Kennzeichen abgelaufen?

4 Antworten

Das ist dann ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Wie das geahndet wird, kommt sicherlich auf den Einzelfall an. Ein Versicherungskennzeichen und die dazugehörige Versicherung sind immer vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres gültig.

Keine gute Idee. Sobald ein Polizist oder ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt da hin schaut, sieht er das sofort, da die Versicherungstafeln jedes Jahr die Farben wechseln...

Wer ein E-Scooter ohne Kennzeichen fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Übrigens: Eine abgelaufene Betriebserlaubnis kostet 30 Euro und eine fehlende Straßenzulassung 70 Euro.

Woher ich das weiß:Recherche

migebuff  22.03.2025, 13:25
Wer ein E-Scooter ohne Kennzeichen fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Ein E-Scooter hat kein Kennzeichen, sondern eine Versicherungsplakette, §56 Abs 1 FZV.

Würde ohne diese gefahren werden, würde das 40€ kosten, Tatbestandsnummer 602118. Es wäre kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld. Völlig abgesehen davon würde ihm kein fehlendes Kennzeichen, sondern ein nicht bestehender Haftpflichtversicherungsvertrag vorgeworfen werden, §30 Abs 1 PflVG.

Eine abgelaufene Betriebserlaubnis kostet 30 Euro

Die Betriebserlaubnis bleibt bis zur endgültigen Auserbetriebsetzung bestehen, außer es werden technische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen, durch welche die Fahrzeugart geändert, das Abgas/Geräuschverhalten verschlechtert oder Verkehrsteilnehmer gefährdert werden, §19 Abs 2 StVZO.

und eine fehlende Straßenzulassung 70 Euro.

Ein Bußgeld in Höhe von 70€ wäre fällig, wenn das zulassungsfreie Elektrokleinstfahrzeug noch nie eine Betriebserlaubnis hatte, Tatbestandsnummer 602606.

Woher ich das weiß: Recherche

Contentmills wie B*******katalog.org eignen sich nicht zur Recherche. Sie sollen in erster Linie Suchergergebnisse und Klicks generieren, dazu werden zugekaufte oder KI-generierte Texte verwendet, die Aktualität und Richtigkeit sind zweitrangig bis bedeutungslos.

dieneuelinie  22.03.2025, 12:57

Das gilt aber nur, wenn ein Versicherungsvertrag und das Kennzeichen vorhanden sind. In diesem Falle ist das aber offensichtlich nicht so. Der Vertrag ist wie üblich am 28. Februar abgelaufen, ein neuer Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Damit handelt es sich um ein Straftat, wenn das Fahrzeug trotzdem im öffenlichen Straßenverkehr bewegt wird.

schleudermaxe  22.03.2025, 14:13

Seit wann ist das denn so, gestern war es noch eine Straftat, ohne Versicherung zu fahren.