Hallo Mlkzhil

Die meisten eScooter von Egret, ePowerFun, Teverun, Trittbrett und Vmax müssten in ihren für Deutschland vorgesehenen Versionen 22km/h fahren. Die F, G, Gt und Zt Serien von Ninebot müssten 22km/h fahren.

Bei ganz alten Modellen wie dem G30D durch ein Update, bei etwas älteren Modellen wie der F2 Serie und dem Max G2D teilweise ab Werk und bei neuen Modellen wie der F3 Serie und dem Max G3D durch aktives Einschalten in der App. Dafür muss man den Fahrzeugstandort auf Deutschland stellen und dann einen Schalter auf 22km/h stellen.

Einige andere Hersteller bieten das Möglicherweise auch einige Hersteller wie Xiaomi weigern sich aber bei sowas.

Die Reichweite hängt von vielen Faktoren ab darunter hauptsächlich die Temperatur, die Bodenbeschaffenheit, dein Gewicht und die Steigung. Wenn du die 60km nicht im Sommer auf asphaltierten Wegen schaffen willst kämen z.b. folgende Modelle in Frage:

  • ePowerFun ePF2 in der 835 Wattstunden Variante
  • ePowerFun ePF Pulse Plus in den 720 oder 960 Wattstunden Varianten
  • Ninebot GT3D
  • Teverun Fighter Mini
  • Trittbrett Fritz 2.0 in der 18AH Variante
  • Teverun Fighter Mini Pro eKFV (dieser Roller hat 2 Motoren kann also sein, dass die kleinere ECO Variante die 60km nicht schafft obwohl auch diese 780 Wattstunden Akkukapazität hat)
  • Trittbrett Fritz 2.0 in der 18AH Variante (ungefähr 860 Wattstunden)
  • Vmax VX2 Extreme GT Variante
  • Vmax VX4 ST und GT Variante

Beim Ninebot Max G3D sollten 60km mit dem später erhältlichen Zusatzakku möglich sein. Mit dem knapp 600 Wattstunden großen eingebauten Akku erreicht man die 60km vielleicht unter guten Bedingungen.

LG

Darkmalvet

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Hallo Ben12230

Von der Hardware her sind die eScooter von Xiaomi nicht schlecht, Xiaomi weigert sich aber bisher die legale Toleranz von bis zu 10% in Deutschland auszunutzen weswegen die meisten Modelle nur 20km/h fahren. Das muss man wissen wenn man sich einen eScooter von Xiaomi kauft.

Eine Alternative wäre die F3 Serie von Ninebot, diese ist ebenfalls vollständig gefedert, lässt sich aber auf 22km/h stellen indem man den Fahrzeugstandort in der App auf Deutschland stellt. Zudem kann man hier noch einen Zusatzakku anbringen. Den F3D Pro kannst du bereits bei Mediamarkt oder Saturn vorbestellen und Anfang Mai im Laden abholen, dazu wann der normale F3D verfügbar ist finde ich nichts.

Wie lange ein eScooter hält hängt größtenteils davon ab wie man damit umgeht. Manche Leute fahren damit Bordsteine runter, verbieten den hinteren Kotflügel ab indem sie da zu zweit drauf fahren, pumpen die Reifen nicht regelmäßig auf und wundern sich dann, dass der eScooter schnell kaputt geht.

Sowas sollte man halt lassen und darüber hinaus empfiehlt es sich spätestens nach Ablauf der Garantie zu lernen wie man kleinere Reparaturen selber durchführen kann.

Die Reichweite nimmt nach ein paar Jahren zwar ab, wenn man von Anfang an einen eScooter mit größerem Akku kauft kommt man mit dem Rest aber immer noch klar. Zudem kann man dann vermeiden den eScooter zu oft unter 20% leer zu fahren, was den Akku besonders belastet.

LG

Darkmalvet

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Hallo user08980

Die eScooter von Xiaomi sind hardwareseitig zwar gut aber Xiaomi weigert sich in Deutschland bisher die legale Toleranz von 10% auszunutzen. Da kann man bei vielen Modellen nur 20km/h statt 22km/h fahren.

