Hallo Amirnagi

Wenn du täglich 17-18km fahren musst ist keiner der beiden eScooter für dich geeignet, der von Ninebot hat nur etwa 180 Wattstunden womit das kaum zu schaffen ist und selbst der von Xiaomi dürfte das mit etwa 280 Wattstunden zumindest im Winter, bei einem schwereren Fahrer oder auch nur bei Gegenwind nicht schaffen.

Im Winter geht selbst bei einem eScooter mit einem Akku über 400 Wattstunden wie dem Xiaomi Pro 2 oder dem Ninebot F2 Plus oder Pro die Reichweite auf knapp über 20km runter.

Meine Empfehlung wäre daher mehr Geld reinzustecken und zum ePowerfun ePF1-1 Pro bzw dem Ninebot F2D Plus oder Pro zu greifen wenn diese mal im Angebot sind. Bei ePowerfun darauf achten, dass ein Pro im Namen ist und bei Ninebot darauf achten, dass ein Plus oder Pro im Namen ist die Basismodelle haben wieder weniger Akkukapazität.

Alternativ kannst zu zum Xiaomi Pro 2 greifen, der ist trotz über 400 Wattstunden günstiger weil es ein älteres Modell ist hat aber dafür den Nachteil dass man weder die 22km/h legalen Toleranzbereich noch den stärkeren Motor hat.

LG

Darkmalvet

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Hallo Garnelen443

Wenn der entsprechende Weg durch den Park mit einem der Schilder für Fahrradstraße, Radweg, getrennten Fuß und Radweg oder einen gemeinsamen Fuß und Radweg gekennzeichnet ist, ist das erlaubt.

Ist der Weg mit einem Schild für Fußweg und einem Zusatzschild Fahrrad frei gekennzeichnet ist es aufgrund der übertrieben Bürokratie in Deutschland nicht erlaubt.

Hier gibt es nämlich ein gesondertes Schild für eScooter frei, weil die eScooter jedoch erst seid einigen Jahren erlaubt sind haben sich die Kommunen oftmals noch nicht die Mühe gemacht diese Schilder flächendeckend dazu zu hängen.

Weil dann erkannt wurde wie unpraktisch diese Regelung ist wurde im Jahr 2021 noch eine Ausnahme nachgeschoben, dass man zumindest Einbahnstraßen befahren darf die für Fahrradfahrer in die andere Richtung freigegeben sind.

Aber es kommt noch absurder:

Bei über Straßenmarkierungen bzw Fahrradrouten ausgewiesenen Radwegen, die keines dieser Schilder verwenden gibt es einen Haufen von Randfällen und Sonderfällen wo man genau genommen mal fahren darf und mal nicht und kein normaler Bürger mehr durchblickt.

LG

Darkmalvet

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Hallo MrAlexandxr

Der normale F2 lohnt sich kaum weil du deutlich kleineren Akku als beim F2 Plus oder F2 Pro hast. Dieses Geld zu investieren lohnt sich auf jeden Fall, weil die Reichweite deutlich besser ist.

Der F2 Pro unterscheidet sich vom F2 Plus hauptsächlich durch eine Federung vorne allerdings nur vorne und nicht ganz so gut wie beim Max G2. Ob du diese Federung brauchst musst du je nach Zustand der Straßen bei dir selbst entscheiden, es fährt sich mit aber deutlich angenehmer als ohne.

LG

Darkmalvet

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Hallo Leoonv1

Wenn du die Versicherung online beantragst musst du die Dokumente nicht noch einmal vorzeigen, allerdings dauert es dann bis du das Kennzeichen bekommst und du darfst solange nicht fahren.

Langfristig wirst du mit Ninebot in Kontakt treten müssen um dir Ersatzdokumente zusenden zu lassen.

LG

Darkmalvet

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Hallo bike3

Abgesehen davon, dass er geklaut werden könnte sollte es kein Problem sein den eRoller draußen stehen zu lassen, zumindest wenn es nicht regnet.

