Kann mir einer das Justizsystem zusammenfassen (Deutschland)?
Will das ganze etwas besser verstehen.
Was ist strafrechtlich und zivilrechtlich. Welche Gerichte sind ab wann zuständig und wieso gibt es so viele verschiedene Gerichte? Wie laufen Prozesse ab und was ist ein Mahnbescheid usw.
Der Stern wird gerne vergeben ⭐
4 Antworten
Ich glaube, die allumfassende Antwort auf deine Fragen würde so lang sein, dass sie die Zeichenbegrenzung hier bei weitem überschreiten würde.
Deshalb hier nur kurze Antworten, die zum Weiterbilden anregen sollen:
Was ist strafrechtlich und zivilrechtlich.
Das Zivilrecht regelt die Beziehung zwischen den Bürgern. Dazu gehören zum Beispiel Kaufverträge und Schadensersatzforderungen. Das Strafrecht regelt die Beziehung zwischen Staat und den Bürgern, die Straftaten begehen.
Welche Gerichte sind ab wann zuständig
Das lässt sich hier nicht einmal im Ansatz erklären, da die Regelungen der Zuständigkeiten extrem umfassend und gerichtsspezifisch sind.
Man kann aber grob sagen, dass Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte für Strafsachen und die meisten Zivilsachen zuständig sind, Verwaltungsgerichte für die meisten Verfahren gegen den Staat, Sozialgerichte für sozialrechtliche Fragen und Arbeitsgerichte für arbeitsrechtliche Fragen. Verfassungsgerichte sind nur für bestimmte Klagen gegen Verstöße gegen die Verfassung eines Landes oder des Bundes zuständig.
wieso gibt es so viele verschiedene Gerichte?
Weil man möchte, dass ein Gericht (bzw. eine Kammer/Senat) sich auf bestimmte Rechtsgebiete "spezialisieren" kann. Außerdem sind die verschiedenen Instanzgerichte (Landgericht, Oberlandesgericht etc.) notwendig, damit Berufungen/Revisionen möglich sind.
Wie laufen Prozesse ab
Das kann man so kurz nicht erklären, ich kann dir nur empfehlen, mal in die ZPO, StPO und VwGO zu gucken, da ist das geregelt.
was ist ein Mahnbescheid
Ein Mahnbescheid kann vom Gläubiger genutzt werden, um von seinem Schuldner das geschuldete Geld einfach zu erhalten: Wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, wird die Forderung sofort vollstreckbar. Der Gläubiger muss den Schuldner also nicht erst verklagen, um an sein Geld zu kommen.
Man unterscheidet grundsätzlich die nachfolgenden Rechtsbereiche:
1.) Ordentliche Gerichtsbarkeit. Diese, umfasst das Strafrecht und das Zivilrecht,
2.) Verwaltungsgerichtsbarkeit,
3.) Sozialgerichtsbarkeit,
4.) Arbeitsgerichtsbarkeit und die
5.) Finanzgerichtsbarkeit.
Gemäß Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), gibt es für jeden Rechtsbereich einen obersten Gerichtshof des Bundes. Dies ist für die Ordentliche Gerichtsbarkeit der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe, der Senate für Strafrecht und Zivilrecht hat, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht (BSG), das Bundesarbeitsgericht und der Bundesfinanzhof (BFH).
Eine Sonderstellung unter den Bundesgerichten, nimmt das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE), das seinen Sitz in Karlsruhe hat, ein. Es ist ein Gericht und ein Verfassungsorgan zugleich. Es kann Gesetze für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären, wenn diese gegen die Verfassung verstoßen. Erklärt es ein Gesetz für nichtig, dann gilt ein Zustand, als ob das jeweilige Gesetz niemals existiert hätte. Erklärt es ein Gesetz "nur" für unvereinbar mit dem Grundgesetz, das ist meist bei "kleineren" Verfassungsverstößen der Fall, dann bekommt der Gesetzgeber eine bestimmte Frist eingeräumt, innerhalb derer er das Gesetz verfassungskonform anpassen muss. In solchen Fällen, legt das BVerfGE dann häufig auch selber Regelungen für den Übergangszeitraum bis zu einer Anpassung durch den Gesetzgeber fest. Desweiteren, hat das Bundesverfassungsgericht gemäß Grundgesetz auch noch weitere Aufgaben, zum Beispiel für Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder, wenn das Verfassungsgericht eines Bundeslandes von der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes eines anderen Bundeslandes abweichen möchte.
In den Ländern, den Bundesländern, werden gemäß dem Grundgesetz Gerichte für jeden Rechtsbereich eingerichtet. Das sind zumeist die Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG) und die Oberlandesgerichte (OLG). Letztere, sind die höchste Instanz im jeweiligen Bundesland. Es gibt Regelungen die besagen, das die Amtsgerichte maximal zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilen dürfen. Prozesse, bei welchen das Gesetz oder die Staatsanwaltschaft eine längere Freiheitsstrafe fordern, laufen also grundsätzlich erstinstanzlich an den Landgerichten ab. Auch für zivilrechtliche Verfahren, gibt es entsprechende Regelungen. Die Amtsgerichte, dürfen nur bis zu einer gewissen Summe entscheiden. Prozesse, bei denen es um höhere Summen geht, laufen also automatisch wieder an den höheren Gerichten ab.
