Gendern hat mit Jugendsprache absolut nichts gemeinsam. Tatsächlich liegt hier ein vollkommen ein vollkommener widersprechender Widerspruch vor.

Gerade Jugendlichen (wie alle wir ältere es waren auch waren und es meisten selbst noch wissen dass wie alle das waren) darf niemals in Schulen oder sonst direkt oder indirekt aufgezwungen werden, wie sie sprechen sollten. Es war immer eher eine eigene Sprache um sich von Erwachsenen zu differenzieren.

Deutschland hatte bereit 2 getrennte Diktaturen wo genau dies versucht wurde, erst die Nazis, dann die DDR (kommt mir nicht mit Nostalgie, ich kenn jemand in meinem Alter, den man als Minderjährigen von seinerr Familie zwangsweise getrennt haben, weeil dessen Vater als Berliner Vopo (Volkspolizist) Berliner typisch nicht ganz die Klappe halten konnte und als Bestrafung der Sohn entzogen wurde ( Grüße auch an alle Parteien die am besten nichts gegen sondern zusammen mit Putin was unternehmen wollen) Noch ist immer nach das generische Maskulinum das absolut die genderegerechteste Sprache eben weil kein Geschlecht ausgeschlossen oder gar hervorgehoben wurde.

Nun kann ich es akzeptieren, wenn alle Jugendlichen anderer Meinung sind und mir das Gegenteil erklären. Aber ich als ehemaligen Jugendlichen sträuben sich mir her nun wirklich alle Haare und würde mich hier amputiert führen (Hintergründe kann mittlerweile wirklich jeder mit Filterung von normalen Menschenverstand selbst herausfiltern).

Jeder selbst, egal wie alt oder jung, hat ein natürliches Gerechtigkeitsempfinden. Es muss nicht meinem entsprechen und kann mit anderen Meinungen umgehen. Aber ich habe auch meine Meinung.

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Da muss man schon den ganzen Fall kennen um korrekt zu antworten.

Handelt es sich zufällig um einen wirtschaftlichen Totalschaden welcher als solcher zunächst auch als solcher ausbezahlt wurde? In so einem Fall z.B. kann man tatsächlich noch eine weitere Zahlung erhalten, vorausgesetzt es erfolgt eine vollständige Reparatur der vorher aufgeführten Beschädigungen.

Und wenn dann keine Werkstatt, sondern eine Privatperson repariert, dann schaut der Gutachter nach, ob die Reparatur fachgerecht und vollständig erfolgte. Selbst wenn nur eine Zierleiste, welche beschädigt war, aber nicht ausgetauscht wurde, liegt keine vollständige Reparatur vor, was eine weitergehende Zahlung verhindert.

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Hallo,

eine ABE bekommst Du weder von der Zulassungsbehörde noch von der Polizei.

Wende Dich dazu direkt an den Hersteller. Wenn das nicht möglich ist weil es diesen z.B. nicht mehr gibt, wende Dich an TÜV oder Dekra.

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Illegal

Die ABE erlischt und somit automatisch auch der Versicherungsschutz über das Versicherungskennzeichen. Hier greift auch keine andere Versicherung ersatzweise sondern ist selbst voll dran wenn etwas passiert.

Ist so ähnlich wie bei nicht eingetragenem Chiptuning bei PKW wo manche Schlaumeier meinen das verbergen zu können - aber wenn beispielsweise ein krasser Personenschaden passiert gibt es oft eine Fahrzeugsicherstellung und dann kommt man drauf. Es hilft dann auch nicht wenn grad was ausgeschaltet wurde. Alleine durch den Einbau einer solchen Möglichkeit erlischt die ABE.

Bei öffentlichen Verkehrsflächen (wozu auch manche Privatgelände je nach Ausgestaltung zählen können) ist man zusätzlich wegen fehlendem Versicherungsschutz und ggf. wg. Fahren ohne Führerschein dran.