Die aktuellen Temparaturen sind zwar nicht förderlich für die Reichweite beschädigen sollten sie den Akku aber nicht.

Wenn es doch regnet kommt es auf das Modell an wie wasserdicht das ist und auch bei einem wasserdichten Modell noch darauf wie gut die Dichtungen noch sind.

LG

Darkmalvet

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Hallo Mirac235292323

Das geht nur wenn auf dem Roller noch eine alte Firmware drauf ist, jedoch gibt es da einen großen Haken weswegen ich diese Frage überhaupt erst beantworte.

Die alten Firmwareversionen mit denen das möglich wäre haben einen Softwarefehler und sollten auf keinen Fall mehr verwendet werden.

Es kann vorkommen, dass der Roller von selber wieder beschleunigt wenn man versucht abzubremsen und sich erst nach etwa 20m bremsen lässt.

Das kann dazu führen, dass man z.b.

  • Über eine Rote Ampel in den Querverkehr rollt
  • Aus der Kurve fliegt
  • In ein Hindernis fährt

LG

Darkmalvet

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Hallo YassinW

Nein ist er nicht, du kannst keinen Ryzen 5000 Prozessor auf einem B650 Mainboard betreiben.

B650 verwendet den AM5 Sockel und benötigt einen Ryzen 7000er Prozessor bzw zukünftige AM5 Prozessoren wie die bereits angekündigten Ryzen 8000er APUs.

LG

Darkmalvet

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Hallo EliPin2007

Du solltest vielleicht weniger nach Farben als eher nach Funktionen gehen, die ganze bunten Wiis die später erschienen sind haben alle keine Gamecube Abwärtskompatibilität mehr.

Nur die weiße Wii und einige Serien der schwarzen Wii haben das noch, aber es gibt auch weiße und schwarze Wiis die das nicht haben. Erkennbar sind diese Wiis daran, dass der Schriftzug Wii nicht neben der Klappe mit dem SD Karten Slot sondern unterhalb des Laufwerks befindet, wenn man die Wii hinstellt. Außerdem sind Klappen oben auf der Wii wo man Gamecube Controller und Memory Cards anschließen kann.

Zwar kann man auf die späteren Wii Versionen die Homebrew Nintendont drauf machen um Gamecube Spiele abspielen zu können, das Laufwerk unterstützt aber keine originalen Gamecube Disks mehr und man kann keine originalen Gamecube Controller mehr anschließen.

LG

Darkmalvet

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Hallo Moritzbs

Deine CPU könnte bei zu starken Grafikkarten sehr schnell zum Flaschenhals werden, für 500€ kannst du jedoch auch einfach beides aufrüsten, da man bei AM4 fast immer neuere CPU per Bios Update zum laufen bringen kann.

Als Grafikkarte könntest du die RX 6750 XT, die beginnt bei etwa 370€ und lässt damit noch genug übrig um auch die CPU aufzurüsten:

https://geizhals.de/?cat=gra16_512&xf=9816_02+04+12+-+RX+6750+XT

Als CPU könntest du den Ryzen 5 5600 nehmen, wenn du es ganz günstig willst auch den Ryzen 5 5500 und wenn du weiterhin 8 Kerne haben willst den Ryzen 7 5700X:

https://geizhals.de/?cat=cpuamdam4&xf=16686_Ryzen+5000

Sicherheitshalber solltest du aber vorher mal nachschauen ob es für dein Mainboard auch wirklich ein entsprechendes Bios Update gibt, wenn es das gibt solltest du erst updaten, wenn du die CPU auch wirklich hast, da viele frühe Mainboards für die Unterstützung von Ryzen 5000 die Unterstützung älterer Generationen rausnehmen und du dann ein Problem hast, wenn du die CPU doch nicht aufrüsten willst.

