Parkverstoß - Bekommt man wegen sowas eine Fahrtenbuchauflage?

5 Antworten

Nein, das ist ein rein zivilrechtlicher Vorgang, das hat nichts mit einer Ahndung im öffentlichen Straßenverkehr zu tun. Selbst dann gäbe es bei der Höhe der Summe, die man dann als Verwarnungsgeld bezeichnen würde (bis 55 Euro), keine weiteren Auflagen. Die kommen erst, wenn es sich um eine mit einem Bussgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot bewehrten Ordnungswidrigkeit handeln würde.

Was machst Du denn für einen Aufstand um 35€. Du hast die Ursache gelegt, indem Du Dein Auto verliehen hast. Also stehe zu Deiner Verantwortung.

Bezahle diese 35€ und hole sie von Deinem Freund zurück. Fertig.

Wenn der sich nicht einsichtig zeigen sollte, dann verleihe ihm und besser auch anderen nie wieder Dein Auto. So einfach ist das.

Hast Du eigentlich mal in Deiner Versicherungspolice nachgesehen, wer da als Fahrer eingetragen ist. Wenn nur Du als Fahrer drin stehst und das Auto verleihst, haftest Du für alles, was mit Deinem Auto passiert, wenn jemand anderes fährt. Die Versicherungen sind da sehr kreativ, wenn sie zahlen müssen. Überlege Dir gut, ob Du Dein Auto in Zukunft wirklich verleihen willst. Das sei nur mal am Rande vermerkt.

Und auf diesen Parkplätzen vor Supermärkten gilt zwar meistens die STVO, aber die Betreiber kassieren nach ihren eigenen Regeln ab. Das bedeutet, wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, wenn Du nicht zahlst, wird es teuer bis zum Inkasso.

Es lohnt sich kein ein Einspruch, denn Du bist nicht so unschuldig, wie Du glaubst. Du hast Dein Auto verliehen und bist für alles verantwortlich, was passiert, auch wenn Du nicht selber gefahren bist.

Da es sich um einen Privatparkplatz handelt, können die Dir keine Fahrtenbuchauflage machen.

Aber die können von Dir als Halter die Vertragsstrafe einklagen. Liegt dann an Dir das Geld vom Verursacher wiederzuhohlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Franz577 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 07:39

Ok, aber muss man mir nicht nachweisen können, dass ich gefahren bin?

Ich muss doch nicht meine Unschuld beweisen, oder?

Wenn ich also Widerspruch einlege, was man ja tun kann, kommt es dann tatsächlich zu einem Gerichtsprozess wegen so einer geringen Summe?

Elektroheizer  08.11.2024, 07:48
@Franz577

Ja als Halter bist Du verantwortlich. Es geht ja nicht um ein Bußgeld sondern um eine Vertragsstrafe.

Da kommen erstmal Mahngebühren. Dann Inkassogebühren. Dann ein Mahnbescheid mit Gebühren. Und dann sind wir bei 200-300€, die die natürlich einklagen würden. Da ist die Summe dann nicht mehr gering.

Lachlan  08.11.2024, 09:00
@Franz577

Gar nicht. Die hast Du "verloren" als Du Dein Auto verliehen hast. Als Halter bist und bleibst Du ausserdem für alles verantwortlich, was mit Deinem Auto passiert.

"Park&Control" wird sich das Geld bei dir holen. Denen ist es wurscht wer gefahren ist. Wenn du nicht zahlst, denke ich , dann das übliche Mahnung, Mahnbescheid, Inkasso, .... Also lieber zahlen und dann das Geld bei deinem Freund holen. Wenn er es nicht zahlt? Dann ihm das Auto nie wieder leihen.

Lass den Freund bezahlen. Im ruhenden Verkehr gilt eh die Halterhaftung.


Franz577 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 07:57

Aber nicht auf Privatgrund

holgerholger  08.11.2024, 15:07
@Franz577

Stimmt. Wenn es ein Provatparkplatz war, der von Park und Grund bewirtschaftet wird, stehen dort Schilder, mit denen die Bedingungen bekannt gegeben werden. Mit dem Abstellen des Fahrzeuges nimmst du die an. Fordere die Kosten vom Fahrer zurück.