Bei echtem abgegrenzten Privatgelände ist man insofern dran, dass man jeden Schaden den man anrichtet aus der eigenen Tasche zahlen muss. Macht bei Personenschaden so richtig Spaß.

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Da wie in anderen Antworten erwähnt hier die Fortführung des neu abgeschlossenen Vertrags sinnvoller ist, gibt es vielleicht eine kleine Chance:

Ganz wenige Versicherungsgesellschaften (i.d.R. aber keine Direktversicherer) führen Sondereinstufungen anderer Versicherer weiter wenn diese per letztem Versicherungsschein nachgewiesen werden.

Also bei neuer Gesellschaft einfach mal nachfragen.

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Einfacher Diebstahl = leider nicht versicherbar.

Anzeige kann man stellen - gegen Unbekannt - Erfolgsaussichten gehen gegen Null

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Das kannst Du durchaus nachlesen. Dies steht aber nicht im Versicherungsschein, sondern in den dazugehörigen Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen die Du bei Vertragsabschluss erhalten hast (bzw. auf jeden Fall dafür unterschrieben hast dass Du sie erhalten hast..).

Je nach Abschlussdatum sind das unterschiedliche Tarife/Bedingungen, Du musst also schon genau Deine ansehen.

Aber bei den Klassik Garant Tarifen trifft normalerweise der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung zu.

Natürlich mit Einschränkungen - also ausgenommen Alkohol oder wenn Du z. B. Auto nicht absperrst oder anderweitig den Diebstahl erleichterst.

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Die Haftpflicht bezahlt - sofern eine Haftung besteht - den Zeitwert des Kopfhörers.

Voraussetzung ist aber dass der Freund tatsächlich schuld ist.

Denn warum war die Jacke nicht aufgehängt? Je nach dem wo die lag wo man sich auch draufsetzen kann wirst Du vermutlich eher eine Mitschuld wenn nicht sogar die alleinige Schuld haben.

Denn wenn z.B.  jemand etwas auf eine Sitzfläche hinlegt muss ein anderer nicht damit rechnen oder sich vergewissern dass da nicht bereits etwas draufliegt. Darin ist die Rechtssprechung recht einheitlich.

In solch einem Fall wäre also nicht er sondern tatsächlich Du selber schuld und hättest kein Recht den Schaden vom Freund einzufordern, egal ob er sich schuldig fühlt oder nicht.

Dann würde die Haftpflichtversicherung Deinen Freund vor einer unberechtigten Forderung schützen..

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Sachverständige unterliegen einem Neutralitätsgebot.

Es ist durchaus möglich dass der erste beauftrage Sachverständige im Zusammenhang mit dem zu begutachtenden Objekt / dem Eigentümer in irgendeiner Form verbunden war und davon Abstand genommen hat damit man das Gutachten später nicht aufgrund irgendwelcher Interessenskonflikte anfechten kann.

Insbesondere bei kleineren ländlichen Gemeinschaften bestehen auch ohne Verwandtschaft oft untereinander derartig enge Beziehungen dass falls der Gutachter in dieser engen Gemeinschaft fest integriert und später der Fall vor Gericht landet ein ein Anwalt ein Gefälligkeitsgutachten unterstellen könnte.

Es gibt also auch ohne dass es für den Sachverständigen verpflichtend wäre immer wieder mal den einen oder anderen guten Grund warum er das eine oder andere Gutachten einem anderen Sachverständigen überlässt.

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Wenn Dir der Spiegel abgebochen wird muss der Verursacher zahlen.

Ist der nicht greifbar ist dies ein Fall der Vollkaskoversicherung.

Die Teilkasko greift dagegen bei Glasbruch egal aus welcher Ursache (außer man zerdeppert da was vorsätzlich selber), auch bei Spiegeln. Aber dann wird auch nur das Spiegelglas selbst ersetzt - nicht das Gehäuse - und natürlich muss der Bruch nachgewiesen werden (Scherben).