LG

Darkmalvet

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Bin dagegen, weil

Hallo DerLehrling2004

weil hier mal wieder versucht wird ein real existierendes Problem auf biegen und brechen mit einer Quote zu lösen. Man haut einfach eine Quote von 65% umweltfreundlichem Energieanteil raus und lässt es das Problem des Bürgers sein, wie er das umgesetzt bekommt.

Eine vernünftige Lösung für die Dekarbonisierung der Heizungen wäre bei den Städten anzusetzen und die Einspeisung von grünem Wasserstoff in die bestehenden Erdgasnetze anzugehen.

Moderne Gasheizungen sind bereits seit Jahren in der Lage langfristig auf Wasserstoff umgestellt werden zu können, es würde hier also reichen die alten Gasheizungen loszuwerden, die das nicht können. Mit einer vorschnellen Quote ist das jedoch nicht möglich, da Bürger nicht in der Hand haben wann ihre Stadt mindestens 65% Wasserstoff einspeist. Es bleibt also nur die Wärmepumpe obwohl diese unter Umständen bei einigen Gebäuden nicht einmal die beste Lösung ist und für viele Bürger auch nicht bezahlbar ist.

Diese perfide Art über Nebeneffekte de facto nur noch eine Technologie zu ermöglichen, riecht nach Korruption und Lobbyismus.

LG

Darkmalvet

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Hallo Zakaria3

Wenn es dir darum geht auf Android Geräten im Hintergrund oder mit ausgeschaltetem Bildschirm Youtube laufen zu lassen, kann ich dir die App NewPipe empfehlen.

Diese ist allerdings nicht im Playstore zu finden und muss daher direkt aus einer .apk Datei installiert werden:

https://newpipe.net/

LG

Darkmalvet

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Hallo ianatkin

Weil viele Menschen sich nicht gut genug informiert haben und fälschlicherweise glauben die ersten beiden Strophen des Liedes der Deutschen seien gesetzlich verboten:

https://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/deutschegeschichte/hymnen-eklat-beim-fed-cup-gefeiert-missbraucht-abgelehnt-warum-das-mit-der-nationalhymne-in-deutschland-so-schwierig-ist_id_6645412.html

Die ersten Strophen sind zwar nicht mehr offiziell Teil der Nationalhymne aber auch nicht verboten. Somit darfst du sie singen, ich würde dir jedoch empfehlen dann ein paar Quellen parat zu haben, die diese Unwissenheit im Bedarfsfall aufklären können.

Die ersten Strophen waren übrigens noch bis 1991 offiziell Teil der Nationalhymne und somit nicht nur in Westdeutschland sondern auch im vereinten Deutschland. Allerdings wurde auch damals nur die dritte Strophe gesungen.

LG

Darkmalvet

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Hallo Anonym345950

Er kann das Spiel über deine Familienbiblothek auf Steam spielen, wenn du ihm dazu Zugang gibt.

Dazu musst du dich einmal auf seinem PC einloggen und den PC autorisieren. Dann kann er sich da einloggen und deine Spiele bei sich spielen. Das geht natürlich nur solange du kein Steam Spiel spielst bzw im Offline Modus bist. Zusammen spielen könnt ihr so also nicht.

LG

Darkmalvet

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Hallo Muster1

Naja AMD nutzt oft nicht den neusten Node von Anfang an, allerdings nicht um Leistung zurückzuhalten sondern um die Produkte bezahlbar zu halten.

Intel hat ja bekannterweise wirklich Probleme mit den Gegenstücken zu TSMCs 7nm und 5nm gehabt, sodass man bei Intel tatsächlich den aktuellen Stand der firmeninternen Technik bekommt.

Selbst wenn es möglich gewesen wäre, die Leistung von Ryzen 7000 bereits 2021 zu bekommen, wäre AMD in den Preiskampf mit Apple gegangen nur um mehr Leistung als Intel freizusetzen, hätte das zu einem Premiumprodukt in begrenzter Stückzahl geführt. Da hätte es da niemals genug Chips für alle gegeben und die breite Masse hätte weiter zu Intel und 7nm Ryzen greifen müssen.