Grob zusammengefasst, ist das Strafrecht bei Straftaten zuständig. Das Zivilrecht, für die Beziehungen zwischen den Bürgern, also unter anderem für Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, für Kaufverträge, für Mietverträge, für Angelegenheiten, die die Ehe betreffen. Die Sozialgerichtsbarkeit, ist für sozialrechtliche Angelegenheiten zuständig. Die Arbeitsgerichtsbarkeit, ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Fragestellungen zuständig. Das Verwaltungsrecht, regelt die Beziehung zwischen dem Staat und den Bürgern. Die Verwaltungsgerichte, sind demnach für die meisten Verfahren gegen den Staat zuständig. Die Finanzgerichtsbarkeit, ist für Verfahren, welche Steuern und Zölle betreffen, zuständig.
Mfg
Das war mir jetzt zu viel zum schreiben. Ich habe das meine aktuelle KI generieren lassen:
Das deutsche Justizsystem ist ein mehrstufiger Aufbau, der sich in fünf Gerichtsbarkeiten gliedert: die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist für Zivil- und Strafsachen zuständig, während die anderen Gerichtsbarkeiten sich mit spezifischen Rechtsbereichen befassen. Jede Gerichtsbarkeit hat ihre eigenen Instanzen, wobei die obersten Gerichtshöfe des Bundes die letzte Entscheidungsinstanz darstellen
Gerichtsbarkeiten im Detail:
- Ordentliche Gerichtsbarkeit:
- Behandelt Zivil- und Strafrechtssachen. Dazu gehören Streitigkeiten zwischen Privatpersonen (z.B. Kaufverträge, Ehen, Unterhaltszahlungen) und die Ahndung von Straftaten.
- Arbeitsgerichtsbarkeit:
- Behandelt Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen (z.B. Kündigungen, Gehaltszahlungen, Mitbestimmung).
- Verwaltungsgerichtsbarkeit:
- Behandelt Streitigkeiten zwischen Bürgern und der öffentlichen Gewalt (z.B. Ablehnung einer Baugenehmigung).
- Finanzgerichtsbarkeit:
- Behandelt Streitigkeiten mit Finanzbehörden (z.B. Steuerbescheide).
- Sozialgerichtsbarkeit:
- Behandelt Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, Kriegsopferversorgung und Kindergeld.
Aufbau der Gerichte:
Innerhalb jeder Gerichtsbarkeit gibt es mehrere Instanzen. Die erste Instanz ist in der Regel ein Gericht des Landes, während die oberste Instanz ein Bundesgericht ist. Die Gerichte der Länder und des Bundes sind für die Rechtsprechung zuständig.
Besondere Gerichte:
- Bundesverfassungsgericht: Hat eine besondere Stellung und entscheidet über Verfassungsfragen.
- Verfassungsgerichte der Länder: Entsprechende Gerichte auf Landesebene.
Rechtsmittel:
Gegen gerichtliche Entscheidungen können Rechtsmittel wie Berufung und Revision eingelegt werden, um eine Überprüfung durch ein höheres Gericht zu beantragen.
Merkmale des deutschen Justizsystems:
- Föderalismus: Die Gerichtsbarkeit ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
- Instanzenzug: Mehrere Instanzen ermöglichen eine Überprüfung von Urteilen.
- Spezialisierung: Unterschiedliche Gerichtsbarkeiten behandeln spezifische Rechtsgebiete.
- Unabhängigkeit: Die Gerichte sind unabhängig und neutral.
- Individualrechtsschutz: Das deutsche Rechtssystem bietet einen hohen Schutz der individuellen Rechte
Strafrecht, öffentliches Recht und Zivilrecht.
Nur das "öffentliche Recht" hat seine eigenen Gebäude. Jeder Instanzeinzug hat sein eigenes Gericht.
Mahnbescheid ist ein Zahlungsbefehl. Er wird dir von einem Zivilgericht zugestellt, wenn jemand glaubt er hätte eine Geldfordung gegen dich. Dagegen kannst du einen Einspruch einbringen und daraufhin wird ein zivilrechtliches Verfahren gestartet.
Eigentlich ziemlich einfach. Aber oft hat das Selbe einen anderen Namen (Rekurs, Beschwerde, Einspruch, Bescheidbeschwerden, Berufung, ordentliche Revision, außerordentliche Revision)
Das ist schon sehr viel! Vielen Dank.
Der Mahnbescheid scheint ein sehr gutes Mittel zu sein.
Was passiert, wenn der Schuldner weiterhin nicht zahlt?