Spiegelglas kostet meist weniger als die übliche Selbstbeteiligung von 150€, aber hier ist ja keine vorhanden. Und Schäden bei Teilkasko wirken sich auch nicht auf die Prämie aus, also man zahlt später wegen dem Schaden nicht mehr.

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Wenn eine Schadenabteilung ein beschädigtes Gerät anfordert, dann hat das nicht den Hintergrund dass es dort repariert werden soll.

Der Grund ist vielmehr dass zuerst mal die Schadenschilderung mit der Beschädigung verglichen wird.

Wenn alles in Ordnung ist, wird dort nur repariert wenn es bereits angekündigt wurde oder die Versicherung holt sich noch das Einverständnis nach.

Falls die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen wird der Zeitwert erstattet und das Gerät wird einbehalten.


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Nicht aufgeben.

Zum einen musst Du wissen dass wenn Du in einer Filiale einer Gesellschaft die Auskunft bekamst dass die dort kein Praktikum anbieten, es in der nächsten Fililale der gleichen Gesellschaft ganz anders sein kannst.

Denn jede dieser Stellen arbeitet unabhängig voneinander. Und je größer die Filiale / das Büro aussieht umso eher haben die was für Dich.

Also schauen was sonst noch in Deiner erreichbaren Gegend liegt.

Und ja, vorher mal anrufen ist besser. Oder falls möglich, einfach mal selber reinschauen und nach dem Chef fragen weil Du Dich für ein Praktikum interessierst. Falls nicht da später anrufen.

Persönliche Eigeninitiative kommt in dieser Branche besser als schriftliche Bewerbungen an. Und nein, man braucht dazu kein Abitur....

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Richtig ist dass ein Geschädigter gesetzlich nur einen Anspruch auf Erstattung eines Zeitwertes hat.

So hat auch ein Vermieter wenn ein Mieter beispielsweise ein Waschbecken zerstört keinen Anspruch auf die Erstattung eines neuen Waschbeckens (die Alterung und die damit eine spätere automatisch verbundene Sanierung zahlt der Mieter bereits mit seiner Miete mit ab.

Die Versicherung übernimmt die gesetzl. Haftung und wehrt notfalls auch gerichtlich unberechtigte Ansprüche ab.

Wenn es aber um Tapezieren/Streichen geht kann dies durch den Mietvertrag davon abweichend geregelt sein, z. B. weil man selbst ohnehin verpflichtet ist in bestimmten Abständen solche Arbeiten als Mieter zu übernehmen.

Solche vertraglichen zusätzlichen Vereinbarungen sind nicht automatisch auch Bestandteil in Haftpflichtversicherungen.

Also: Erst mal gucken was im Mietvertrag steht (es geht nicht drum was dazu normalerweise woanders geregelt ist sondern was genau in Deinem steht) und davon notfalls auch eine Kopie zur Schadenabteilung schicken damit die das klären können.

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SF 1/2 bei so gut wie jeder Gesellschaft.

Falls Ehe- Lebenspartner oder ein Elternteil vorhanden der ein KFZ bereits hat ist über diesen i. d. R. eine Zweitwageneinstufung SF 2 möglich und zwar gleich auf seinen eigenen Namen (Eltern-Kindregel machen aber nur wenige Gesellschaften).

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Wenn man weiss dass man mehr fährt muss man dies der Versicherung angeben und die Fahrleistung entsprechend anpassen lassen. Dies führt zu höherer Prämie.

Bei Versäumnis verliert man deswegen keineswegs den Versicherungsschutz und es hat keine Auswirkungen auf die schadenfreien Jahre.

Aber wenn man es versäumt die Fahrleistung rechtzeitig anzupassen (man weiss ja wenn man auf einmal mehr fährt als sonst..) und die Versicherung eine Überschreitung feststellt führt dies zu einer rückwirkenden Nachzahlung (je nach Versicherer zum aktuellen Jahr oder auch darüber hinaus).