Mittelfristig wird das wohl auch für 3nm Node von TSMC gelten, wo Apple sich bereits die anfänglichen Fertigungskapazitäten gesichert hat.

Samsung hat bei der Halbleiterfertigung zwar bereits aufgeholt und auch Intel ist gut dabei aufzuholen, jedoch wird es einige Zeit dauern bis TSMC seine Preise für neuste Nodes senken muss, da es dauert Archtekturen auf andere Fertigungsprozesse anzupassen und zu die Resultate zu validieren.

LG

Darkmalvet

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Hallo Reporterer

Die beste Empfehlung für Gaming dürfte der 2 Tagen erscheinende Ryzen 7 7800X3D sein, welcher eine knapp bessere Spieleleistung als ein 13900k bei deutlich besserer Effizienz bietet.

Aktuell gibt es schon den Ryzen 9 7950X3D welcher zusätzlich zu den 8 Kernen mit 3D V-Cache noch 8 weitere mit herkömmlichem Cache bietet. Dieser ist allerdings sehr teuer und auch kaum lieferbar.

Zudem dürfte Intel den LGA 1700 Sockel nicht mehr allzu lange unterstützen, während AMD den AM5 Sockel noch bis mindestens 2025 unterstützen möchte. Ein späteres Update auf Ryzen 8000 und Ryzen 9000 dürfte damit wahrscheinlich möglich sein, auch wenn man das natürlich nicht garantieren kann.

LG

Darkmalvet

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Hallo NicoRakefeld

Selbstverständlich nicht, auch wenn Gendersprache der Bekämpfung realer Probleme bei der Emanizipation einen Bärendienst leistet, so soll doch jeder schreiben und sprechen dürfen wie er möchte.

Was allerdings verboten gehört sind sämtliche Versuche Gendersprache mit Repressalien zu erzwingen, wer z.b. Schülern oder Studenten für die Verwendung des generischen Maskulinums Notenpunkte abzieht gehört dafür diszipliniert und bei absoluter Unbelehrbarkeit auch aus dem Dienst entfernt.

LG

Darkmalvet

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Andere Meinung

Hallo gutefrage

Die Frage ist weniger ob es erlaubt sein sollte, sondern wann und wie es bestraft werden soll

Das BGB sieht die Möglichkeit vor sein Eigentum aufzugeben genau das würde der normale Bürger unter wegwerfen verstehen:

https://dejure.org/gesetze/BGB/959.html

Gleichzeitig gehen manche Städte auch gegen das übliche mit "zu Verschenken" Schild vor die Haustür stellen vor. Wenn aber weder das erlaubt ist noch normales Entsorgen laut Urteil des bayrischen obersten Landesgerichts zur Eigentumsaufgabe führt, würde das ja bedeuten das es so gut wie keine Möglichkeit gibt diesen Paragraphen in Anspruch zu nehmen.

Glauben die ernsthaft es war im Sinne der Verfasser des BGBs einen Paragraphen zu schaffen den man außer durch illegale Entsorgung kaum in Anspruch nehmen kann?

Eine Regelung die eher im Sinne der Verfasser des BGBs wäre, wäre es wegwerfen zwar als Eigentumsaufgabe zu werten, aber Unbefugten kein Recht zuzusprechen sich aus fremden Mülltonnen irgendwas anzueignen:

Der Paragraph 958 BGB regelt nämlich bereits wer sich was aneignen darf:

https://dejure.org/gesetze/BGB/958.html

Containern wäre dann zwar immer noch verboten aber eben eine rein zivilrechtliche Geschichte gegebenenfalls könnte man zur Abwehr von Gesundheitsgefahren noch eine Ordnungswidrigkeit dafür definieren evtl auch nur für den Wiederholungsfall.

