Hallo magictricksxx
Die Situation hier ist im Moment etwas unklar, aber dazu sollte am 1.4 eigentlich eine Gesetzesänderung gegeben haben.
Mit dieser sollten die Verkehrsregeln für eScooter und Fahrräder harmonisiert worden sein. Das Zusatzschild Fahrrad sollte damit auch auf eScooter ausgeweitet worden sein und würde z.b. bei Fußwegen mit Fahrrad frei Schild das Befahren mit Schrittgeschwindigkeit erlauben. Zusätzlich ist auch ein neues Schild "Elektrokleinstfahrzeuge verboten" Teil der Gesetzesänderung.
Nach der alten Regelung gilt ein Fahrrad frei Zeichen nicht für eScooter, da für solche Fälle ein separates eScooter frei Zeichen vorgesehen war. Eine Ausnahme wäre Einfahrt verboten bei beidseitig befahrbaren Einbahnstraßen, da gilt seit 2021 auch Fahrrad frei.
Das Problem an der ganzen Sache ist nur, dass man seit dem scheitern der alten Regierung nicht mehr viel dazu gehört wie weit dieses Gesetz schon im Gesetzgebungsprozess war und insbesondere ob der Bundestag schon dazu abgestimmt hatte oder noch vor hatte vor den Neuwahlen darüber abzustimmen.
Zum 1.4 haben einige Medien die neuen Regeln auch tatsächlich verkünden, das schließt aber theoretisch nicht aus, dass die sich wegen der unklaren Situation geirrt haben könnten.
Wenn man im Bundesanzeiger sucht findet man jedoch das neue Verkehrszeichen "Elektrokleinstfahrzeuge verboten". Dies ist ein starkes Indiz für das Inkrafttreten der neuen Regelung aber eben auch nur ein Rückschluss aus der Tatsache, dass dieses Verkehrszeichen Teil der neuen Regelung war.
Das gilt natürlich nur falls du mit eRoller Elektrokleinstfahrzeuge meinst. Für 45km/h eRoller gilt das Fahrrad frei Schild weder nach der alten Regelung noch nach der neuen Regelung.
LG
Darkmalvet