Und bei ganz krasser Überschreitung kann zusätzlich auch eine Strafe in Höhe von meist einer Jahresprämie verhängen. Diese kann z. B. auch bei anderen Versämnissen verhängt werden wie der versäumten Meldung  z. B. Wegfall Beamtentarif, keine Garage mehr usw.

Solche Vertragsstrafen sind äußerst selten. Hab ich aber schon mal erlebt.

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Ich bin anderer Meinung als die Vorredner. Wir reden hier nicht über Beratungsleistung die so oder so schief laufen kann wenn der Berater sein Hirn nicht einschaltet (oder keins hat).

An fachlicher Ausbildung konnte man sich sogar damals beim AWD noch sehr viel mehr an Qualität einholen als was man heute noch bei anderen Vertrieben immer noch nicht bekommt.

Viel entscheidender ist es wo genau die Ausbildung stattfindet. Und zwar egal ob Swiss Life oder ein sonstiger Vertrieb oder Versicherer draufsteht.

Denn ich gehe mal davon aus dass sich nicht um einen Ausbildungsplatz in der Konzernzentrale handelt. Dann ist Dein Arbeitgeber viel eher eine untergeordnete Agentur. Dann musst Du Dir den Laden genau anschauen:

Sind da mehrere Mitarbeiter speziell für den Innendienst? Oder ist da eigentlich keiner außer der eine Chef der Dich einstellen will?

Denn landest Du bei einem Einzelkämpfer ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass der kaum da ist um Dir wirklich was beizubringen und dass Du auch zu einseitige Büroaufgaben bekommst bei denen Du  achlich kaum was lernst.

Ist es aber ein Betrieb der mehrere Mitarbeiter hat die ausschließlich im Innendienst arbeiten kannst Du alleine schon vom zuhören viel fachliches lernen, hast immer jemand da der Dir was helfen und beibringen kann.

Also schau Dir den Betrieb an, egal ob Bank/Versicherung oder sonstwas.

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Natürlich ist das Unsinn.

Am günstigsten ist es wenn Eltern oder Großeltern ihre hohen Rabatte zur Verfügung stellen (mit der Gefahr dass diese beim Schaden "kaputt" gehen..).

Oder man fängt einen Vertrag mit SF2 (55%) als Zweitwagen an. Bei manchen Versicherern bekommt man auch gleich einen eigenen Vertrag auf sich selbst mit dieser Einstufung (sofern eben Erstfahrzeug auf Eltern vorhanden).

Es gibt auch Versicherer bei denen der begl. Führerschein zu weiteren Nachlässen führt.

Man erkundigt sich am besten zuerst mal beim Versicherer wo die Eltern bereits versichert sind welche Möglichkeiten es gibt.

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Warum ist der Schadensersatz so niedrig ?

Hallo liebe Leute, Also folgendes ist mir passiert. An meinem clk wurde der Krümmer getauscht von meiner ehemaligen Werkstatt. Alles sxhön und gut. Als ich dann anrief um zu fragen wann ich mein Auto abholen kann hieß es das der Mechaniker nach der Reparatur bei der Probefahrt einen Auffahrunfall hatte. Schnell zur Werkstatt gelaufen und den Schaden begutachtet. Stoßstange und Motorhaube hat es nur leicht erwischt. Gut dachte ich mir. Die Versicherung von der Werkstatt muss ja für den Schaden aufkommen. Ich ließ mir den Unfallhergang schwarz auf weiß vom Chef geben um auf der sicheren Seite zu sein. Das War auch alles kein Problem und er hat sich auch entschuldigt. Kann ja passieren sagte ich ihm. Der Mechaniker ist ja auch nur ein Mensch. So jetzt zum wesentlichen. Bin dann zu Mercedes Benz gefahren um einen Kostenvoranschlag zu holen. Der Betrag War brutto 3500 ( netto ca. 2700 ). Dann habe ich den Kostenvoranschlag und Bilder vom Schaden an die Versicherung geschickt. Nach ewigem warten und zich mal anrufen bekam ich heute einen Scheck in Höhe von 1300 euro. Gleich bei der Versicherung angerufen und gefragt wie das sein kann. Das ich nicht den brutto Betrag bekomme habe ich ja gewusst und bin von ca 2700 ausgegangen. Aber 1300 € ? ??? Die Versicherung meinte das man das bei irgend so einer Werkstatt welche die mir vorschlugen für den preis auch machen kann. Hab jwzzt einfach das Gefühl die wollen mich verarschen. Oder wie läuft das sonst so. Ist halt absolut nicht mein Gebiet. Für Ratschläge wäre ich dankbar