Bei Ninebot ist es zumindest möglich 22km/h zu aktivieren wenn man in der App den Fahrzeugstandort auf Deutschland stellt.

Deswegen würde ich mir für Deutschland eher mal die Ninebot Modelle Max G3 und F3 Pro bzw F3 anschauen, je nachdem wie schwer der eScooter sein darf.

Wenn Geld überhaupt keine Roller spielt kannst du dir auch die eKFV Varianten des Teverun Fighter Mini anschauen, die Kosten 1499€ bzw 1999€.

LG

Darkmalvet

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Hallo magictricksxx

Die Situation hier ist im Moment etwas unklar, aber dazu sollte am 1.4 eigentlich eine Gesetzesänderung gegeben haben.

Mit dieser sollten die Verkehrsregeln für eScooter und Fahrräder harmonisiert worden sein. Das Zusatzschild Fahrrad sollte damit auch auf eScooter ausgeweitet worden sein und würde z.b. bei Fußwegen mit Fahrrad frei Schild das Befahren mit Schrittgeschwindigkeit erlauben. Zusätzlich ist auch ein neues Schild "Elektrokleinstfahrzeuge verboten" Teil der Gesetzesänderung.

Nach der alten Regelung gilt ein Fahrrad frei Zeichen nicht für eScooter, da für solche Fälle ein separates eScooter frei Zeichen vorgesehen war. Eine Ausnahme wäre Einfahrt verboten bei beidseitig befahrbaren Einbahnstraßen, da gilt seit 2021 auch Fahrrad frei.

Das Problem an der ganzen Sache ist nur, dass man seit dem scheitern der alten Regierung nicht mehr viel dazu gehört wie weit dieses Gesetz schon im Gesetzgebungsprozess war und insbesondere ob der Bundestag schon dazu abgestimmt hatte oder noch vor hatte vor den Neuwahlen darüber abzustimmen.

Zum 1.4 haben einige Medien die neuen Regeln auch tatsächlich verkünden, das schließt aber theoretisch nicht aus, dass die sich wegen der unklaren Situation geirrt haben könnten.

Wenn man im Bundesanzeiger sucht findet man jedoch das neue Verkehrszeichen "Elektrokleinstfahrzeuge verboten". Dies ist ein starkes Indiz für das Inkrafttreten der neuen Regelung aber eben auch nur ein Rückschluss aus der Tatsache, dass dieses Verkehrszeichen Teil der neuen Regelung war.

Das gilt natürlich nur falls du mit eRoller Elektrokleinstfahrzeuge meinst. Für 45km/h eRoller gilt das Fahrrad frei Schild weder nach der alten Regelung noch nach der neuen Regelung.

LG

Darkmalvet

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Hallo guitschee

Bei Autos gibt es eigentlich eine Vorgabe eines Bund-Länder Fachausschusses, dass Schrittgeschwindigkeit zwar als bis zu 10km/h definiert wird, eine Überschreitung aber erst ab 16km/h geahndet werden soll.

Bei Fahrrädern ist meiner Meinung nach vor allem ein Urteil des Oberlandesgerichts Leipzig aus dem Jahr 2005 wichtig, da in der Urteilsbegründung konkret erwähnt wird, dass Radfahrer unter 15km/h möglicherweise nicht mehr sicher fahren.

Hätte der Gesetzgeber eine geringere Geschwindigkeit für Fahrräder gewollt, hätte er sie spätestens nach diesem Urteil konkret definieren müssen. Dem normalen Bürger ist es nicht zuzumuten zwischen möglicherweise ordnungswidrig oder möglicherweise unsicher fahren abzuwägen. Zudem hat der normale Bürger auch nicht die juristische Ausbildung diese Abwägung durchzuführen. Deswegen sehe ich erhebliche Probleme mit dem Bestimmheitsgebot, wenn der Staat Fahrradfahrer für Geschwindigkeiten bestrafen würde.

Bei anderen einspurigen Fahrzeuge wie z.b. eScooter nach eKFV würden die Bedenken zur Sicherheit natürlich auch zutreffen, bei dreirädrigen Lastenfahrrädern gäbe es schon mehr Spielraum für Diskussionen.

