Handzeichen trotz Blinker am E-Scooter?
Ich bin vorhin mit einem E-Scooter gefahren und wurde auf einmal von der Polizei angehalten, weil ich beim Abbiegen kein Handzeichen gemacht habe.
Ich hab dann gesagt, dass mein Roller ja vorne und hinten Blinker hat die man ja auch benutzen darf und die ich ja auch benutzt habe. Aber er meinte, ich muss trotzdem mit der Hand zeigen, dass ich abbiege, das wäre so in der Straßenverkehrsordnung auch geregelt.
Hab dann noch gesagt, dass man dann aber auf dem Roller das Gleichgewicht verliert, wenn man das macht (es geht halt nicht wie beim Fahrradfahren), war ihm aber auch egal. Er meinte nur, nächstes Mal müsste ich ne Strafe zahlen.
Ist das wirklich so? Dann sind die Blinker doch komplett sinnlos? Und dann kann man mit den Rollern ja auch eigentlich nur geradeausfahren, weil man sich sonst bei jeder Kurve fast auf die Fresse legt?
3 Antworten
Da ist dieser Polizist aus dem Paulanergarten aber sehr uninformiert.
Als die E-Scooter eingeführt wurden, führte eine Politikerin vor, wie man auf dem E-Scooter die Richtung anzeigt.
Man spreitzt ein Bein ab, nach außen.
Das war tatsächlich so, aber ich finde es nichtmehr.
in der Straßenverkehrsordnung steht auch das man sich nicht selbst beeinträchtigen soll mit einhändigem Fahren.
Deswegen könnte z.b. der Bikergruß von Motorradfahrern eine Geldstrafe mit sich ziehen. Wird natürlich nicht gemacht. Wurde mal in nem Video zwischen Chainbrothers und der Rennleitung 110 Thematisiert.
Also Handzeichen beim abbiegen, auf keinen Fall.
ggf. vor dem Abbiegen kann man Handzeichen geben. Je nach Situation kann das auch besser sichtbar sein, als die kleine Leuchte.
Eine Plicht bzw die Zurechtweisung des Polizisten kann ich nicht nachvollziehen.
Hallo FirstGizmo
Nein ist es nicht, wenn Blinker vorhanden sind muss man keine Handzeichen geben das steht auch so in der eKFV drin:
https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/__11.html
(3) Sind an einem Elektrokleinstfahrzeug keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden, so muss wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, die Richtungsänderung so rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen ankündigen, dass andere Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten daran ausrichten können.
LG
Darkmalvet