Bei mir steht demnächst ein Mieterwechsel an und der aktuelle Mieter fragt mich, ob er vor dem Auszug die Wände noch weißeln muss.

Für mich ist das eigentlich selbstverständlich, denn er hat die Wohnung ja mit weißen Wänden übernommen und einen (wenn auch dezenten) Anstrich in anderen Farben vorgenommen.

Somit muss er auch den Urzustand wiederherstellen.

Für meine Vermietungen verwende ich vorgefertigte Mietverträge von "Haus & Grund".

Dort steht unter dem Punkt "Schönheitsreparaturen" folgender Passus:

"Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht."

Nun frage ich mich aber, warum man da so eine schwammige Formulierung verwendet und nicht einfach festlegt, dass sie in dem Zustand zurückgegeben werden müssen, in dem sie übernommen wurden. Dann gäbe es hier keinen Interpretationsspielraum, denn über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten.

Abgesehen davon müssen aber auch noch die gebohrten Löcher in der Wand verschlossen werden und das würde ja dann komisch aussehen, wenn man diese mit weißer Spachtelmasse verschließt, aber die Wand eine andere Farbe hat.

Man würde da auf jeden Fall immer was sehen.

Insofern ist es für mich eigentlich unstrittig, dass die Wände wieder weiß gestrichen werden müssen und das hat bisher auch noch jeder meiner Mieter so gemacht.

Sehe ich das so richtig?