Natürlich sollte aber klar sein, dass man sich nicht mit 15km/h mit ein paar Zentimetern Abstand durch Fußgängergruppen schlängelt.

LG

Darkmalvet

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Hallo magnus864

Es ist erst einmal erlaubt wenn der Zusatzakku nicht fest mit dem eScooter verbunden ist. Sowas ließe sich z.b. mit einem Zusatzakku in einer Tasche realisieren, die per Klettverschluss angebracht ist.

Jedoch ist das gleichzeitige fahren und laden bei vielen eScootern blockert und erfordert eine veränderte Firmware. Wenn du die Firmware veränderst aber dabei kein Tuning von Geschwindigkeit oder Leistung außerhalb der Grenzen machst, die grundsätzlich eine Zulassung erlauben, müsste das eine Ordnungswidrigkeit sein.

LG

Darkmalvet

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Hallo Cvt1988

Oftmals gelten die Reichweitenangaben nur 70kg bei für 15km/h. Verlass dich besser nicht darauf sondern rechne in Wattstunden aus was für ein Akku in dem eScooter verbaut ist. Dazu musst die Amperestunden Angabe mal die Volt Angabe des Systems nehmen.

Von Leuten mit denen ich bereits eScooter Touren gefahren bin weiß ich, dass diese mit ungefähr 110kg wo auch Kleidung und Rucksack eingerechnet sind mit einem 450 Wattstunden Akku ungefähr 20km weiter kommen. An richtig warmen Tagen mit wenig anhalten auch mal 28km im Winter unter Umständen auch nur 18km.

Zudem solltest du auch darauf achten einen eScooter zu nehmen, der für dein Gewicht zugelassen ist. Viele günstige Modelle fallen bei 117kg komplett raus da diese oft nur eine maximale Zuladung von 100kg erlauben.

Selbst viele Mittelklasse Modelle bieten dir mit 120kg maximaler Zuladung nur noch weitere 3kg für Kleidung und Gepäck. Darunter fallen auch die F2 Serie und die kommende F3 Serie von Ninebot.

Damit du eine vernünftige Zuladung hast müsste es für dich schon ein ePowerFun ePF Pulse ab 989€ oder der neue Ninebot Max G3D ab 999€ sein. Der erste bietet 140kg maximale Zuladung, der zweite immerhin noch 130kg maximale Zuladung.

LG

Darkmalvet

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Hallo Serg93745

Wenn du einen Nachweis über den Gebrauchtkauf hast kannst du dich an den Support von Segway Ninebot wenden um eine neue Datenbestätigung zu erhalten:

https://de-de.segway.com/aftersales-service-for-consumer-electronics

Evtl ist es online möglich bereits eine Versicherung abzuschließen vor Ort ist die wahrscheinlichkeit höher, dass du die Datenbestätigung vorzeigen musst. Das wäre aber nur eine Übergangslösung während du dir eine neue Datenbestätigung beschaffst. Über kurz oder lang wirst du diese nämlich brauchen, da man die auf Verlangen nach einer Kontrolle nachträglich vorzeigen können muss.

LG

Darkmalvet

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Hallo WurstPixel

Mit Sitz wäre es theoretisch möglich einen eScooter als Moped zuzulassen, die dafür nötigen umbauten und Gutachten wären aber vermutlich teurer als wenn du gleich ein entsprechendes Fahrzeug holst.

Da erscheint bald z.b. den Egret GTs.

Um so ein Fahrzeug fahren zu dürfen musst du allerdings einen AM Führerschein haben, der ab 15 ist.

Außerdem darfst du keine Radwege nutzen, sodass es sein kann dass du in der Stadt mit einem normalen eScooter tatsächlich schneller bist.

LG

Darkmalvet

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Hallo wolke2025

Bei altersbeschränkten Medieninhalten gibt es ein Elternprivileg, dass es Eltern erlaubt ihren Kindern zuhause Zugang zu diesen Medien zu verschaffen. Wenn die Eltern der Meinung sind, dass ihr Kind mit GTA umgehen kann ist es also völlig legal. Außer deine Meinung anzusprechen und mit den Eltern zu reden kannst du überhaupt nichts machen.

