Es kann natürlich sein, aber es darf nicht sein.

Vielleicht hat der Makler einen noch solventeren Interessenten gefunden, das steht ihm frei.

Und Gründe für die Ablehnung muss er nicht nennen.

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Was im Endergebnis aber völlig egal ist, weil es einfach Bruttoarbeitslohn ist.

Am Jahresergebnis und an der Jahreslohnsteuer ändert sich dadurch nichts, egal wie es behandelt wird.

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Das Auslegen der Ware ist ein Angebot zur Abgabe einer Willenserklärung.

Da es zwei übereinstimmende Willenserklärungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages bedarf ist bis zu deiner Zustimmung auch keiner zustandegekommen.

§§ 145ff BGB

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Bei Steuerklassen 3/5 durchaus möglich

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Da hilft nur aus der Kirche austreten.

Wie das geht ist ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

www.kirchenaustritt.de

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Mit einem Keller müllt man sich unnötigerweise zu.

Wir hatten im vorherigen Haus einen Keller, der war nach kurzer Zeit vollgestellt.

Jetzt haben wir ein Haus ohne Keller und vermissen den Keller überhaupt nicht.

Im Gegenteil, bei der heutigen Wetterlage sind wir froh, dass wir keinen haben, der wegen Sturzregen volllaufen kann, etc

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Openbank

https://www.openbank.de/girokonto?s_id=1542410196X49960C312061348TSeyJwaWQiOiIxMXxwX0xWSFNKN00wQzJDUjgiLCJjaWQiOiIxMXxwX0xWSFNKN00wQzJDUjh8MXwxNjg2IiwicyI6MTF9&org=financeads&pubID=49960&adv=9823463|cmp=28462226|site=6184825|ad=536390007|crtv=177403608&dclid=CPGsjPrx4YUDFT3zEQgdUsUNSg

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Kannst du nicht (mehr).

Du hättest bis zum 15.12.23 eine Verlustbescheinigung bei UnionInvestment anfordern müssen.

Nun wird der Verlust dort fortgeschrieben, geht also nicht verloren.

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Hast du Gewinneinkünfte oder einen Betrieb angemeldet musst du zwingend per Elster abgeben.

Ansonsten reicht der ausgefüllte und unterschriebene Hauptvordruck in Papierform ans Finanzamt schicken.

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Ignorieren, beliebte Masche

"Wird ein Paket von privat an privat versendet, dann trägt der Käufer das Risiko, dass beim Transport etwas passiert. Einzige Ausnahme: Hat der Verkäufer das Paket schlecht verpackt, muss er dafür haften."

hier gefunden:

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=privatversendung+paket+haftung

Oder war es tatsächlich ein echter Mahnbescheid vom Gericht?
Dann musst du reagieren !

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Auf jeden Fall.

In den Niederlanden schon seit Jahren eingeführt, schon vor Einführung des Euro.

Weil es sich bewährt hat.

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Und in erster instanz hat ein Finanzgericht entschieden, das nennt sich Gerichtsbarkeit.

Immer schön der Reihe nach.

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Finanzgericht/grundsaetze/struktur_3/index.php

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Du meinst sicher, ob jetzt alle Umsätze steuerpflichtig ( für Laien lasse ich es bei dieser Formulierung) sind oder zumindest die aus dem Gewerbe.

Normalerweise müsste man zur Überprüfung, ob Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden muss, alle Umsätze aufaddieren, da man nur einmal Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist.

Hier fallen aber die Umsätze raus, die der Heilbehandlung unterliegen, das ergibt sich aus § 19 Abs. 3 Nr. 1 UStG, Umsätze aus der Heilbehandlung sind nach § 4 Nr. 14 UStG befreit.

Also:
Liegen deine Einnahmen aus der ästhetischen Behandlung unter 22.000 €, dann kannst du die Kleinunternehmerregelung wählen, was wahrscheinlich die günstigere Alternative ist.

Gleichwohl musst du zwei EÜR abgeben, für das Gewerbe musst du eine neue andere Steuernummer beantragen und dafür die eine EÜR abgeben.

Für die Heilbehandlung natürlich auch eine EÜR unter der bisherigen Steuernummer.

Ebenso eine Umsatzsteuererklärung unter der alten Steuernummer.

Und bei der Einkommensteuer zusätzlich Anlage G für den ästhetischen Bereich.

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§ 7 (5) der Beförderungsbedingungen HVV besagt dieses:

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=bef%C3%B6rderungsbedingungen+hvv

Mit Bargeld kann an Automaten bezahlt werden, wo ist das Problem?

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