Ohne Blinker fahren?

2 Antworten

Moin,

Grundsätzlich ja. Die StVZO (Straßenverkehrszulassungsverordnung) sagt im §54 Fahrtrichtungsanzeiger, Absatz 5, Punkt 4 aus, dass Blinker an Kleinkraftfahrzeugen nicht erforderlich sind. Wenn Deine Blinker also ohne Funktion oder abgebaut sind, gibst Du Handzeichen.

Das grundsätzliche Problem mit Handzeichen ist, wenn Du rechts abbiegen willst. Weil Du dann die Hand vom Gas nehmen musst. In dem Falle solltest Du gleichzeitig die Kupplung links ziehen, damit die Motorbremse Dich nicht gleichzeitig ausbremst.

Das schöne an den alten Original-Blinkern ist, dass man sie einfach zum Boden drehen kann, wenn sie defekt sind. Dann sind andere Verkehrsteilnehmer nicht irritiert, wenn man trotz Blinker noch Handzeichen gibt, weil sie die runtergedrehten Blinker nicht als solche erkennen. Du baust sie ja komplett ab, also ist das auch ok. Aber kannst Du die LED-Blinker dann auch drehen, wenn die mal versagen?

Woher ich das weiß:Hobby – 2 Triumph Trident 900 und 2 Simson S51 B2-4
Ovidiu3 
Fragesteller
 03.08.2023, 03:32

Danke für den sehr guten Antwort,ich weiß nicht ob ich sie umdrehen kann 😁🥲

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Nein. Der Blinker ist ein Bestandteil der Betriebserlaubnis.