LG

Darkmalvet

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Nein

Hallo JessicaWolff

Ich frage mich allerdings was man heutzutage noch mit einem 25km/h Mofa will. Selbst wenn man sitzen will und ein eScooter deshalb nicht Frage kommt, kann man sich durch ein Pedelec die Prüfbescheinigung sparen und darf auch innerorts Radwege benutzen. Gerade durch die Möglichkeit innerorts Radwege zu benutzen kommt man oft erheblich schneller voran.

Zwar muss man bei einem Pedelec theoretisch ein Teil der Leistung selber treten, es gibt aber einige Hersteller, die die Gesetzeslage bis zum äußersten ausnutzen, sodass man praktisch gesehen mit der Pedale nur den bei Pedelecs in Deutschland verbotenen Gasgriff simuliert.

Gegenüber einem Verbrenner Mofa haben eScooter und Pedelecs zudem noch den Vorteil, dass man wirklich extrem günstig unterwegs ist. Gerade für Jugendliche wäre sowas relevant. Zudem darf man Verbrenner Mofas nicht mit in den ÖPNV nehmen, eScooter zumindest noch bei der Bahn und Pedelecs zusätzlich auch in den meisten Städten wo eScooter in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verboten wurden. Beide Kategorien zudem sogar kostenfrei wenn sie zusammengeklappt oder zusammengefaltet sind.

LG

Darkmalvet

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Hallo NochKeinen

Was du suchst gibt es nicht wirklich, bei ein paar Anforderungen wirst du bei diesem Preis Abstriche machen müssen.

Von den bekannteren Herstellern gibt es für Person A bis 1000€ nur den ePF Pulse und diesen auch nur in der kleinsten Akkugröße von 480 Wattstunden. Da der ePF Pulse jedoch nur bis 140kg zugelassen ist wäre es sinnvoll lieber den etwas teureren Trittbrett Fritz 2.0 zu bezahlen. Das kleinste Modell mit knapp 650 Wattstunden Akku bekommt man hier ab 1.999€. Der Trittbrett Fritz ist bis 150kg zugelassen womit Person A noch etwas Spielraum für z.b. einen Rucksack mit ein paar Sachen drin hätte.

Darüber hinaus gäbe es mit dem iScooter T4 noch ein Modell, dass nominell für bis zu 150kg zugelassen ist. Dieser könnte evtl keine Blinker hinten haben, auf den Bildern die ich auf die Schnelle gefunden habe ist das nicht richtig zu erkennen. Zudem ist fraglich wie gut ein so günstiges Modell bei dem hohen Gewicht noch funktioniert.

Einen Wechselakku bekommst du bei keinem dieser Modelle aber sowohl ePowerFun als auch Trittbrett verkaufen zumindest Ersatzakkus. Für ein Modell mit Wechselakku müsstest du für Person A zur Trittbrett Hilde greifen, dieses Modell kostet knapp 2800€.

Für Person B gibt es auch kein Modell, dass alle Anforderungen zu diesem Preis erfüllt. Der Ninebot F2 Pro D ist aktuell sogar unter 500€ erhältlich hat aber sowohl Blinker als auch Federung nur vorne und keinen Wechselakku. Der Nachfolger Ninebot F3 Pro D soll auch hinten eine Federung haben wird aber vermutlich deutlich teurer. Wenn dir Blinker hinten und zumindest die Möglichkeit einen Ersatzakku zu erwerben wichtiger sind wäre der ePF2 von ePowerFun eine Option. Wenn dir eine Federung hinten wichtiger ist, wäre ein Ninebot Max G2D eine Option. Beide kosten jedoch selbst wenn man auf ein Angebot wartet knapp 700€.

LG

Darkmalvet

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Hallo lila188

Ob es eine Straftat überhaupt vorlag hängt davon ab ob eine gültige Versicherung bestand nicht davon ab ob das Kennzeichen vorhanden ist.

