E Scooter fahren ohne Kennzeichen was ist die Strafe?
Hallo
kann man einen escooter ohne Kennzeichen fahren wenn man eins bestellt hat aber noch nicht angekommen ist. Was wäre die Strafe wenn man ohne Kennzeichen erwischt wird und was wäre die Strafe, wenn man mit einem alten Kennzeichen erwischt wird?
3 Antworten
Leider gibt es keine Strafe dafür wenn zu faul ist Dinge einfach mal zu googlen. Die Strafe ist nicht das Schlimmste, kommt es zu einem Unfall zahlt man alles schön selber. Das kann einem so richtig das Leben versauen.
Der Fragesteller hat geschrieben, dass das Kennzeichen nur noch nicht da ist.
Solange der Versicherungsschutz schon gilt ist es unerheblich ob das Kennzeichen aufgeklebt ist oder nicht, die müssen trotzdem zahlen.
Das fehlende Kennzeichen ist eine separate Ordnungswidrigkeit, die 40€ Bußgeld kostet und nichts weiter.
was soll der Quatsch
so wie ich lese hat er eine Versicherung, fährt aber "nur" ohne Kennzeichen. das ist ein kleiner Unterschied
Er hat kein Kennzeichen, so jedenfalls die Frage. Also auch keine Versicherung.
Es wäre Versicherungsbetrug und Fahren ohne Kennzeichen.
Erst wenn das Kennzeichen auch wirklich am E-Scooter montiert ist, darfst du auch wirklich damit fahren, ohne Ärger zu bekommen.
Natürlich ist es kein Versicherungsbetrug sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
Ärger gibt es, der hält sich mit 40€ Bußgeld aber im Grenzen.
Er hat kein Kennzeichen, also auch keine Versicherung, also begeht er eine Straftat. Und was die Grenzen angeht, bitte mal in die Literatur schauen.
Scooter ohne ist wie beim Auto ohne eine Straftat, bis zu 12 Monaten Freiheitsentzug sind möglich, so die Literatur.
Ohne Versicherung ist eine Straftat ohne Kennzeichen jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn die Versicherung schon gilt und nur das Kennzeichen noch nicht da ist zahlt man 40€ und das wars.
Eben nicht, die Versicherung beginnt mit der Plakette am Fahrzeug, schon immer so.
Die Versicherung beginnt ab dem Zeitpunkt der auf dem Versicherungsschein steht, den man bei einigen Versicherungen auch schon online einsehen kann bevor dieser zusammen mit dem Kennzeichen per Post ankommt.
Man muss natürlich aufpassen, dass die Versicherung den Antrag schon bearbeitet, wenn das Kennzeichen aber bereits auf dem Postweg ist gilt die Versicherung schon.
Wenn man mal logisch darüber nachdenkt ergibt alles andere überhaupt keinen Sinn, weil die Versicherung nicht wissen kann wie lange die Post braucht.
GENAU deshalb beginnt der Versicherungsschutz mit der Plakette am Fahrzeug. So jedenfalls bei meiner Versicherung. Und Sinn, bei einem Unfall, interessiert den Staatsanwalt meist gar nicht.
Das ist nicht so, weil es überhaupt nicht nachweisbar wäre ob das Kennzeichen noch auf dem Postweg festhängt oder ob man sie schon aufgeklebt hatte, dann aber verloren hat.
Wenn es so wäre wie du es sagst könnte man einfach behaupten das Kennzeichen nur verloren zu haben. Das weiß auch der Staat und deswegen gibt es eine separate Ordnungswidrigkeit für nicht vorhandenes Kennzeichen.
Und, ändert nichts am Beginn, ich mache die Spielregeln nicht, kenne aber einige Gerichtsurteile in dieser Sache. Fahren ohne Versicherung ist nunmal eine Straftat
Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat aber fahren ohne den Aufkleber nur eine Ordnungswidrigkeit. Das ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied.
Wenn der Aufkleber bereits von der Versicherung per Post losgeschickt wurde hat er bereits eine Versicherung und kann seinen Versicherungsschein auch bereits online einsehen.
https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-versicherung/
Fehlt hingegen bei bestehender E-Scooter-Versicherung einzig der Aufkleber, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro.
Noch einmal es wäre doch überhaupt nicht unterscheidbar ob der Aufkleber noch per Post unterwegs ist oder ob man den Aufkleber bereits verloren hat.
Lasse es einfach gut sein, hier Zitat Württembergische:
Der Versicherungsvertrag kommt mit Aushändigung des Versicherungskennzeichens/der Versicherungsplakette und des Versicherungs-scheins zustande. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor dem vereinbarten Datum des Vertragsbeginns:
Plakette in der Post gilt auch bei uns als nicht ausgehändigt, ist ja in der Post. Also besteht auch dort, wie bei meiner, kein Versicherungsschutz.
Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.