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Wenn man reparieren lässt hat man freie Werkstattwahl.

Aber wenn keine Reparatur erfolgt sondern fiktiv abgerechnet wird erhält man von den Reparaturkosten keine Steuer, keine Verbringungskosten (sofern welche draufstehen) und keinen Leihwagen.

Auch nicht bezahlt wird eine Gebühr für die Erstellung eines Kostenvoranschlags da diese bei einer Reparatur erlassen wird, also dann nicht anfällt (dies ist aber in ganz speziellen Ausnahmefällen manchmal anders).

Zudem kann die Versicherung bei nicht durchgeführter Reparatur auf die Kosten einer anderen Werkstatt verweisen und auf diese Kosten kürzen, sofern diese in angemessener Nähe (ca. 25km Umkreis) liegt, zudem in der Lage ist diese Reparatur auch fachgerecht durchzuführen (bei Karosserieschäden ziemlich sicher) und die aufgeführten Preise auch die sind die man selber zahlt wenn man dort reparieren lassen würde (also keine Sonderkonditionen die nur die Versicherung bekommt).

Ausnahme: Sofern das Fahrzeug noch relativ neu (bis ca. 3 Jahre) ist und man auch zudem bisher angefallenen Reparaturen und vor allem die Kundenservicetermine lückenlos in der markengebundenen Fachwerkstatt hat durchführen lassen und dieses auch nachweist, hat man Anspruch auf die Kosten dieser Werkstatt und muss sich nicht verweisen lassen.

Als Geschädigter hat man übrigens generell Anspruch auf eine kleine Kostenpauschale für Telefon/Post usw. i. H. von ca. 20-30€. Die bekommt man aber nur wenn man die auch einfordert.


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Die Antwort steht normalerweise auch im Gutachten, wenn auch weit hinten und etwas formell geschrieben.

Da in der Frage nicht die dortigen Begriffe verwendet wurden vermute ich mal:

12.000€ Fahrzeugwert vor Schaden

7.000€ Restwert nach Schaden

9.000€ kalkulierte Reparaturkosten

Das bedeutet die Reparaturkosten übersteigen die Differenz zwischen ursprünglichem Fahrzeugwert vor Schaden und Restwert nach Schaden i. H. von 5.000€ bei weitem. In manchen Ländern würde eine Reparatur nur bis zu diesen 5.000€, in Deutschland noch bis ca. 6.500€ eine Reparatur bezahlt.


Also ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Man erhält somit lediglich die 5.000€ von der Versicherung (abzgl. Selbstbehalt) und kann das verbindliche Kaufangebot nutzen (oder anderweitig zum besseren Preis verkaufen).

Somit erhält man genau den vollen Wert was das Auto vor dem Schaden noch wert war - also 12.000€.


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Eine Hausratversicherung greift in solchen Fällen nicht.

Wenn überhaupt dann kommt die viel wichtigere Privathaftpflichtversicherung in Frage sofern hier eine Haftung besteht (also genaue Schilderung abgeben wo sich genau das Gerät vor dem Sturz befand und warum es auch bei ordentlicher Handhabe/Sicherung fallen konnte - es wird nämlich u.a. geprüft ob ein anderer eine Schuld dran haben könnte).

Und dann zahlt die Privathaftpflicht auch nur wenn diese keinen Ausschluss von derartigen gemieteten/geliehenen Gegenständen beinhaltet.

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