VW-Bus im Linienverkehr?
Hallo,
nehmen wir mal an auf einer kleineren Buslinie wird in der Regel mit einem 16-Sitzer gefahren.
Dieser fällt kurzfristig aus, ein adäquater Ersatz ist auf die Schnelle nicht zu beschaffen.
Die Werkstatt wäre jedoch bereit ihren VW-Bus, ein ganz normaler 9-Sitzer, zur Verfügung zu stellen.
Da stellen sich mindestens zwei Fragen:
- Ist das rechtlich zulässig in Bezug auf die Straßenverkehrszulassungsordnung?
- Wäre das versicherungsrechtlich abgedeckt, wenn jetzt gewerblicher Personenverkehr mit dem Fahrzeug betrieben wird?
Bus,
Versicherungsrecht