Hallo
Völlig unabhängig davon ob man das bei einem konkreten Modell sehen kann, sehe ich darin bis auf Garantieansprüche absolut kein Problem.
Niemand weiß ob du mit den 26km/h überhaupt auf öffentlichen Straßen gefahren bist oder ob du nur auf Privatgelände gefahren bist bzw es gar nur mal kurz getestet hast.
Die ABE erlischt zwar, wenn du deinen eScooter tunst, aber tritt auch wieder in Kraft wenn du ihn wieder in den Originalzustand zurückversetzt.
Wichtig ist halt nur, dass es sich um einen Originalzustand eines in Deutschland zugelassenen Modelles handelt. Eine modifizierte Software, bei der die Geschwindigkeit nicht verstellt ist wäre genauso ordnungswidrig wie ein US Software die man per App auf 20 runter stellt.
Eine veraltete Originalsoftware für Deutschland wäre allerdings zulässig, allein aus der Tatsache dass du kein Update gemacht hast darf man dir keinen Strick drehen.
Die Hersteller werden zunehmend vom Kraftfahrtbundesamt verpflichtet Sicherheitslücken zu schließen aber du als Endkunde bist nicht verpflichtet deinen eScooter auf eine Software ohne Exploit upzudaten.
Es gibt ja auch durchaus legale Einsatzzwecke für veraltete Software z.b. wenn man mit dem eScooter in Nachbarländer fährt in ein höheres Geschwindigkeitslimit gilt und eine eigenmächtige Anpassung der Geschwindigkeit nach dortigem Gesetz erlaubt ist.
An der Stelle muss man jedoch aufpassen, da es einige Modelle gibt wo ältere Softwareversionen gefährliche Fehler haben z.b. dass von selber beschleunigt wird. Zum einen sollte man schon aus Selbstschutzgründen darauf achten, sowas nicht zu benutzen, zum anderen kann man hier auch Haftungsprobleme bekommen, wenn man wusste bzw hätte wissen müssen, dass die Software einen derartigen Fehler hat und trotzdem kein Update gemacht hat.
LG
Darkmalvet