Darf man einen E-Scooter in einem DB-Zug oder einer S-Bahn mitnehmen?

8 Antworten

Die DB erlaubt sie in Fernzügen wie zu lesen in ihrer HP. S-Bahnen werden nicht erwähnt.

Im ÖPNV aller Städte sind sie verboten. Der Betreiber des ÖPNV aller Städte kann nur bzgl. Bussen, Strassenbahnen und U-Bahnen entscheiden. Zur S-Bahn hat er nichts zu sagen, da die DB die betreibt.

Somit ist es eine Grauzone, ob man sie in die S-Bahn mitnehmen darf - teilweise dürfen sie ja nur zusammengeklappt getragen werden.


Ayman720 
Beitragsersteller
 30.06.2025, 13:12

genau, mach das mal mit 25 kg.

Den darf man mitnehmen


Bero2  24.06.2025, 13:41

Nicht überall, im Fernverkehr wie im ICE, IC, EC als Beispiel ja, aber auch nur eingeklappt, das zählt dann als Gepäck.

Aber in viele Städten für den Nahverkehr nicht, hier eine Liste für die Verbotenen Städte:

Frankfurt am Main: Verbot in U-Bahnen und Straßenbahnen seit Oktober 2024

- Darmstadt: Verbot bereits in Kraft

- Bremen: Seit Juni 2024 in allen Bussen und Bahnen des VBN

- Leipzig: Verbot seit Mai 2024

- München: Seit April 2024 in allen MVG-Verkehrsmitteln

- Augsburg: Verbot seit April 2024

- Nürnberg: Seit Mai 2024

- Nordrhein-Westfalen: Flächendeckendes Verbot in den größten Städten wie Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg und Wuppertal

- Schleswig-Holstein: Verbot in Bussen der Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH, z. B. in Kiel, Lübeck und Flensburg

- Hamburg: Verbot in Bussen und Bahnen

MarSusMar  24.06.2025, 15:50
@Bero2

Wenn du die liste dem FS als Antwort gibst, statt als Kommentar sieht er die zu 100%. so nur wenn danach noch jemand anderes antwortet. Das ist mir in den ersten 6 Wochen versehentlich passiert.

Dann könnte es sogar einen Stern geben. Bei dem Aufwand das einzeln zu suchen durchaus gerechtfertigt.

Hallo Ayman720

Da die DB sich ausschließlich einer deutschlandweit einheitlichen Regelung anschließen will ist das erlaubt. Die lokalen Regelungen einzelner Städte und Verkehrsverbünde gelten nur in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc.

S-Bahnen gelten in Deutschland im Regelfall als Züge und sind somit erlaubt. Nur in Sonderfällen wie z.b. Karlruhe wo die S-Bahn teilweise als Straßenbahn fährt muss man je nach Stadt schauen.

LG

Darkmalvet