Prinzipiell wäre fahren obwohl einem das Kennzeichen gestohlen wurde nur eine Ordnungswidrigkeit, nur gibt es da 2 Probleme:

  1. Das Versicherungsjahr endet immer am Ende des Februar. Mit abgelaufenem Versicherungsschutz von letztem Jahr ab 1.3 zu fahren wäre strafbar. Ebenso wäre es strafbar mit zukünftigem Versicherungsjahr vor dem 1.3 zu fahren. Hier kommt es darauf an von wann die Versicherung war und wann der Vorfall war.
  2. Wenn die Versicherung noch von der Vorbesitzerin war kommt es ebenfalls darauf an ob diese nach einem Verkauf überhaupt noch einfach so gültig ist oder ob es da eine Pflicht gibt den Verkauf mitzuteilen.

LG

Darkmalvet

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Hallo Jonas11365

Der Hersteller dürfte sowas per Update ermöglichen, wenn du jedoch eine veränderte Firmware verwendest um die 22km/h zu erreichen erlischt die ABE tatsächlich.

Für Tuning bis zu 22km/h existiert mit einer Einzelbetriebserlaubnis zumindest ein legaler Weg wieder mit dem eScooter fahren zu können, wirklich praktisch ist der aber nicht. Die eKFV sieht sowas explizit vor, wer sowas anbietet und wie viel das kostet darüber gibt es allerdings viele Unklarheiten. Es wird auch vermutet, dass sowas mehr kosten soll als einfach einen anderen eScooter zu kaufen der offiziell 22km/h fährt.

Zudem trägst du natürlich das Risiko, dass sich die modifizierte Firmware auch wirklich noch im Rahmen der zulässigen Toleranzen befindet. Wenn ein Einstellen der entsprechenden Variable auf 22km/h zu Geschwindigkeiten von 22.1 km/h statt 21.9 km/h führt hast du das Geld in den Sand gesetzt. Bei eScootern die ab Werk 22km/h fahren ist die Firmware darauf optimiert, dass sowas nicht passiert.

Würdest du einfach trotzdem mit dem eScooter fahren begehst du eine Ordnungswidrigkeit gemäß §14 Absatz 1 eKFV. Das Bußgeld von 70€ ist hier nicht einmal das größte Problem sondern eher, dass du nach einem Unfall schlimmstenfalls in einem Zivilprozess nachweisen musst, dass deine Änderung nicht der Grund für einen Unfall waren.

LG

Darkmalvet

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Hallo Onlymhhh

Im Prinzip geht sowas, aber grundsätzlich würde ich erstmal davon abraten am Akku rumzubasteln oder etwas anderes als einen Originalakku einzubauen.

In Deutschland zulässige eScooter sind relativ sicher weil die Akkus geprüft werden, dies lässt sich jedoch kaum garantieren, wenn man sich einen Drittanbieter Akku beschafft oder gar selber einen zusammenbaut. Wenn die Punktschweißverbindungen zwischen den Akkuzellen nicht vernünftig gemacht sind kann es zu Hitzeentwicklung kommen.

Bei nicht gerade offiziell angebotenen Zusatzakkus über Y Kabel besteht darüber hinaus das Risiko, dass diese nicht ordentlich ausbalanciert sind und sich dann gegenseitig beschädigen.

Das Hauptproblem hier ist die Haftungsfrage, wenn es zu einem Akkubrand kommt. Bastelt man am Akku rum oder nimmt irgendeinen billigen Akku aus zweifelhafter Quelle schützt einen vermutlich nicht einmal mehr eine Teilkaskoversicherung.

Zudem müsste man sich anstelle der ABE eine Einzelbetriebserlaubnis holen, so als wenn man den eScooter selbst gebaut hätte. Dies ist zwar in der eKFV explizit vorgesehen dürfte aber wegen der Arbeitsstunden von Prüfern kaum günstiger sein als z.b. bei einem Auto Tuningteile eintragen zu lassen. Dafür dass sich sowas lohnt sind eScooter zu günstig.

