - die ist für ganz andere Fälle erforderlich.

Ich hatte dich bereits gebeten, keine Versuche zu unternehmen, mich belehren zu wollen. Die Rechtslage ist mir bekannt.

§4 Abs 5 FZV:

(5) Wird ein Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Es ist seit jeher gängige Praxis, beim Verlust von Fahrzeugpapieren entweder eine Zweitschrift der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung vom Hersteller anzufordern oder alternativ eine Einzelabnahme nach §21 StVZO durchführen und eine Einzelbetriebserlaubnis erteilen zu lassen. Unzählige Leute haben genau das erfolgreich getan. Nun kommst du daher und willst mir erzählen, diese absolute Standardprozedur nicht möglich wäre.

Dennoch ist jede wesentliche Änderung (Du schreibst ja selbst dass der Rahmen das Fahrzeug selbst darstellt) durch Austausch von originalen gegen andere Bauteile (nochmals: nicht irgendwelche einfachen Anbauteile, aber z.B. beim Tuning fast alles) an einem Fahrzeug eintragungspflichtig.

Nein. Er baut Originalteile von einem Fahrzeug ab und baut diese Originalbauteile an das baugleiche Fahrzeug wieder an. Er tauscht nicht den Rahmen. Niemand tauscht irgendeinen Rahmen. Er baut sämtliche abbaubaren Teile ab, trägt diese Teile zu einem zweiten, eigenständigen Fahrzeug mit anderer Rahmennummer und anderer Betriebserlaubnis und verbaut eben diese Originalteile dort. Das ursprünglich komplette Fahrzeug besteht danach nur noch aus dem Rahmen, während das zweite Fahrzeug, das ursprünglich nur aus dem Rahmen bestand, danach komplett ist. Der Einbau von Originalteilen ist nicht eintragungspflichtig. Wäre es anders, müsste ich unseren Prüfern ein Gästebett in die Werkstatt stellen, denn dann kämen die vor lauter Eintragungen zu nichts anderem mehr im Leben.

Wenn das nicht gemacht wird, kann im Schadenfall sogar der Versicherungsschutz entfallen.

Wie lässt sich diese Aussage mit §117 Abs 1 VVG unter einen Hut bringen?

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GEU20C 
Fragesteller
 01.02.2024, 17:10

Noch mal vielen dank,du hast mir sehr gut geholfen.Lg

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Ein Dulikat einer ABE / CoC vom Hersteller leigt bei 150 EUR, wenn man das überhaupt bekommt, ansonsten ist eine Vollabnahme durch TÜV oder DEKRA zu machen, das liegt aber bei ca 250 EUR.

Wenn der Roller eine Versicherung hat, könntest Du die ABE auch gerade verlegt oder gestern verloren haben ;o)