Kennzeichen abgelaufen?
Mir ist aufgefallen dass bei mein E-Roller das Kennzeichen nur für 2024 zugelassen ist und ich wollte heute in die Stadt fahren wenn ich von der Polizei erwischt werde was könnten die da machen ist nicht mein Roller ist geliehen vom bekannten
4 Antworten
Das ist dann ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Wie das geahndet wird, kommt sicherlich auf den Einzelfall an. Ein Versicherungskennzeichen und die dazugehörige Versicherung sind immer vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres gültig.
Beim Fahren ohne Versicherung mit dem E-Scooter stellt eine Straftat dar und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.E-Scooter in Deutschland: Regeln und Bußgelder 2025
Keine gute Idee. Sobald ein Polizist oder ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt da hin schaut, sieht er das sofort, da die Versicherungstafeln jedes Jahr die Farben wechseln...
Wer ein E-Scooter ohne Kennzeichen fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Übrigens: Eine abgelaufene Betriebserlaubnis kostet 30 Euro und eine fehlende Straßenzulassung 70 Euro.
Wer ein E-Scooter ohne Kennzeichen fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Ein E-Scooter hat kein Kennzeichen, sondern eine Versicherungsplakette, §56 Abs 1 FZV.
Würde ohne diese gefahren werden, würde das 40€ kosten, Tatbestandsnummer 602118. Es wäre kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld. Völlig abgesehen davon würde ihm kein fehlendes Kennzeichen, sondern ein nicht bestehender Haftpflichtversicherungsvertrag vorgeworfen werden, §30 Abs 1 PflVG.
Eine abgelaufene Betriebserlaubnis kostet 30 Euro
Die Betriebserlaubnis bleibt bis zur endgültigen Auserbetriebsetzung bestehen, außer es werden technische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen, durch welche die Fahrzeugart geändert, das Abgas/Geräuschverhalten verschlechtert oder Verkehrsteilnehmer gefährdert werden, §19 Abs 2 StVZO.
und eine fehlende Straßenzulassung 70 Euro.
Ein Bußgeld in Höhe von 70€ wäre fällig, wenn das zulassungsfreie Elektrokleinstfahrzeug noch nie eine Betriebserlaubnis hatte, Tatbestandsnummer 602606.
Woher ich das weiß: Recherche
Contentmills wie B*******katalog.org eignen sich nicht zur Recherche. Sie sollen in erster Linie Suchergergebnisse und Klicks generieren, dazu werden zugekaufte oder KI-generierte Texte verwendet, die Aktualität und Richtigkeit sind zweitrangig bis bedeutungslos.
Das gilt aber nur, wenn ein Versicherungsvertrag und das Kennzeichen vorhanden sind. In diesem Falle ist das aber offensichtlich nicht so. Der Vertrag ist wie üblich am 28. Februar abgelaufen, ein neuer Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Damit handelt es sich um ein Straftat, wenn das Fahrzeug trotzdem im öffenlichen Straßenverkehr bewegt wird.
Seit wann ist das denn so, gestern war es noch eine Straftat, ohne Versicherung zu fahren.