Macht man das nicht und fährt trotzdem wäre dies eine Ordnungswidrigkeit, die 60€ kostet.

Es gibt natürlich ein paar Sonderfälle wo man tatsächlich einen stärkeren Akku einbauen kann:

  1. Man baut wie oben schon beschrieben einen neuen Originalakku ein z.b. weil der alte abgenutzt ist und deswegen eine schlechte Reichweite hat.
  2. Das Modell hat eine Variante mit größerem Akku und der Originalakku hat die gleiche Bauform und passt. Damit die ABE erhalten bleibt dürfte dies aber nicht einmal das Nachfolgemodell sein sondern muss wirklich eine andere Variante exakt dieses Modells sein. Sowas geht z.b. bei einigen Modellen von ePowerFun, bei der Mi 4 Serie hast du jedoch das Problem, dass die verschiedenen Modelle teilweise sogar von verschiedenen Auftragsfertigern gebaut wurden.
  3. Es wird ein offizieller Zusatzakku angeboten wie bei vielen bald erscheinenden 3er Modellen von Ninebot geplant. Sowas ist mir bei Xiaomi aber nicht bekannt.

LG

Darkmalvet

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Hallo Enrico0102

Du solltest dich nicht auf die Box setzen, weil man rechtlich argumentieren könnte, dass der eScooter ähnlich wie bei einem fest montierten Sitz die Fahrzeugklasse wechselt und zu einem Mofa wird.

Hast du dann keinen Führerschein um Mofas der entsprechenden Kategorie zu fahren könnte man dich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verfolgen. Hast du einen Führerschein ist es nur eine Ordnungswidrigkeit.

LG

Darkmalvet

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Hallo kepwjfos

Schlag deinen Eltern den Viron Xi-1200-S vor, das ist ein eScooter nach Vorbild eines eBikes.

Am besten stellst du den direkt mit einem Bild vorstellst und deinen Eltern als Zwischending und somit als Kompromiss darstellst.

Führe an, dass der die größeren Reifen eines eBikes aber die langsameren 20km/h und die gründliche Testung vor der Markteinführung eines eScooters hat.

Du musst allerdings darauf achten die Version mit ABE zu nehmen, die andere ist z.b. für Österreich gedacht und in Deutschland nicht zulässig weil sie 25km/h fährt.

Die Alternative wäre ein günstiges haltbares Pedelec, da gibt es Modelle wie z.b. Everscross EK6 wo du praktisch kaum treten musst, da die mit der Pedalbewegung nur einen bei Pedelecs in Deutschland nicht erlaubten Gasgriff simulieren.

LG

Darkmalvet

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Hallo Itkianyt

An sich die eScooter von Xiaomi nicht schlecht, leider nutzt Xiaomi die legale Toleranz bis 22km/h nicht aus. Bei Segway ist das möglich wenn man den Fahrzeugstandort in der App auf Deutschland stellt, ob Navee das nutzt weiß ich nicht. Andere Hersteller die das Nutzen wären ePowerfun, Trittbrett und Vmax, die sind aber auch teilweise deutlich teurer.

Bei langen Strecken machen 2km/h mehr durchaus einen Unterschied.

Der Segway ZT3 Pro D ist allerdings ein sehr schwerer Offroad eScooter, da lohnt es sich mehr auf den Segway G3D zu warten. Der ist ebenfalls vorne und hinten gefedert, mit einem 48 Volt System ausgestattet und kann anders als der ZT3 Pro D mit einem allerdings erst später erscheinenden Zusatzakku erweitert werden können.

LG

Darkmalvet

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Hallo Dieter924739

In die meisten als Eisenbahn betriebenen S-Bahnen dürfen eScooter weiterhin mitgenommen werden, da die DB gesagt hat, dass sie sich an keinem Flickenteppich von verschiedenen Regelungen beteiligen will und viele andere Eisenbahnverkehrsunternehmen sich dem angeschlossen sind.

Wie es mit Grenzfällen nach dem Karlsruher Modell aussieht die teilweise als Straßenbahn verkehren müsstest du gesondert nachschauen.

LG

Darkmalvet

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