Strafverfahren und damit verbundene Ermittlungen kosten den Steuerzahler ja immer auch Geld, Bußgelder und Platzverweise wären für so eine Kleinigkeit deutlich angemessener.

Wenn irgendwelche abgeschlossenen Bereiche aufgebrochen werden oder Müll verteilt wird, fällt das unter andere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die bereits geregelt sind.

LG

Darkmalvet

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Hallo Himmel606

Du kannst es ganz normal über das generische Maskulinum ausdrücken, indem du den Plural benutzt:

Wir sind Studenten

Diesen Eiertanz um unsere Sprache, der seit etwa 3 Jahren getrieben wird muss man nicht wirklich unterstützen. Niemand wird durch das generische Maskulinum in irgendeiner Form benachteiligt, es ist einfach nur kürzer und verständlicher als andere Ausdrucksweisen und hat sich deswegen durchgesetzt. Umgekehrt stört es ja auch schließlich niemandem, dass im Plural grundsätzlich das weibliche Pronomen "sie" verwendet wird.

Wenn du es unbedingt komplizierter ausdrücken möchtest und es dabei korrekt bleiben soll, kannst du natürlich auch die Langform anwenden, wobei bei nur je einer Person pro Geschlecht Singular korrekt wäre:

Wir sind Student und Studentin / Wir sind Studentin und Student

Ebenfalls noch korrekt wäre:

Wir sind Studierende

Alle weiteren Formen mit Sternchen oder Doppelpunkten sind nicht korrekt, aber natürlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange man sie aus freien Stücken verwendet und weder genötigt noch gezwungen wird sie zu verwenden.

LG

Darkmalvet

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Hallo urbanmitchel

Gleich in mehrfacher Hinsicht nein:

  1. Der Kontrolleur hat kein Recht die Kontrolles eines gültigen Tickets zu verweigern nur weil zuvor aus Irrtum ein ungültiges Ticket vorgezeigt wurde. Er hat sein Job nicht richtig gemacht und sollte da jetzt noch etwas kommen solltest du dich über diesen Kontrolleur beschweren. Solche Korinthenkacker als Kontrolleure sind mir die liebsten, die brauchen einfach mal ein Dämpfer per Beschwerde
  2. Selbst wenn du das Ticket vergessen hättest, wären es 7€ Nachzeigegebühr, in diesem Fall jedoch nicht einmal die weil der Kontrolleur selber die Kontrolle verweigert hast.
  3. Am einfachsten kommst du aus der Nummer wieder raus wenn du minderjährig bis. In dem Fall berufst du dich auf deine beschränkte Geschäftigsfähigkeit nach der man von dir keinerlei Vertragsstrafen verlangen kann. Weder die 60€ noch die 7€. In diesem Fall druckst du dir den entsprechenden Artikel dazu am besten aus und gehst damit zum Servicecenter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

LG

Darkmalvet

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Hallo LastFighter981

In diesem Fall hat man eine Woche Zeit sein Ticket samt Ausweis nachzuzeigen und hat dann einen Rechtsanspruch nicht mehr als 7€ zu zahlen:

https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html

Zudem entfällt jegliche strafrechtliche Relevanz, da man ja ein gültiges Ticket besitzt und somit keine nicht bezahlte Leistung erschleicht. Man riskiert also wirklich nur die Vertragsstrafe und kann somit auch in die rechtliche Trickkiste greifen ohne zu riskieren ersatzweise vor Gericht zu landen.

Minderjährige Personen können auch den 7€ entgehen indem sie sich beim nachzeigen darauf berufen nicht voll geschäftsfähig zu sein und deswegen nicht zu Vertragsstrafen verpflichtet werden zu können:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

In diesem Fall am besten das Urteil bzw den Artikel von Anwalt.de ausdrucken und damit vor Ort erscheinen.

LG

Darkmalvet

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